Diskussion:Übersetzungskriterien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Die Offene Bibel

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K (Konsensvorschlag (hoffentlich seht ihr das auch so...))
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Moin Wolfgang, upps, genau. Finde deinen Vorschlag sehr gut und v.a. verstädnlich! --[[Benutzer:Florian K.|Florian K.]] 10:28, 13. Jul. 2009 (UTC)
 
Moin Wolfgang, upps, genau. Finde deinen Vorschlag sehr gut und v.a. verstädnlich! --[[Benutzer:Florian K.|Florian K.]] 10:28, 13. Jul. 2009 (UTC)
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=== Zitatation ===
 
=== Zitatation ===
 
Ich würde vorschlagen, dass wir in der Studienfassung auf Anführungszeichen bei direkter Rede verzichten (...so Spricht JHWH: "Hallo Welt"...), da (1.) der Urtext solche Zeichen nicht kennt und (2.) das Setzen von Anführungszeichen schon Interpretationarbeit ist und eher in die Lesefassung gehört. --[[Benutzer:Florian K.|Florian K.]] 17:06, 20. Aug. 2009 (UTC)
 
Ich würde vorschlagen, dass wir in der Studienfassung auf Anführungszeichen bei direkter Rede verzichten (...so Spricht JHWH: "Hallo Welt"...), da (1.) der Urtext solche Zeichen nicht kennt und (2.) das Setzen von Anführungszeichen schon Interpretationarbeit ist und eher in die Lesefassung gehört. --[[Benutzer:Florian K.|Florian K.]] 17:06, 20. Aug. 2009 (UTC)
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Finde ich gut, die anderen? --[[Benutzer:Wolfgang Loest|Wolfgang Loest]] 17:20, 24. Aug. 2009 (UTC)
 
Finde ich gut, die anderen? --[[Benutzer:Wolfgang Loest|Wolfgang Loest]] 17:20, 24. Aug. 2009 (UTC)
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Wenn man unbedingt soweit gehen möchte... aber meiner Meinung nach nicht nötig. Schließlich übernehmen wir auch die Satzzeichen, die im NA27 gesetzt wurden, oder? --[[Benutzer:Ben|Ben]] 18:16, 24. Aug. 2009 (UTC)
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== Allgemeine Richtlinien ==
 
== Allgemeine Richtlinien ==
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Ich bleibe an diesem Punkt hart, auch wenn ich die Formulierung von Olaf gutfinde. Ich bin allerdings dafür den letzten Satz ganz zu streichen. "eine eigenständige Neuübersetzung aus dem Urtext." sagt meiner Meinung nach genug (auch dass nicht abgeschrieben wird). Damit umgehen wir einerseits die Urheberproblematik (wenn wir zufällig den ein oder anderen Satz  gleich übersetzen ist das Zufall oder eben Eindeutigkeit vom Urtext), andererseits weisen wir so jede Abhängigkeit von anderen Übersetzungen zurück (denn wir machen uns auch abhängig, wenn wir eine gute Formulierung nicht benutzen, weil die xy-Übersetzung sie benutzt.) Vielleicht könnte man das auch noch ein klein wenig stärker machen: "eine eigenständige Neuübersetzung ''allein'' aus dem Urtext." Nochmal zu Dir Ben und zur NeÜ: Wenn Du Sachen bearbeitest oder verarbeitest, hast Du ein abgeleitetes Urheberrecht. Auch wir haben theoretisch nur ein abgeleitetes Urheberrecht. Allerdings haben wir erstens die Erlaubnis zum Übersetzen (Olafs Anfrage) und zweitens ist es bei dem Urhebrerrecht an den Urtexten der Bibel eh die Frage, wer ob ob die jemand besitzt (außer vielleicht Gott, denn der ist noch keine 70 Jahre tot ;) *scnr*) Anschauungsbeispiel: Wenn Du ein Medley aus Musikstücken erstellst, hast Du auch nicht das alleinige Urheberrecht. Letztlich ist es egal. Meiner Meinung nach sollte die Offene Bibel ein gänzlich freies Projekt sein, mit einer Übersetzung, die keine andere Übersetzung braucht. Eine wissenschaftliche Übersetzung braucht keine vorherige Übersetzung und eine Übertragung aus der Studienfassung in aktuelles Deutsch braucht <s>wenn mans genau nimmt</s> auch keine anderen Übersetzungen. Sprich, der letzte Satz müsste dann etwa heißen: Die Lesefassung wird allein aus der Studienfassung in aktuelles Deutsch übertragen...  
 
