Rut 4: Unterschied zwischen den Versionen

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# „An dem Tag, an dem du das Feld von Noomi und von der Moabiterin Rut kaufst, kaufe ich die Frau des Gestorbenen“
 
# „An dem Tag, an dem du das Feld von Noomi und von der Moabiterin Rut kaufst, kaufe ich die Frau des Gestorbenen“
 
(1) und (2) ergeben nicht viel Sinn, weshalb ja auch in der Regel der Text geändert wird. Holmstedt 2010 muss für Deutung (5) die Akzente des heb. Textes sowie die Tatsache, dass zwei unterschiedliche Präpositionen vor „Noomi“ und „Rut“ verwendet werden, ignorieren. Bleiben daher als ernstzunehmende Alternativen (3) und (4).<br />Die rechtlichen Zusammenhänge erschließen sich uns nicht mehr vollständig (s. Anmerkungen), daher muss eine Argumentation zunächst einmal unabhängig von diesen Hintergründen laufen. Für (4) sprechen dann zwei Dinge: Erstens ist nur nach dieser Deutung die in [[Rut 3#s13 |Rut 3,13]] erwähnte Option, der ''Löser'' könne Rut „lösen“, eine reale Option, die auch in Rut 4 eine Rolle spielt (so richtig Zenger 1986, S. 83). Und zweitens und wichtiger: In Rut 4 wird mehrfach deutlich die Textstelle [[Deuteronomium 25#s5 |Dtn 25,5-10]] zitiert (s. FNn [http://offene-bibel.de/wiki/Rut_4#note_a a].[http://offene-bibel.de/wiki/Rut_4#note_h h].[http://offene-bibel.de/wiki/Rut_4#note_p p]), in der von der Verweigerung der Schwagerehe die Rede ist (dazu s. die Anmerkungen). Wenn hier aber der Löser gar nicht die Option hätte, die Schwagerehe mit Rut einzugehen, weil Boas Rut für sich beansprucht oder die Schwagerehe gar schon vollzogen hat, macht diese Zitation keinen Sinn. Der Text ist also sehr wahrscheinlich wie oben gesagt zu verstehen und es ist dies ohnehin die häufigste Übersetzung des Verses.</ref> die Frau des Gestorbenen, um den Namen des Gestorbenen auf seinem Erbbesitz [wieder] aufzurichten.“<ref>''um den Namen des Gestorbenen auf seinem Erbbesitz aufzurichten'' - Ein Zitat von [[Deuteronomium 25#s7 |Dtn 25,7]]; zu den Hintergründen s. die Anmerkungen. Eine sinngemäße Übersetzung wäre etwas wie „damit der Erbbesitz des Verstorbenen in seiner Familie bleibt“ (ähnlich HfA).</ref>
 
(1) und (2) ergeben nicht viel Sinn, weshalb ja auch in der Regel der Text geändert wird. Holmstedt 2010 muss für Deutung (5) die Akzente des heb. Textes sowie die Tatsache, dass zwei unterschiedliche Präpositionen vor „Noomi“ und „Rut“ verwendet werden, ignorieren. Bleiben daher als ernstzunehmende Alternativen (3) und (4).<br />Die rechtlichen Zusammenhänge erschließen sich uns nicht mehr vollständig (s. Anmerkungen), daher muss eine Argumentation zunächst einmal unabhängig von diesen Hintergründen laufen. Für (4) sprechen dann zwei Dinge: Erstens ist nur nach dieser Deutung die in [[Rut 3#s13 |Rut 3,13]] erwähnte Option, der ''Löser'' könne Rut „lösen“, eine reale Option, die auch in Rut 4 eine Rolle spielt (so richtig Zenger 1986, S. 83). Und zweitens und wichtiger: In Rut 4 wird mehrfach deutlich die Textstelle [[Deuteronomium 25#s5 |Dtn 25,5-10]] zitiert (s. FNn [http://offene-bibel.de/wiki/Rut_4#note_a a].[http://offene-bibel.de/wiki/Rut_4#note_h h].[http://offene-bibel.de/wiki/Rut_4#note_p p]), in der von der Verweigerung der Schwagerehe die Rede ist (dazu s. die Anmerkungen). Wenn hier aber der Löser gar nicht die Option hätte, die Schwagerehe mit Rut einzugehen, weil Boas Rut für sich beansprucht oder die Schwagerehe gar schon vollzogen hat, macht diese Zitation keinen Sinn. Der Text ist also sehr wahrscheinlich wie oben gesagt zu verstehen und es ist dies ohnehin die häufigste Übersetzung des Verses.</ref> die Frau des Gestorbenen, um den Namen des Gestorbenen auf seinem Erbbesitz [wieder] aufzurichten.“<ref>''um den Namen des Gestorbenen auf seinem Erbbesitz aufzurichten'' - Ein Zitat von [[Deuteronomium 25#s7 |Dtn 25,7]]; zu den Hintergründen s. die Anmerkungen. Eine sinngemäße Übersetzung wäre etwas wie „damit der Erbbesitz des Verstorbenen in seiner Familie bleibt“ (ähnlich HfA).</ref>
{{S|6}} Da sagte der Löser: „Ich vermag [es] nicht, {für mich}<ref name="Dat et">'''tFN''': ''{<s>für mich</s>}'' + ''{<s>für dich</s>}'' - Zwei sog. Dativi ethici; in einer dt. Üs. zu ignorieren. </ref> zu lösen, sonst verdürbe ich [ja] meinen [eigenen] Erbbesitz. Löse du {für dich}<ref name="Dat et" /> das [eigentlich] von mir zu Lösende, denn ich vermag es nicht, zu lösen.“
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{{S|6}} Da sagte der Löser: „Ich vermag [es] nicht, {für mich}<ref name="Dat et">'''tFN''': ''{<s>für mich</s>}'' + ''{<s>für dich</s>}'' - Sog. Dativi ethici; in einer dt. Üs. zu ignorieren. </ref> zu lösen, sonst verdürbe ich [ja] meinen [eigenen] Erbbesitz. Löse du {für dich}<ref name="Dat et" /> das [eigentlich] von mir zu Lösende, denn ich vermag es nicht, zu lösen.“
 
