Amos 4

Aus Die Offene Bibel

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Status: Studienfassung in Arbeit – Einige Verse des Kapitels sind bereits übersetzt. Wer die biblischen Ursprachen beherrscht, ist zum Einstellen weiterer Verse eingeladen. Auf der Diskussionsseite kann die Arbeit am Urtext dokumentiert werden. Dort ist auch Platz für Verbesserungsvorschläge und konstruktive Anmerkungen.
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Status: Lesefassung folgt später – Bevor eine Lesefassung erstellt werden kann, muss noch an der Studienfassung gearbeitet werden. Siehe Übersetzungskriterien und Qualitätssicherung Wir bitten um Geduld.

Lesefassung (Amos 4)

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Anmerkungen

Studienfassung (Amos 4)

1 2 3

4 Kommt nach Bethela und sündigt,
Nach Gilgal, und sündigt noch mehr. (:)
{Und} Bringt eure Schlachtopfer am Morgen (jeden Morgen),
Am dritten Tag (alle drei Tage) eure Zehnten.
5b

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Anmerkungen

aZu Bethel vgl. 1 Kön 12,25-33: Danach hat der israelitische König Jerobeam das Heiligtum in Bethel (und das in Dan) gerade deshalb gegründet, damit Israeliten ihren Zehnt (s. nächste FN) nicht wie üblich nach Jerusalem, sondern nach Bethel brächten (Vv. 32f.). Gilgal, wo sich sicher ebenfalls ein solches Heiligtum befand, hatte dann wohl eine ähnliche Stellung, obwohl davon in der Bibel sonst nichts mehr überliefert ist. (Zurück zu v.4)
bZum Verständnis von Vv. 4f. gibt es verschiedenste Vorschläge darüber, was hier eigentlich kritisiert wird. Die meisten sind aber völlig hypothetisch. Am ehesten wie Koch 1976b, S. 24: „So wird wahrscheinlich das Darbringen von Opfer und Zehntem gerügt, weil es aus Gütern besteht, die von den Armen erpreßt sind [...]. So jedenfalls ist der Sinn im jetztigen Zusammenhang“ – dem nämlich, dass Vv. 4f. direkt nach Vv. 1-3 stehen, wo wieder die „Armen bedrückt und die Bedürftigen misshandelt werden“, worauf sich dann diese beiden Verse anschließen, in denen eine ganze Reihe von Opfertypen aneinandergereiht werden, bei denen Israeliten eigene Gaben an ein Heiligtum bringen mussten, wo sie dann auf verschiedene Weise „geopfert“ wurden. Für die Bedrücker und Misshandelnden sind diese teils sehr hohen Abgaben leicht zu verschmerzen, da sie sie ja mit Gütern bezahlen, die an sich nicht die ihren sind. In späteren rabbinischen Schriften findet sich gerade zu solchen Menschen dann die Sonderregel, dass sie gar nicht berechtigt sind, Feldfrüchte zum Opfern an den Tempel zu bringen, weil sie eben nicht ihre eigenen Güter opfern: m.Bikk i 2: „arisin und hechakorot (zwei Arten von Pächtern), Banditen und Räuber (die fremde Felder durch Unrecht an sich gebracht haben) bringen keine Erstlingsfrüchte dar, weil es heißt: ‚Die Erstlingsfrüchte deines Landes‘ (Ex 23,19)“; t.Ter i 6: „Diebe, Räuber und Enteigner: Ihr Zehnt-Zehnt, ihr Zehnt und ihre freiwilligen Opfer sind gültig. Wenn der (eigentliche) Feld-Eigner aber (noch) hinter ihnen her ist, (sind sie's nicht).“