Ich bleibe an diesem Punkt hart, auch wenn ich die Formulierung von Olaf gutfinde. Ich bin allerdings dafür den letzten Satz ganz zu streichen. "eine eigenständige Neuübersetzung aus dem Urtext." sagt meiner Meinung nach genug (auch dass nicht abgeschrieben wird). Damit umgehen wir einerseits die Urheberproblematik (wenn wir zufällig den ein oder anderen Satz  gleich übersetzen ist das Zufall oder eben Eindeutigkeit vom Urtext), andererseits weisen wir so jede Abhängigkeit von anderen Übersetzungen zurück (denn wir machen uns auch abhängig, wenn wir eine gute Formulierung nicht benutzen, weil die xy-Übersetzung sie benutzt.) Vielleicht könnte man das auch noch ein klein wenig stärker machen: "eine eigenständige Neuübersetzung ''allein'' aus dem Urtext." Nochmal zu Dir Ben und zur NeÜ: Wenn Du Sachen bearbeitest oder verarbeitest, hast Du ein abgeleitetes Urheberrecht. Auch wir haben theoretisch nur ein abgeleitetes Urheberrecht. Allerdings haben wir erstens die Erlaubnis zum Übersetzen (Olafs Anfrage) und zweitens ist es bei dem Urhebrerrecht an den Urtexten der Bibel eh die Frage, wer ob ob die jemand besitzt (außer vielleicht Gott, denn der ist noch keine 70 Jahre tot ;) *scnr*) Anschauungsbeispiel: Wenn Du ein Medley aus Musikstücken erstellst, hast Du auch nicht das alleinige Urheberrecht. Letztlich ist es egal. Meiner Meinung nach sollte die Offene Bibel ein gänzlich freies Projekt sein, mit einer Übersetzung, die keine andere Übersetzung braucht. Eine wissenschaftliche Übersetzung braucht keine vorherige Übersetzung und eine Übertragung aus der Studienfassung in aktuelles Deutsch braucht <s>wenn mans genau nimmt</s> auch keine anderen Übersetzungen. Sprich, der letzte Satz müsste dann etwa heißen: Die Lesefassung wird allein aus der Studienfassung in aktuelles Deutsch übertragen...  
 
Jetzt brauchen wir nur noch einen Kompromiss. vielleicht: Bei der Lesefassung ist es ok nach der ersten Übertragung mal rechts und links zu schauen, aber keinesfalls abschreiben. Wie wärs? Ich versuche es ja, Ben, sei mir bitte nicht böse. Eine gute Formulierung habe ich aber noch nicht. Erstmal diskutieren. --[[Benutzer:Wolfgang Loest|Wolfgang Loest]] 17:02, 24. Aug. 2009 (UTC)
 