{{S|7}} In Israel [war (galt)] früher dies bezüglich Lösung und Tauschgeschäft,<ref>''Lösung und Tauschgeschäft'' - Oder zu verstehen als Hendiadyoin: „bezüglich des Tauschs von Löserechten“ (so Berlin 2010, S. 11; Brichto 1973, S. 18; Bush 1996, S. 234).</ref> um irgendetwas<ref>''irgendetwas'' - W. „jede Sache“.</ref> Gültigkeit zu verleihen: Man zog seinen Schuh aus und gab ihn dem anderen (man zog seinen seinen Schuh aus und gab ihn einander). Und dies [war (galt)] [dann] in Israel [als] Bezeugung.<ref>Eine Abwandlung des in [[Deuteronomium 25#s9 |Dtn 25,9]] geschilderten Schuhritus. Dieser ist im Judentum noch heute in der Variante von Dtn gebräuchlich und also offensichtlich nicht in Vergessenheit geraten. Dass er hier dennoch erklärt werden muss, heißt wohl, dass er hier irregulär angewandt wird, dass diese irreguläre Anwendung hier als reguläre Anwendung ausgegeben wird und deshalb erklärt wird (so z.B. Berlin 2010, S. 11; Fischer 2001, S. 241) - ein weiteres Indiz dafür, dass offenbar irgend etwas hier nicht mit rechten Dingen zugeht (s. Anmerkungen). In die selbe Richtung weist die alternativer Auslegung von Speiser 1940, der Schuhritus diene regulär speziell dazu, eigentlich illegale Abmachungen legal zu machen.</ref>
 
{{S|7}} In Israel [war (galt)] früher dies bezüglich Lösung und Tauschgeschäft,<ref>''Lösung und Tauschgeschäft'' - Oder zu verstehen als Hendiadyoin: „bezüglich des Tauschs von Löserechten“ (so Berlin 2010, S. 11; Brichto 1973, S. 18; Bush 1996, S. 234).</ref> um irgendetwas<ref>''irgendetwas'' - W. „jede Sache“.</ref> Gültigkeit zu verleihen: Man zog seinen Schuh aus und gab ihn dem anderen (man zog seinen seinen Schuh aus und gab ihn einander). Und dies [war (galt)] [dann] in Israel [als] Bezeugung.<ref>Eine Abwandlung des in [[Deuteronomium 25#s9 |Dtn 25,9]] geschilderten Schuhritus. Dieser ist im Judentum noch heute in der Variante von Dtn gebräuchlich und also offensichtlich nicht in Vergessenheit geraten. Dass er hier dennoch erklärt werden muss, heißt wohl, dass er hier irregulär angewandt wird, dass diese irreguläre Anwendung hier als reguläre Anwendung ausgegeben wird und deshalb erklärt wird (so z.B. Berlin 2010, S. 11; Fischer 2001, S. 241) - ein weiteres Indiz dafür, dass offenbar irgend etwas hier nicht mit rechten Dingen zugeht (s. Anmerkungen). In die selbe Richtung weist die alternativer Auslegung von Speiser 1940, der Schuhritus diene regulär speziell dazu, eigentlich illegale Abmachungen legal zu machen.</ref>
 
{{S|8}} Der Löser sprach [also] zu Boas: „Kaufe {für dich}!“<ref name="Dat et" /> und zog (und dieser zog)<ref>''und zog (und dieser zog)'' - Wer Subjekt des Schuh-Ausziehens ist, ist nicht ganz klar. Dafür, dass es der Löser ist, spricht aber, dass der Hintergrund des Schuhritus wohl der war, dass der Schuh ein Symbol für Besitz war und das Ausziehen des Schuhs damit ein Symbol für Besitzverzicht (vgl. z.B. gut Thompson/Thopsn 1968, S. 92f.).</ref> seinen Schuh aus.
 
