Diskussion:Übersetzungskriterien

Aus Die Offene Bibel

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Textgestaltung[Bearbeiten]

Einfügungen/Auslassungen[Bearbeiten]

Einfügungen/Auslassungen: Ich würde vorschlagen, dass wir uns auf eine einheitliche Regelung von Auslassungen/Einfügungen im Text einigen. Ich schlage deshalb vor:

  • Einfügung in eckigen Klammern: [Text]
  • Auslassung mit eckigen Klammern und dem ausgelassenen Wort in runden Klammern: [...] (und)
  • Anmerkungen zum Text in runden Klammern: (Anmerkung)

So wird m.E. deutlich was zum ursprünglichen Textbestand gehört und was nicht. Was die Auslassung betrifft, ist diese bei bestimmten Wörten ab und zu nötig (z.B. Häufungen der Kopula oder kaí, aber auch das hebr. lemor vor wörtlicher Rede). --Florian K. 10:01, 12. Jul. 2009 (UTC)

Ich finde es gut, das komplett festzulegen, allerdings schlage ich aus "Abwärtskompatibilitäts-" und Übersichtsgründen folgendes vor:

  • Anmerkungen zum Text müssen in die Fußnoten gepackt werden, allein um die lesbarkeit des Textes zu verbessern.
  • {Wort} und {...} markiert eine Auslassung.
    Beispiel: Und Amazja sagte {folgendermaßen}:
  • () markieren eine oder mehrere Übersetzungsvarianten.
    Beispiel: Am Anfang war das Wort (Vernunft/Gesetz/Kalkulation/Berechnung)
  • Einfügungen in eckigen Klammern [ ].
    Beispiel: JHWH [ist] der König Israels.

--Wolfgang Loest 11:39, 12. Jul. 2009 (UTC)

Hallo Florian, dass Du meine vorgeschlagenen Klammern direkt in Deinen Haggai-Text eingebaut hast, werte ich mal als Zustimmung. Ich habe die Regeln direkt in die Übersetzungsprinzipien eingebaut.--Wolfgang Loest 08:33, 13. Jul. 2009 (UTC)

Moin Wolfgang, upps, genau. Finde deinen Vorschlag sehr gut und v.a. verstädnlich! --Florian K. 10:28, 13. Jul. 2009 (UTC)

Zitatation[Bearbeiten]

Ich würde vorschlagen, dass wir in der Studienfassung auf Anführungszeichen bei direkter Rede verzichten (...so Spricht JHWH: "Hallo Welt"...), da (1.) der Urtext solche Zeichen nicht kennt und (2.) das Setzen von Anführungszeichen schon Interpretationarbeit ist und eher in die Lesefassung gehört. --Florian K. 17:06, 20. Aug. 2009 (UTC)


Allgemeine Richtlinien[Bearbeiten]

Ich möchte mal den letzten Punkt ("Es dürfen keine Übersetzungen/Übertragungen als Hilfsmittel eingesetzt werden") zur Diskussion stellen. Was ist denn bitte der Sinn davon? Auch professionelle Übersetzer stellen Vergleiche zwischen den Interpretationen anderer Übersetzer an. Desweiteren halte ich es - später für die Lesefassung - für sehr hilfreich zu sehen, wie andere Übersetzungen komplizierte Stellen und Begriffe in verständliches Deutsch übertragen haben. Wie verstehen andere eine komplizierte grammatikalische Konstruktion? Wie übersetzen wir "Nächster"? Viele kommunikative Übersetzungen machen daraus etwa "Mitmensch". Das wäre sicherlich interessant genug, um in Erwägung gezogen zu werden. Falls es dabei um das urheberrechtliche Erwägungen ging: Eigentlich sollte es mit der Einbeziehung anderer Übersetzungen in den Prozess keine Probleme geben. Ich glaube nicht, dass der Übersetzer der NEÜ Lizenzgebühren zahlen muss... Falls es jedoch nur darum ging, dass man nicht aus anderen Übersetzungen abschreiben soll, dann ist die Formulierung missverständlich. Ben 20:33, 19. Jul. 2009 (UTC)

Es ist einerseits das, was Du zuletzt schreibst (nicht abschreiben), andererseits verleiten Übersetzungen dazu, sich erstmal nach der vorliegenden Übersetzung zu richten, statt auf sich selbst zu vertrauen; vor allem, wenn man meint, nicht jede Feinheit der Sprache zu beherrschen (obwohl manche Stellen einfach nur viel zu frei (für meinen Geschmack) übersetzt sind, oder die gängigen Übersetzungen einen Spezialfall aus einem Wort machen, nur weil es nicht in die Theologie passt). Ich möchte aber wie gesagt nicht alleiniger Vortänzer sein, also liebe Mitstreiter: Was meint ihr? --Wolfgang Loest 12:38, 24. Jul. 2009 (UTC)

Ich stimme Ben zu: häufig ist es unerlässlich, andere Übersetzungen vergleichend als Hilfsmittel einzusetzen. Deshalb ist der entsprechende Passus in den Richtlinien kontraproduktiv. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich unsere Überstezung nicht identisch mit anderen ist (was auch nicht immer ganz leicht ist). Das ist im Übrigen auch ein Argument für die Streichung des Passus: ich muss ja kontrolieren, ob ich nicht unterbewusst oder so Luther-Vokabular etc. benutze. --Florian K. 17:01, 20. Aug. 2009 (UTC)


Offensichtlich verstehen wir die Hilfmittel-Regel unterschiedlich. Wenn ich sie so deute, wie Wolfgang sie erläutert hat, dann halte ich sie für unbedingt notwendig. Andererseits hat Ben recht, dass unklar ist, was genau damit gemeint ist. Wäre folgende Umformulierung für alle akzeptabel?