Jetzt brauchen wir nur noch einen Kompromiss. vielleicht: Bei der Lesefassung ist es ok nach der ersten Übertragung mal rechts und links zu schauen, aber keinesfalls abschreiben. Wie wärs? Ich versuche es ja, Ben, sei mir bitte nicht böse. Eine gute Formulierung habe ich aber noch nicht. Erstmal diskutieren. --[[Benutzer:Wolfgang Loest|Wolfgang Loest]] 17:02, 24. Aug. 2009 (UTC)
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(Bin nicht böse. Mag gute Diskussionen.) Dein Vorschlag klingt gut. Wenn wir die Studienfassung allerdings völlig unabhängig und isoliert übersetzen, stelle ich mir die Frage, wie wir gewährleisten wollen, dass wir tatsächlich auch alle wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt haben.
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Das mit dem Urheberrecht ist so eine Sache. Der eigentliche biblische Urtext ist natürlich gemeinfrei. Allerdings gibt es den nur in der Theorie. Doch die DBG hat tatsächlich ein Urheberrecht auf ihre Texte, und zwar weil sie sie selbst aus mehreren tausend Handschriften zusammengestellt hat (ironischerweise im Versuch, den Urtext zu rekonstruieren - sie er hebt also praktisch einen Anspruch auf den Urtext!). Ich hätte übrigens z.B. auch ein Urheberrecht auf mein Werk, wenn ich Shakespeare ins Deutsche übersetzte - und zwar ohne nötige Einwilligung von Shakespeare. (Leider kann ich das alles gerade nicht belegen, bin aber relativ sicher, dass es so ist.)
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Nochmal: Wenn ich eine griechische Grammatik verwende, um zu sehen, wie die griechische Sprache funktioniert, hat der Autor der Grammatik trotzdem keinerlei Recht an meiner Übersetzung. Und wenn ich Oxford Advanced Learner's English Dictionary verwende, um Shakespeare ins Deutsche zu übersetzen, hat auch Oxford kein Anrecht auf meine Übersetzung. Und wie mir ein befreundeter Anwalt mitteilte: Solange ich nicht plagiiere, darf ich auch bei der Bibelübersetzung jedes Hilfsmittel verwenden, das mir recht ist, und muss dabei nicht um Erlaubnis fragen. (Und die "Genehmigung", die Olaf bekommen hat, war doch nur eine Information, dass die Übersetzung grundsätzlich ohne Erlaubnis gestattet ist.)
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Verzeiht die Abschweifungen. --[[Benutzer:Ben|Ben]]

Version vom 24. August 2009, 19:16 Uhr

Textgestaltung[Bearbeiten]

Einfügungen/Auslassungen[Bearbeiten]

Einfügungen/Auslassungen: Ich würde vorschlagen, dass wir uns auf eine einheitliche Regelung von Auslassungen/Einfügungen im Text einigen. Ich schlage deshalb vor:

  • Einfügung in eckigen Klammern: [Text]
  • Auslassung mit eckigen Klammern und dem ausgelassenen Wort in runden Klammern: [...] (und)
  • Anmerkungen zum Text in runden Klammern: (Anmerkung)

So wird m.E. deutlich was zum ursprünglichen Textbestand gehört und was nicht. Was die Auslassung betrifft, ist diese bei bestimmten Wörten ab und zu nötig (z.B. Häufungen der Kopula oder kaí, aber auch das hebr. lemor vor wörtlicher Rede). --Florian K. 10:01, 12. Jul. 2009 (UTC)

Ich finde es gut, das komplett festzulegen, allerdings schlage ich aus "Abwärtskompatibilitäts-" und Übersichtsgründen folgendes vor:

  • Anmerkungen zum Text müssen in die Fußnoten gepackt werden, allein um die lesbarkeit des Textes zu verbessern.
  • {Wort} und {...} markiert eine Auslassung.
    Beispiel: Und Amazja sagte {folgendermaßen}:
  • () markieren eine oder mehrere Übersetzungsvarianten.
    Beispiel: Am Anfang war das Wort (Vernunft/Gesetz/Kalkulation/Berechnung)
  • Einfügungen in eckigen Klammern [ ].
    Beispiel: JHWH [ist] der König Israels.

--Wolfgang Loest 11:39, 12. Jul. 2009 (UTC)

Hallo Florian, dass Du meine vorgeschlagenen Klammern direkt in Deinen Haggai-Text eingebaut hast, werte ich mal als Zustimmung. Ich habe die Regeln direkt in die Übersetzungsprinzipien eingebaut.--Wolfgang Loest 08:33, 13. Jul. 2009 (UTC)

Moin Wolfgang, upps, genau. Finde deinen Vorschlag sehr gut und v.a. verstädnlich! --Florian K. 10:28, 13. Jul. 2009 (UTC)


Zitatation[Bearbeiten]

Ich würde vorschlagen, dass wir in der Studienfassung auf Anführungszeichen bei direkter Rede verzichten (...so Spricht JHWH: "Hallo Welt"...), da (1.) der Urtext solche Zeichen nicht kennt und (2.) das Setzen von Anführungszeichen schon Interpretationarbeit ist und eher in die Lesefassung gehört. --Florian K. 17:06, 20. Aug. 2009 (UTC)