{{S|8}} Der Löser sprach [also] zu Boas: „Kaufe {für dich}!“<ref name="Dat et" /> und zog (und dieser zog)<ref>''und zog (und dieser zog)'' - Wer Subjekt des Schuh-Ausziehens ist, ist nicht ganz klar. Dafür, dass es der Löser ist, spricht aber, dass der Hintergrund des Schuhritus wohl der war, dass der Schuh ein Symbol für Besitz war und das Ausziehen des Schuhs damit ein Symbol für Besitzverzicht (vgl. z.B. gut Thompson/Thopsn 1968, S. 92f.).</ref> seinen Schuh aus.

Version vom 6. Oktober 2015, 15:45 Uhr

Syntax ungeprüft

SF in Arbeit.png
Status: Studienfassung in Arbeit – Einige Verse des Kapitels sind bereits übersetzt. Wer die biblischen Ursprachen beherrscht, ist zum Einstellen weiterer Verse eingeladen. Auf der Diskussionsseite kann die Arbeit am Urtext dokumentiert werden. Dort ist auch Platz für Verbesserungsvorschläge und konstruktive Anmerkungen.
Folgt-später.png
Status: Lesefassung folgt später – Bevor eine Lesefassung erstellt werden kann, muss noch an der Studienfassung gearbeitet werden. Siehe Übersetzungskriterien und Qualitätssicherung Wir bitten um Geduld.

Lesefassung (Rut 4)

(kommt später)

Studienfassung (Rut 4)

1 Boas aber ging ins Tora hinauf und setzte sich dort hin. Und, siehe da!,b der Löserc kam vorüber, von dem Boas gesprochen hatte. Da sagte er: „Bieg ab!d Setz dich hier irgendwo hin (setz dich hier hin, Soundso)!“e Und dieser bog ab und setzte sich hin. 2 Dann nahm [Boas] sich zehn Männer von den Ältestenf der Stadt und sagte: „Setzt euch hier hin!“ Und sie setzten sich. 3 Dann sagte er zum Löser: „[Das] Feldstück,g das unserem Bruderh, dem Elimelech, [war (gehörte)], verkaufti Noomi, die zurückgekehrt ist aus {dem Gebiet von} (dem Feld von)j Moab. 4 Und ich habe [mir] gedacht, ich will dir folgendes zu Gehör bringen:k Kaufe [es] in Gegenwart der Sitzenden und in Gegenwart der Ältesten meines Volkesl - wenn du lösen willst, dann löse.m Wenn aber niemand lösen will (wenn du aber nicht lösen willst),n dann verrate es mir, damit ich es weiß! Denn [es ist (es gibt)] niemanden außer dir, der lösen [könnte] - und ich [bin (komme)] nach dir.“
Da sagte er: „Ich will lösen“. 5 Da sagte Boas: „An dem Tag, an dem du das Feld von Noomi kaufst, kaufsto du auch die (kaufe ich die, kaufst du es auch von der, kaufe ich es von der) Moabiterin Rut,p die Frau des Gestorbenen, um den Namen des Gestorbenen auf seinem Erbbesitz [wieder] aufzurichten.“q 6 Da sagte der Löser: „Ich vermag [es] nicht, {für mich}r zu lösen, sonst verdürbe ich [ja] meinen [eigenen] Erbbesitz. Löse du {für dich}r das [eigentlich] von mir zu Lösende, denn ich vermag es nicht, zu lösen.“ 7 In Israel [war (galt)] früher dies bezüglich Lösung und Tauschgeschäft,s um irgendetwast Gültigkeit zu verleihen: Man zog seinen Schuh aus und gab ihn dem anderen (man zog seinen seinen Schuh aus und gab ihn einander). Und dies [war (galt)] [dann] in Israel [als] Bezeugung.u 8 Der Löser sprach [also] zu Boas: „Kaufe {für dich}!“r und zog (und dieser zog)v seinen Schuh aus.