"Wir verwenden keine anderen Übersetzungen als Vorlage, sondern erstellen immer eine eigenständige Neuübersetzung aus dem Urtext. Dabei berücksichtigen wir den Erkenntnisstand in der wissenschaftlichen Literatur. Als zweiter Schritt kann dann ein Vergleich mit anderen Übersetzungen folgen. Dabei prüfen wir, ob mehrere Deutungen der Bibelstelle möglich sind, und vermeiden sprachliche Übereinstimmungen mit urheberrechtlich geschützten Formulierungen aus anderen Übersetzungen."

Zum Thema NeÜ: Jeder Text ist urheberrechtlich geschützt bis zu einer Frist von 75 Jahren nach dem Tod aller (Mit-)Autoren und aller (Mit-)Übersetzer. Andere moderne Übersetzungen umzuformulieren, ist also urheberrechtlich nicht erlaubt. Wenn der Autor der NeÜ das Risiko eingeht, von den anderen Bibelübersetzern verklagt zu werden, dann ist das seine Sache. Wenn wir uns dieses Vorgehen aber als Vorbild nähmen, dann würden wir auch alle diejenigen urheberrechtlichen Problemen aussetzen, die sich auf unsere freie Lizenz verlassen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass wir hier besonders vorsichtig sind.

Ein zweiter, wichtiger Aspekt ist, dass wir mit der Kombination aus Studienfassung und Lesefassung ein einmaliges Profil haben, dass es nirgendwo anders gibt (auch dadurch, dass wir in der Studienfassung mehrere Wortbedeutungen nebeneinander stellen). Damit wird die "Offene Bibel" auch unabhängig von der Lizenzfrage ein echter Gewinn für jede Person sein, die für das eigene Bibelstudium verschiedene Übersetzungen vergleichen möchte. Das gilt natürlich nur, wenn wir uns von den anderen Übersetzungen tatsächlich unterscheiden!

Olaf 11:31, 24. Aug. 2009 (UTC)

Die Formulierung gefällt mir! Es ist natürlich wichtig, dass wir unabhängig abwägen, was wirklich gemeint ist, und nicht einfach von anderen übernehmen. Das ist gar keine Frage. (Vielleicht müsste man hier in Zukunft noch die Diskussion anstoßen, wie wir den "wissenschaftlichen Erkenntnisstand" definieren und bei seiner Berücksichtigung vorgehen.)

Am letzten Satz könnte man aber m.E. noch arbeiten. Ein gewöhnlicher deutscher Satz kann auf keinen Fall urheberrechtlich geschützt sein. Sprachliche Übereinstimmung sollte nicht um jeden Preis vermieden werden, sie sollte nur nicht nur gewählt werden, weil andere es genauso gemacht haben. Wir werden nicht in Teufels Küche (=rechtliche Schwierigkeiten) kommen, weil wir teilweise dieselben Formulierungen verwenden, wie andere. Vergleicht man verschiedene Bibel-Übersetzungen, ist es dort auch ganz normal, dass manche Wendungen stellenweise identisch übersetzt sind, und zwar weil der Urtext dort mit nur wenig Spielraum genau übersetzt werden kann.

In diesem Zusammenhang finde ich auch deine Argumentation zur NEÜ nicht stichhaltig. Er formuliert ja nicht bloß um, sondern zieht zu Vergleichen heran und wählt auf dieser Grundlage seinen Text (So verstehe ich das zumindest). Wenn er die Arbeit anderer in seine mit einbezieht, verletzt er damit kein Urheberrecht - er muss seinen Einfluss noch nicht einmal angeben. Das ist genau so, wie wir keine Rechte der DBG verletzen, wenn wir ihre Urtexte als Grundlage verwenden. Anders sähe es dann bei direkten Zitaten aus. Vergebt mir, wenn ich zu pingelig bin! --Ben 12:32, 24. Aug. 2009 (UTC)

Ich finde Olafs Formulierung sehr gut! Der letzte Satz ist auch nicht schlecht, da ja gesagt ist, dass wir bisher bestehende Übereinstimmen "vermeiden". Vielleicht könnte man hier noch ein "nach Möglichkeit" einfügen. Im Deutschen haben wir zwar viele Wörter, aber ab und zu lässt sich dieselbe Formulierung nach Elberfelder etc. einfach nicht umgehen. --Florian K. 14:04, 24. Aug. 2009 (UTC)