Finde ich gut, die anderen? --Wolfgang Loest 17:20, 24. Aug. 2009 (UTC)

Wenn man unbedingt soweit gehen möchte... aber meiner Meinung nach nicht nötig. Schließlich übernehmen wir auch die Satzzeichen, die im NA27 gesetzt wurden, oder? --Ben 18:16, 24. Aug. 2009 (UTC)


Allgemeine Richtlinien[Bearbeiten]

Ich möchte mal den letzten Punkt ("Es dürfen keine Übersetzungen/Übertragungen als Hilfsmittel eingesetzt werden") zur Diskussion stellen. Was ist denn bitte der Sinn davon? Auch professionelle Übersetzer stellen Vergleiche zwischen den Interpretationen anderer Übersetzer an. Desweiteren halte ich es - später für die Lesefassung - für sehr hilfreich zu sehen, wie andere Übersetzungen komplizierte Stellen und Begriffe in verständliches Deutsch übertragen haben. Wie verstehen andere eine komplizierte grammatikalische Konstruktion? Wie übersetzen wir "Nächster"? Viele kommunikative Übersetzungen machen daraus etwa "Mitmensch". Das wäre sicherlich interessant genug, um in Erwägung gezogen zu werden. Falls es dabei um das urheberrechtliche Erwägungen ging: Eigentlich sollte es mit der Einbeziehung anderer Übersetzungen in den Prozess keine Probleme geben. Ich glaube nicht, dass der Übersetzer der NEÜ Lizenzgebühren zahlen muss... Falls es jedoch nur darum ging, dass man nicht aus anderen Übersetzungen abschreiben soll, dann ist die Formulierung missverständlich. Ben 20:33, 19. Jul. 2009 (UTC)

Es ist einerseits das, was Du zuletzt schreibst (nicht abschreiben), andererseits verleiten Übersetzungen dazu, sich erstmal nach der vorliegenden Übersetzung zu richten, statt auf sich selbst zu vertrauen; vor allem, wenn man meint, nicht jede Feinheit der Sprache zu beherrschen (obwohl manche Stellen einfach nur viel zu frei (für meinen Geschmack) übersetzt sind, oder die gängigen Übersetzungen einen Spezialfall aus einem Wort machen, nur weil es nicht in die Theologie passt). Ich möchte aber wie gesagt nicht alleiniger Vortänzer sein, also liebe Mitstreiter: Was meint ihr? --Wolfgang Loest 12:38, 24. Jul. 2009 (UTC)

Ich stimme Ben zu: häufig ist es unerlässlich, andere Übersetzungen vergleichend als Hilfsmittel einzusetzen. Deshalb ist der entsprechende Passus in den Richtlinien kontraproduktiv. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich unsere Überstezung nicht identisch mit anderen ist (was auch nicht immer ganz leicht ist). Das ist im Übrigen auch ein Argument für die Streichung des Passus: ich muss ja kontrolieren, ob ich nicht unterbewusst oder so Luther-Vokabular etc. benutze. --Florian K. 17:01, 20. Aug. 2009 (UTC)


Offensichtlich verstehen wir die Hilfmittel-Regel unterschiedlich. Wenn ich sie so deute, wie Wolfgang sie erläutert hat, dann halte ich sie für unbedingt notwendig. Andererseits hat Ben recht, dass unklar ist, was genau damit gemeint ist. Wäre folgende Umformulierung für alle akzeptabel?

"Wir verwenden keine anderen Übersetzungen als Vorlage, sondern erstellen immer eine eigenständige Neuübersetzung aus dem Urtext. Dabei berücksichtigen wir den Erkenntnisstand in der wissenschaftlichen Literatur. Als zweiter Schritt kann dann ein Vergleich mit anderen Übersetzungen folgen. Dabei prüfen wir, ob mehrere Deutungen der Bibelstelle möglich sind, und vermeiden sprachliche Übereinstimmungen mit urheberrechtlich geschützten Formulierungen aus anderen Übersetzungen."