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Anmerkungen

Was zu Beginn von Kapitel 4 geschieht, lässt sich nicht mehr ganz erschließen, da uns die das nötige Wissen über die rechtlichen Hintergründe fehlt. So viel ist gewiss:
Grundbesitz gehörte im Alten Israel immer untrennbar zu einer Familie. Weil das Land eine Gabe Gottes an seine Besitzer war (s. Lev 25,23), musste es idealiter immer im Besitz dieser Familie bleiben - ihr „Name musste auf diesem Besitz immer aufgerichtet bleiben“ (V. 5) - und konnte daher auch nicht letztgültig verkauft werden (s. dazu näher Bodenrecht (AT) (WiBiLex)).
Zu diesem Zweck war im Alten Israel auch das Erbfolgerecht genau geregelt (s. dazu näher Erbe/Erbrecht (AT) (WiBiLex)); die Erbfolge war: Sohn => Tochter => Bruder d. Vaters => nächste Verwandte (s. Num 27,8-11). Wichtig für das folgende: Witwen waren erst in persischer Zeit erbberechtigt und hatten dies früher wegen der beiden folgenden rechtlichen Hintergründe auch gar nicht nötig.
Trotz dieser genauen Erbfolgeregelungen existierten zwei Gefahren: (1) Eine Familie konnte verarmen und deshalb gezwungen sein ihren Erbbesitz verkaufen zu müssen; (2) eine Familie konnte aussterben. Vor der ersten Gefahr sollte die „Löserinstitution“ schützen, vor der zweiten die „Schwagerehe“.
Die Löserinstitution (s. dazu näher Löser/Loskauf (WiBiLex); gut auch Gordis 1974, S. 252f.) sollte sicherstellen, dass Land nicht auf Dauer verkauft werden musste und auch nur möglichst kurz aus dem Besitz einer Familie geriet. Sie ist geregelt in Lev 25,25-34; eine alternative Anwendung findet sich in Jer 32,7-10. Aus beiden Stellen ergibt sich für der Löserinstitution in etwa, dass im Falle eines zeitweiligen „Verkaufs“ von Land der sog. „Löser“ entweder das Vorkaufsrecht für das Land seines verarmten Verwandten oder bei bereits erfolgtem Verkauf das Recht und die Pflicht hatte, es von den Käufern wieder zurückzuerwerben. Auch die Löser-Reihenfolge ist genau geregelt, sie war: Bruder => Onkel => Cousin => nächster Verwandter (s. Lev 25,48-50).
Die Schwagerehe (s. dazu näher Levirat/Leviratsehe (WiBiLex); gut auch Olanisebe/Oladosu 2014) schließlich sollte sicherstellen, dass eine Familie nicht ausstarb. Sie ist geregelt in Dtn 25,5-10 und besagt dort, dass im Falle des Todes eines kinderlosen Mannes der Bruder dieses Mannes dessen Frau heiraten sollte. Das erste Kind aus dieser Verbindung galt rechtlich dann als Sohn des Verstorbenen. In Gen 38 wird außerdem von einer „Schwagerehe“ zwischen Tamar und ihrem Schwiegervater Juda berichtet, und das Rutbuch legt nahe, dass wohl auch noch entferntere Verwandte schwagerehen-berechtigt warenw

Sicher ist, dass diese rechtlichen Hintergründe irgendwie in Rut 4,1-12 zur Anwendung kommen. Unsicher ist, wie genau.
Exkurs: Einige Unsicherheiten: Überraschend ist schon im ersten Vers das Feld, das sich offenbar in Noomis Besitz befindet - erstens, weil der Besitz eines Feldes wahrscheinlich Ruts Ährenlesen in Kap. 2 „illegal“ gemacht hätte (s. die Anmerkungen zu Kap. 2; so z.B. auch Köhlmoos 2010, S. 72); zweitens, weil nach der obigen Erbfolge Noomi überhaupt kein Feld besitzen dürfte: Witwen waren wie gesagt nicht erbberechtigt, und selbst, wenn sie es wären, wäre nach dem Tod Elimelechs das Feld zunächst in den Besitz von Machlon und Kiljon und danach in den Besitz von deren Witwen Rut und Orpa übergegangen. Genug: Irgendwie hat Noomi hier ein Feld, das sie gerne verkaufen möchte. Weiter: Wegen Rut 3 und Rut 4,11-17 dürfen wir sicher sein, dass primär von Interesse nicht die Lösung des Feldes, sondern die Schwagerehe Boas mit Rut ist. Die Rolle dieses Feldes ist dann aber unklar; gerade die Schwagerehe ist ja unproblematisch, da der Löser sie ohnehin nicht vollziehen will. Warum geht dann aber der Erzähler den Umweg über das Feld? Warum weiterhin in V. 5 die Lösung an die Schwagerehe gekoppelt zu sein scheint, ist gleichfalls unklar. Und schließlich ist die Antwort des Lösers in V. 6 nicht verständlich: Durch die Schwagerehe mit Rut würde er zweifellos wegen des Unterhalts, den er für Rut und „Machlons“ Sohn zu zahlen hätte, Verlust machen - wie er damit aber seinen Erbbesitz schädigen würde, ist für uns nicht mehr ersichtlich.
Wir müssen uns daher damit begnügen, zuzugeben, dass wir die rechtlichen Hintergründe des Kapitels nicht mehr richtig verstehen. Sofern wir dem Text vertrauen können, scheint es sich in etwa so zu verhalten: Aus irgendeinem Grund hängen tatsächlich Lösung und Schwagerehe zusammen und aus irgendeinem Grund ist es für die Schwagerehe von Rut und Boas wichtig, dass der Löser sich zunächst bereit erklärt, Noomis Feld zu lösen, und dann einen Rückzieher macht. Und eben dies geschieht hier.