Genauer: An sich sind die Verse aber nicht sehr gut verständlich. Die im Heb. auffällige voranstellung von „am Morgen“, „am dritten Tag“ und „vom Gesäuerten“ legen eigentlich nahe, dass dies hier jeweils der Knackpunkt sein muss und also die Opfer aufgrund von einer Art Formfehler als Sünde eingestuft werden müssen. Bei keiner dieser Opferhandlungen lässt sich aber mehr erkennen, was diese Formfehler sein sollen. Am ehesten vielleicht dies: Bei den Dankopfern gesäuerter Brote soll der Leser evt. an Lev 2,11; 6,7-10 denken, wo geregelt ist, dass als Speiseopfer ausschließlich ungesäuerte Brote dargebracht werden dürfen (dagegen spricht auch nicht Lev 7,13; anders, als in vielen Amos-Kommentaren zu lesen ist, ist dort nicht dann doch von gesäuertem Brot gerade zum Dankopfer, sondern zum Friedensopfer neben dem Dankopfer die Rede). Bei den freiwilligen Opfern – also Opfern, die man zu den großen Festtagen zu seinen sonstigen obligatorischen Abgaben noch obendrein opfert – lässt der Text gar keine andere Möglichkeit als die, dass das Kritikwürdige die öffentliche Verkündigung derselben ist. Das ließe sich vone einigen späteren jüd. Texten her erklären; dort nämlich findet sich sehr häufig das Ideal, dass freiwillige Gaben nicht aus Ehrsucht und daher öffentlich, sondern im Verborgenen gegeben werden sollen; s. Spr 6,13f.; Mt 6,3f. und später auch m.Ab v 13; b.BB 10a; b.MQ 16a; b.Ket 66b; p.Scheq 5,49b. Für Menschen, die aus Ehrsucht öffentlich gaben, war zu dieser Zeit Spr 18,16 sprichwörtlich, s. p.Hor 3,48a; LevR 5; DtnR 4. Bei den Schlachtopfern soll der Leser dann vielleicht an 2 Kön 16,15 denken: Dort ist geregelt, dass vom Tempel gestellte Opfer der Allgemeinheit morgens, Opfer der Bevölkerung (und des Königs) aber abends dargebracht werden sollen. Vielleicht soll man 4c verstehen als „Bringt eure Schlachtopfer [schon] am Morgen (und begeht also auch darin einen Formfehler)“? Grammatisch wäre das gut möglich; Fokuspartikeln wie „schon“ oder „erst“ werden im Heb. fast nie gesetzt und müssen im Dt. sehr häufig dazugedacht werden. Was der „dritte Tag“ im Zusammenhang mit dem Zehnt soll, ist aber endgültig unverständlich: Der Zehnt war zur Abfassungszeit des Amosbuches die „Kirchensteuer“ des Alten Israel, nämlich die obligatorische Abgabe eines Zehnt-teils der Erträge eines Jahres aller Feld- und Vieheigner an Kultstätten und ihre Bedienstete, die offiziell als „Opfer“ galt (zur gesch. Entwicklung des Zehnts vgl. am besten Ajah 2012, bes. S. 29) und die gemeinsam mit den Erstlingsfrüchten einmal jährlich zum Wochenfest am jeweiligen Heiligtum entrichtet wurde. Nach allem, was wir wissen, dauerte dieses Wochenfest aber nur einen Tag. Möglich wäre höchstens: Gesetzlich und liturgisch begann ein Tag im alten Judentum bereits mit dem Vorabend des vorangegangenen Tags; obwohl er nur einen „liturgischen“ Tag dauert, gliedert sich daher auch heute das Wochenfest noch in erev shavuot („Vorabend des Wochenfests“) und shavuot selbst. Vielleicht kann man also auch hier deuten: „Bringt eure Zehnt [erst] am dritten Tag“, was dann wohl formal ähnlich falsch wäre wie die Darbringung von Schlachtopfern des Volkes am Morgen und wonach der zu verbrennende Teil des Zehnts jedenfalls sicher nicht mehr rechtens geopfert werden konnte. Wirklich naheliegend ist aber keiner dieser Formfehler, daher besser doch mit Koch, obwohl die dreimalige Voranstellung in 4cd.5a sicher erklärungsbedürftig ist. (Zurück zu v.5)