Zum Thema NeÜ: Jeder Text ist urheberrechtlich geschützt bis zu einer Frist von 75 Jahren nach dem Tod aller (Mit-)Autoren und aller (Mit-)Übersetzer. Andere moderne Übersetzungen umzuformulieren, ist also urheberrechtlich nicht erlaubt. Wenn der Autor der NeÜ das Risiko eingeht, von den anderen Bibelübersetzern verklagt zu werden, dann ist das seine Sache. Wenn wir uns dieses Vorgehen aber als Vorbild nähmen, dann würden wir auch alle diejenigen urheberrechtlichen Problemen aussetzen, die sich auf unsere freie Lizenz verlassen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass wir hier besonders vorsichtig sind.

Ein zweiter, wichtiger Aspekt ist, dass wir mit der Kombination aus Studienfassung und Lesefassung ein einmaliges Profil haben, dass es nirgendwo anders gibt (auch dadurch, dass wir in der Studienfassung mehrere Wortbedeutungen nebeneinander stellen). Damit wird die "Offene Bibel" auch unabhängig von der Lizenzfrage ein echter Gewinn für jede Person sein, die für das eigene Bibelstudium verschiedene Übersetzungen vergleichen möchte. Das gilt natürlich nur, wenn wir uns von den anderen Übersetzungen tatsächlich unterscheiden!

Olaf 11:31, 24. Aug. 2009 (UTC)

Die Formulierung gefällt mir! Es ist natürlich wichtig, dass wir unabhängig abwägen, was wirklich gemeint ist, und nicht einfach von anderen übernehmen. Das ist gar keine Frage. (Vielleicht müsste man hier in Zukunft noch die Diskussion anstoßen, wie wir den "wissenschaftlichen Erkenntnisstand" definieren und bei seiner Berücksichtigung vorgehen.)

Am letzten Satz könnte man aber m.E. noch arbeiten. Ein gewöhnlicher deutscher Satz kann auf keinen Fall urheberrechtlich geschützt sein. Sprachliche Übereinstimmung sollte nicht um jeden Preis vermieden werden, sie sollte nur nicht nur gewählt werden, weil andere es genauso gemacht haben. Wir werden nicht in Teufels Küche (=rechtliche Schwierigkeiten) kommen, weil wir teilweise dieselben Formulierungen verwenden, wie andere. Vergleicht man verschiedene Bibel-Übersetzungen, ist es dort auch ganz normal, dass manche Wendungen stellenweise identisch übersetzt sind, und zwar weil der Urtext dort mit nur wenig Spielraum genau übersetzt werden kann.

In diesem Zusammenhang finde ich auch deine Argumentation zur NEÜ nicht stichhaltig. Er formuliert ja nicht bloß um, sondern zieht zu Vergleichen heran und wählt auf dieser Grundlage seinen Text (So verstehe ich das zumindest). Wenn er die Arbeit anderer in seine mit einbezieht, verletzt er damit kein Urheberrecht - er muss seinen Einfluss noch nicht einmal angeben. Das ist genau so, wie wir keine Rechte der DBG verletzen, wenn wir ihre Urtexte als Grundlage verwenden. Anders sähe es dann bei direkten Zitaten aus. Vergebt mir, wenn ich zu pingelig bin! --Ben 12:32, 24. Aug. 2009 (UTC)

Ich finde Olafs Formulierung sehr gut! Der letzte Satz ist auch nicht schlecht, da ja gesagt ist, dass wir bisher bestehende Übereinstimmen "vermeiden". Vielleicht könnte man hier noch ein "nach Möglichkeit" einfügen. Im Deutschen haben wir zwar viele Wörter, aber ab und zu lässt sich dieselbe Formulierung nach Elberfelder etc. einfach nicht umgehen. --Florian K. 14:04, 24. Aug. 2009 (UTC)