Ob wir allerdings dem Text vertrauen können, ist unsicher - denn neben den rechtlichen Vorgängen selbst liegt der Fokus der Vv. 1-12 gerade darauf, wie völlig korrekt Boas hier vorgeht: Ordnungsgemäß bespricht er die Angelegenheit mit dem Löser im Tor; ordnungsgemäß bestellt er sich dazu auch gleich zehn der Dorfältesten; die Entscheidung des Lösers soll nicht nur von den zehn Ältesten, sondern auch von allen übrigen im Tor „Sitzenden“ bezeugt werden können. Die Besiegelung ihrer Übereinkunft wird ordnungsgemäß mit dem Schuhritus besiegelt, der zu diesem Zweck in V. 7 sogar extra noch mal erklärt wird. Als Zeugen dienen dann in V. 11 sogar „alles Volk, das im Tor war, samt den Ältesten“. Letztlich haben wohl auch die beiden Frauenchöre in in Vv. 14f. und V. 17 v.a. die Funktion, noch einmal zu betonen, dass das Kind aus der Verbindung von Rut und Boas in der Tat ein ordnungsgemäßes Schwagerehen-Kind ist, und vermutlich soll auch die Verknüpfung dieses Kindes mit dem Stammbaum Davids in V. 17 die Stellung dieses Kindes noch einmal über jeden Zweifel erhaben sein lassen. Gerade vor dem Hintergrund der letzten drei Kapitel macht das diese ersten Verse sehr verdächtig: Offenbar geht auch hier irgend etwas nicht „mit rechten Dingen zu“ - und das wir nicht mehr erkennen können, was das ist, ist ärgerlich. Vielleicht lässt sich aber dieser Zug des Kapitels auch so erklären: Nach wie vor ist ja die Ehe zwischen einem Israeliten und einer Moabiterin untersagt (s. die Anmerkungen zu Kap. 1) - und der größte Teil des Kapitels 4 dient dann dazu, noch einmal zu unterstreichen, dass sie dennoch stattfindet und trotz widersprechender Regelungen rechtens stattfindet: Von allem Volk und von zehn Ältesten wurde sie sozusagen im Gerichtssaal selbst abgesegnet; ihr Kind wird von allen Frauen Bethlehems als rechtmäßiges Schwagerehen-Kind anerkannt, und vor dem Hintergrund, dass aus dieser Verbindung sogar der legendäre König David hervorging, kann diese Verbindung gar nicht illegal sein - ganz gleich, welche Regelungen dem entgegenstehen.

ains Tor - Mit dem „Tor“ ist in biblischen Texten nicht nur die Tür gemeint, die das Innere einer Stadt vom Äußeren einer Stadt abgrenzt, sondern ein größerer Platz, der im Alten Israel die selbe Funktion hatte wie z.B. die griechische Agora: Ein Versammlungsplatz, auf dem Handel getrieben wurde, die städtische Selbstverwaltung „tagte“ und wo - bes. wichtig für unsere Stelle - v.a. auch Recht gesprochen wurde. Das kleine Dorf Betlehem hatte wahrscheinlich überhaupt keine Tore; dass „Boas zum Tor geht“, ist wohl eine Anspielung auf Dtn 25,7. (Zurück zu v.1)
bsiehe da! - Wie in Rut 2,4 (s. FN m) drückt auch hier das „siehe da!“ aus, dass überraschenderweise genau das richtige passiert. Gut daher OEB: „Just then the [Löser] came along“; „Und zufällig kam just in diesem Moment auch der Löser vorbei...“ (Zurück zu v.1)
cLöser - Zum „Löser“ s. die Anmerkungen. (Zurück zu v.1)
dBieg ab - nämlich auf die Seite zu den auf dem Torplatz stehenden Bänken. Die meisten Üss. übersetzen sinnvoll: „Komm her!“; am besten , HfA, NL: „Komm herüber!“ (Zurück zu v.1)
eirgendwo hin (hier hin, Soundso) - Umstrittener Ausdruck. In der LF sollte er am Besten mit HfA, NL u.a. Üss. ausgespart werden, da er sich nicht wirklich erklären lässt.
W. etwa „bestimmt stumm“. Der Ausdruck findet sich sonst nur noch zweimal in der Bibel und steht dort für einen nicht näher spezifizierten Ort (s. 1 Sam 21,3; 2 Kön 6,8); viele verstehen außerdem das palmoni in Dan 8,13 als Zusammenziehung dieser beiden Worte mit der selben Bedeutung. Vergleichbar ist außerdem eine Passage im ägyptischen Archivdokument 17.2, wo in einem Streitgespräch zweier Schreiber der erste den zweiten mit „du leerer, sinnloser Name!“ beschimpft und der zweite Schreiber den ersten mit „Du Wer-ist-es“ beleidigt. Schon LXX, VL und VUL verstanden entsprechend auch hier das peloni almoni („irgendwo / Soundso“) als Bezeichnung des Lösers und übersetzen z.B. ho deina („der So-und-So“, so einige LXX-Mss), kruphie („du Verborgener“, so andere LXX-Mss) oder quicumque es („wer auch immer du bist“, VL). Dem folgend wird dann auch hier in allen modernen Kommentaren und Übersetzungen das peloni almoni so verstanden, dass damit der Löser bezeichnet, sein Name aber aus irgendeinem Grund verschwiegen werden solle: „Der und der“, „So-und-so“; „Herr Dingsbums“ (Hajek 1962, S. 77), „mein Lieber“ (diese häufige Übersetzung soll eine freie Übersetzung dieses „So-und-so“ sein, die schwerlich zu rechtfertigen ist). Der Grund dafür ist dann ganz rätselhaft; beliebt sind z.B. Erklärungen à la der Erzähler konnte sich eben nicht mehr an den richtigen Namen des Löser erinnern, der Erzähler wolle „das Verhalten und die Haltung dieses ‚Lösers‘ negativ qualifizieren“ (Zenger 1986, S. 81) oder gar, dass der Erzähler nur deshalb hier peloni almoni verwendet, um den Leser noch einmal daran zu erinnern, dass dies übrigens eine Erzählung und kein historischer Bericht sei (Berlin 1994, S. 99; Holmstedt 2010, S. 183). Der Text will aber offenbar doch so verstanden werden, dass es hier Boas ist, der den Löser als peloni almoni bezeichnet, und warum er den Löser gleich zur Eröffnung des Gesprächs beleidigen sollte, ist nicht einzusehen; man hat also nach anderen Erklärungen zu suchen.
Knight/Levine 2011, S. 115 und Sasson 2012, S. 255f. haben daher kürzlich geleitet von 1 Sam 21,3; 2 Kön 6,8 vorgeschlagen, dass man auch hier den Ausdruck besser als Ortsbezeichnung verstehen und daher besser mit „hier irgendwo“ übersetzen solle; in Ermangelung eines anderen Vorschlags haben wir dies als Primärübersetzung angegeben.
Vorgeschlagen sei außerdem folgendes: In der hebräischen Bibel gibt es bisweilen das Phänomen, dass ein Erzähler etwas in der wörtlichen Rede eines Charakters nicht wiedergibt und schlicht mit „dies und das“ o.Ä. abkürzt, weil es dem Leser schon bekannt ist, so z.B. in Ri 18,4: „Dies und das hat Micha mir getan“; 2 Sam 14,3: „Du sollst dies [und das] mit dem König reden“; 17,5: „Dies und das hat Ahitopel geraten, ich aber habe dies und das geraten.“ u.ö. Vielleicht ist auch das peloni almoni hier so zu verstehen, man müsste übersetzen „Komm herüber, setz dich hier hin! So und so.“, und das „So und so“ wäre dann die Abkürzung des Schreibers dafür, dass Boas dem Löser nun darlegt, wie die Sache sich verhält. Aber dies wurde bisher noch von niemandem vorgeschlagen. (Zurück zu v.1)
fzehn Männer von den Ältesten der Stadt - gemeint sind nicht die ältesten Bürger der Stadt, sondern Familienoberhäupter, die im Alten Israel in derartigen Fällen als eine Art Schöffen fungierten. „Die Zehnzahl ist symbolisch zu verstehen, zumindest gibt es keine Bestimmungen in den Gesetzen des AT, die vorschreiben würden, daß ein Gericht mit genau 10 Ältesten besetzt sein muß. Die Zehnzahl unterstreicht vielmehr die Vollständigkeit des Gerichts am Tor. Boas Vorgehen ist ‚lupenrein‘ und ohne ‚Verfahrensfehler‘ [...].“ (Frevel 1992, S. 129). (Zurück zu v.2)