Ich bleibe an diesem Punkt hart, auch wenn ich die Formulierung von Olaf gutfinde. Ich bin allerdings dafür den letzten Satz ganz zu streichen. "eine eigenständige Neuübersetzung aus dem Urtext." sagt meiner Meinung nach genug (auch dass nicht abgeschrieben wird). Damit umgehen wir einerseits die Urheberproblematik (wenn wir zufällig den ein oder anderen Satz gleich übersetzen ist das Zufall oder eben Eindeutigkeit vom Urtext), andererseits weisen wir so jede Abhängigkeit von anderen Übersetzungen zurück (denn wir machen uns auch abhängig, wenn wir eine gute Formulierung nicht benutzen, weil die xy-Übersetzung sie benutzt.) Vielleicht könnte man das auch noch ein klein wenig stärker machen: "eine eigenständige Neuübersetzung allein aus dem Urtext." Nochmal zu Dir Ben und zur NeÜ: Wenn Du Sachen bearbeitest oder verarbeitest, hast Du ein abgeleitetes Urheberrecht. Auch wir haben theoretisch nur ein abgeleitetes Urheberrecht. Allerdings haben wir erstens die Erlaubnis zum Übersetzen (Olafs Anfrage) und zweitens ist es bei dem Urhebrerrecht an den Urtexten der Bibel eh die Frage, wer ob ob die jemand besitzt (außer vielleicht Gott, denn der ist noch keine 70 Jahre tot ;) *scnr*) Anschauungsbeispiel: Wenn Du ein Medley aus Musikstücken erstellst, hast Du auch nicht das alleinige Urheberrecht. Letztlich ist es egal. Meiner Meinung nach sollte die Offene Bibel ein gänzlich freies Projekt sein, mit einer Übersetzung, die keine andere Übersetzung braucht. Eine wissenschaftliche Übersetzung braucht keine vorherige Übersetzung und eine Übertragung aus der Studienfassung in aktuelles Deutsch braucht wenn mans genau nimmt auch keine anderen Übersetzungen. Sprich, der letzte Satz müsste dann etwa heißen: Die Lesefassung wird allein aus der Studienfassung in aktuelles Deutsch übertragen... Jetzt brauchen wir nur noch einen Kompromiss. vielleicht: Bei der Lesefassung ist es ok nach der ersten Übertragung mal rechts und links zu schauen, aber keinesfalls abschreiben. Wie wärs? Ich versuche es ja, Ben, sei mir bitte nicht böse. Eine gute Formulierung habe ich aber noch nicht. Erstmal diskutieren. --Wolfgang Loest 17:02, 24. Aug. 2009 (UTC)


(Bin nicht böse. Mag gute Diskussionen.) Dein Vorschlag klingt gut. Wenn wir die Studienfassung allerdings völlig unabhängig und isoliert übersetzen, stelle ich mir die Frage, wie wir gewährleisten wollen, dass wir tatsächlich auch alle wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt haben.

Das mit dem Urheberrecht ist so eine Sache. Der eigentliche biblische Urtext ist natürlich gemeinfrei. Allerdings gibt es den nur in der Theorie. Doch die DBG hat tatsächlich ein Urheberrecht auf ihre Texte, und zwar weil sie sie selbst aus mehreren tausend Handschriften zusammengestellt hat (ironischerweise im Versuch, den Urtext zu rekonstruieren - sie er hebt also praktisch einen Anspruch auf den Urtext!). Ich hätte übrigens z.B. auch ein Urheberrecht auf mein Werk, wenn ich Shakespeare ins Deutsche übersetzte - und zwar ohne nötige Einwilligung von Shakespeare. (Leider kann ich das alles gerade nicht belegen, bin aber relativ sicher, dass es so ist.)

Nochmal: Wenn ich eine griechische Grammatik verwende, um zu sehen, wie die griechische Sprache funktioniert, hat der Autor der Grammatik trotzdem keinerlei Recht an meiner Übersetzung. Und wenn ich Oxford Advanced Learner's English Dictionary verwende, um Shakespeare ins Deutsche zu übersetzen, hat auch Oxford kein Anrecht auf meine Übersetzung. Und wie mir ein befreundeter Anwalt mitteilte: Solange ich nicht plagiiere, darf ich auch bei der Bibelübersetzung jedes Hilfsmittel verwenden, das mir recht ist, und muss dabei nicht um Erlaubnis fragen. (Und die "Genehmigung", die Olaf bekommen hat, war doch nur eine Information, dass die Übersetzung grundsätzlich ohne Erlaubnis gestattet ist.)

Verzeiht die Abschweifungen. --Ben