gFeldstück - s. zum Begriff FN e zu Rut 2,2. (Zurück zu v.3)
hBruder - Hier im Sinne von „Verwandter“; dass gerade „Bruder“ verwendet wird, ist wahrscheinlich eine Anspielung auf Dtn 25,5 (vgl. z.B. Fischer 2001, S. 158; Zakovitch 1999 S. 154). (Zurück zu v.3)
iverkauft - „Verkaufen“ trifft die Rechtslage nicht gut, denn Land war im Alten Israel eigentlich nur für eine begrenzte Zeit „verkäuflich“ und würde dann wieder an die Familie zurückfallen, die es verkauft hat (vgl. z.B. Lipiński 1976, S. 126; ThWAT IV, S. 871). Strenggenommen müsste man hier mit „verpfänden“ o.Ä. übersetzen, doch würde das die LF wohl nur unnötig verkomplizieren; auch fast alle neueren Üss. übersetzen daher mit „verkaufen“. (Zurück zu v.3)
j{dem Gebiet von} (dem Feld von) - Zum Ausdruck s. FN e zu Rut 1,1. (Zurück zu v.3)
kzu Gehör bringen - Heb. Idiom, s. z.B. 1 Sam 20,2.12f. Außer in Ijob 36,10.15 steht es stets für Privatmitteilungen: Was Boas hier verkünden will, ist speziell für die Ohren des Löser bestimmt, da eben dieser und kein anderer der Löser ist (s. Anmerkungen). (Zurück zu v.4)
lder Sitzenden und der Ältesten meines Volkes - Wahrscheinlich entspr. der Interpretation von SLT: „In Gegenwart der hier sitzenden Bürger (die sich inzwischen neugierig am Verhandlungsort niedergelassen haben) und der Ältesten meines Volkes“.
Nach V. 2 müsste sich schon „die Sitzenden“ auf die Ältesten beziehen; hier scheinen aber mit den „Sitzenden“ und den „Ältesten“ zwei us. Gruppen gemeint zu sein. Zakovitch 1999, S. 156 denkt daher, das „und“ sei hier als ein sog. Waw explicativum zu verstehen und man müsste übersetzen: „in Gegenart der [hier] Sitzenden, nämlich in Gegenwart der Ältesten meines Volkes“, und Campbell 1975, S. 145 denkt, die „Sitzenden“ meine die zehn Ältesten, die Boas sich in V. 2 „genommen“ hat, die „Ältesten“ dagegen sämtliche Älteste Bethlehems, die hier durch die zehn ausgewählten Ältesten repräsentiert seien. Diese sämtlichen Ältesten sind hier aber eben nicht anwesend und daher nicht gut mit dem „in Gegenart von“ vereinbar und die Deutung als Waw explicativum ist wegen der Wiederholung des neged („in Gegenwart von“) nicht gut möglich, daher meint „die Sitzenden“ wohl das übrige Volk, das sich mittlerweile im Tor niedergelassen hat und das später noch in Aktion treten wird. (Zurück zu v.4)
mwenn du lösen willst, dann löse - Der Nachsatz hat offenbar die Funktion, den „Kauf“ des Lösers speziell als „Lösung“ zu bestimmen (zur Lösung s. die Anmerkungen); man könnte besser also mit NL übersetzen: „Wenn du das Land auslösen willst, dann kaufe es jetzt in der Gegenwart ... . Wenn du es jedoch nicht auslösen willst ...“ (Zurück zu v.4)
nTextkritik: Wenn aber niemand lösen will (wenn du aber nicht lösen willst) - Die besten Handschriften haben hier das Verb in der 3. Pers. Sg.: „Wenn er nicht lösen will“. Viele heb. Handschriften, LXX, VUL und Tg korrigieren daher zu 2. Pers. Sg. und dem folgen alle modernen Üss. und Kommentare: „Wenn du nicht lösen willst“. Wie aber die 3.-Pers.-Version als Schreibfehler entstanden sein sollte, ist nicht erklärlich und daher wahrscheinlich doch die ursprüngliche Version; BHQ belässt daher auch diese Version, die dann mit Niccacci 1995, S. 97 und schon Ibn Ezra als impersonale Konstruktion erklärt werden muss: „Wenn er nicht lösen will“ = „Wenn niemand lösen will“.
Diese Deutung ist sogar effektvoller: Die Lösung wird fast völlig in die Verantwortung des Lösers gestellt, „es gibt niemand außer ihm, der lösen könnte“; die Alternative dazu, dass der Löser löst, ist also, dass „niemand löst“. Die Formulierung schlägt also offenbar in die selbe Kerbe, in die auch der Ausdruck „zu Gehör bringen“ schlägt (s.o.): Es ist speziell der Löser, der hier in Verantwortung steht. Und erst ganz am Ende seiner langen Rede zeigt Boas eine weitere Alternative auf, die im heb. Text nur aus zwei Worten besteht: „Und-ich nach-dir“. Boas will den Löser anscheinend durch diese Formulierung geradezu zur Zusage „verführen“. (Zurück zu v.4)
okaufst - Dass nach der Primärübersetzung Rut anscheinend das Objekt eines „Kaufs“ ist, ist unproblematisch; es ist dies ein bloß stilistisches Phänomen: Weil auch zuvor von „kaufen“ die Rede ist, wird hier das „normalerweise“ verwendete Verb (z.B.: „heiraten“) an das vorige Verb angeglichen (vgl. bes. Weiss 1964, S. 247f.; z.B. auch Campbell 1975, S. 147; Levine 1983, S. 101f.). Im Deutschen ist eine wörtliche Übersetzung nicht möglich. Am besten wohl wieder HfA: „Wenn du von Noomi das Grundstück erwirbst, musst du auch die Moabiterin Ruth heiraten.“ (Zurück zu v.5)
pkaufst du auch die (kaufe ich die, kaufst du es auch von der, kaufe ich es von der) Moabiterin Rut - Die schwierigste und umstrittenste Stelle im Rutbuch. Wahrscheinlich ist sie so zu verstehen: Aus irgendeinem Grund ist die „Lösung“ von Elimelechs Feld rechtlich gekoppelt an die „Schwagerehe“ des Lösenden mit Rut (zu beidem s. die Anmerkungen). Und unter diesen Umständen - s. den nächsten Vers - ist der Löser nicht mehr zur Lösung bereit.
Genauer: Der heb. Text liegt in zwei Versionen vor: (1) „kaufe ich es von der Moabiterin Rut“, (2) „kaufst du es auch von der Moabiterin Rut“. Da beide Versionen mit „von“ nicht viel Sinn zu machen scheinen, wird meist der Text ume´et ((und) von“) geändert (=> Textkritik) zu we´et oder gam et ((auch) die“). U.U. ist für diese Deutung auch gar keine Textänderung nötig, vgl. Campbell 1975, S. 146; Gordon 1983, S. 90; Korpel 2011, S. 2; Rendsburg 1987, S. 33f.39. Weitere mögliche Übersetzungen sind dann daher (3) „kaufe ich/habe ich die Moabiterin Rut gekauft“ und (4) „kaufst du auch die Moabiterin Rut“. Das ergibt vier mögliche Übersetzungen; einen fünften Vorschlag hat Holmstedt 2010 gemacht:
  1. „An dem Tag, an dem du das Feld von Noomi kaufst, kaufe ich es von der Moabiterin Rut, der Frau des Gestorbenen“
  2. „An dem Tag, an dem du das Feld von Noomi kaufst, kaufst du es auch von der Moabiterin Rut, der Frau des Gestorbenen“
  3. „An dem Tag, an dem du das Feld von Noomi kaufst, kaufe ich/habe ich gekauft die Moabiterin Rut, die Frau des Gestorbenen“
  4. „An dem Tag, an dem du das Feld von Noomi kaufst, kaufst du auch die Moabiterin Rut, die Frau des Gestorbenen“
  5. „An dem Tag, an dem du das Feld von Noomi und von der Moabiterin Rut kaufst, kaufe ich die Frau des Gestorbenen“
(1) und (2) ergeben nicht viel Sinn, weshalb ja auch in der Regel der Text geändert wird. Holmstedt 2010 muss für Deutung (5) die Akzente des heb. Textes sowie die Tatsache, dass zwei unterschiedliche Präpositionen vor „Noomi“ und „Rut“ verwendet werden, ignorieren. Bleiben daher als ernstzunehmende Alternativen (3) und (4).
Die rechtlichen Zusammenhänge erschließen sich uns nicht mehr vollständig (s. Anmerkungen), daher muss eine Argumentation zunächst einmal unabhängig von diesen Hintergründen laufen. Für (4) sprechen dann zwei Dinge: Erstens ist nur nach dieser Deutung die in Rut 3,13 erwähnte Option, der Löser könne Rut „lösen“, eine reale Option, die auch in Rut 4 eine Rolle spielt (so richtig Zenger 1986, S. 83). Und zweitens und wichtiger: In Rut 4 wird mehrfach deutlich die Textstelle Dtn 25,5-10 zitiert (s. FNn a.h.p), in der von der Verweigerung der Schwagerehe die Rede ist (dazu s. die Anmerkungen). Wenn hier aber der Löser gar nicht die Option hätte, die Schwagerehe mit Rut einzugehen, weil Boas Rut für sich beansprucht oder die Schwagerehe gar schon vollzogen hat, macht diese Zitation keinen Sinn. Der Text ist also sehr wahrscheinlich wie oben gesagt zu verstehen und es ist dies ohnehin die häufigste Übersetzung des Verses. (Zurück zu v.5)
qum den Namen des Gestorbenen auf seinem Erbbesitz aufzurichten - Ein Zitat von Dtn 25,7; zu den Hintergründen s. die Anmerkungen. Eine sinngemäße Übersetzung wäre etwas wie „damit der Erbbesitz des Verstorbenen in seiner Familie bleibt“ (ähnlich HfA). (Zurück zu v.5)
rtFN: {für mich} + {für dich} - Sog. Dativi ethici; in einer dt. Üs. zu ignorieren. (zu v.6 / zu v.8)
sLösung und Tauschgeschäft - Oder zu verstehen als Hendiadyoin: „bezüglich des Tauschs von Löserechten“ (so Berlin 2010, S. 11; Brichto 1973, S. 18; Bush 1996, S. 234). (Zurück zu v.7)
tirgendetwas - W. „jede Sache“. (Zurück zu v.7)
uEine Abwandlung des in Dtn 25,9 geschilderten Schuhritus. Dieser ist im Judentum noch heute in der Variante von Dtn gebräuchlich und also offensichtlich nicht in Vergessenheit geraten. Dass er hier dennoch erklärt werden muss, heißt wohl, dass er hier irregulär angewandt wird, dass diese irreguläre Anwendung hier als reguläre Anwendung ausgegeben wird und deshalb erklärt wird (so z.B. Berlin 2010, S. 11; Fischer 2001, S. 241) - ein weiteres Indiz dafür, dass offenbar irgend etwas hier nicht mit rechten Dingen zugeht (s. Anmerkungen). In die selbe Richtung weist die alternativer Auslegung von Speiser 1940, der Schuhritus diene regulär speziell dazu, eigentlich illegale Abmachungen legal zu machen. (Zurück zu v.7)
vund zog (und dieser zog) - Wer Subjekt des Schuh-Ausziehens ist, ist nicht ganz klar. Dafür, dass es der Löser ist, spricht aber, dass der Hintergrund des Schuhritus wohl der war, dass der Schuh ein Symbol für Besitz war und das Ausziehen des Schuhs damit ein Symbol für Besitzverzicht (vgl. z.B. gut Thompson/Thopsn 1968, S. 92f.). (Zurück zu v.8)
wWie etwa im hethitischen Recht, wo die die Abfolge der Schwagerehen-berechtigten ist: Bruder => Vater => Onkel (s. Hethitisches Gesetz §193). (Zurück zum Text: w)