Psalm 1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Die Offene Bibel

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1Wie kannst du als Mensch glücklich werden? Hör nicht auf die Einflüsterungen der Gottleugner. Folge nicht den Straßen der Zielverfehler. Setz dich nicht mitten unter die Lästerer. 2Freu dich stattdessen am Wort unseres Gottes. Denk über seine Ratschläge nach Tag und Nacht. 3Dann wirst du wie ein Baum sein. Du wirst gut bewässert werden. Regelmäßig wirst du Früchte haben. Deine Blätter werden nicht verwelken. Es wird dir alles gut gelingen. 4Bei den Gottleugnern ist es aber nicht so. Sie sind wie Schalenreste. Der Wind bläst sie weg. 5Deshalb bestehen die Gotteshasser nicht vor Gottes Gericht. Die Zielverfehler halten es bei den Freigesprochenen nicht aus. 6Denn unser Gott kennt den Weg der Gerechtgesprochenen. Aber die Straße der Gottlosen führt in den Abgrund.
 
 
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Version vom 9. Juni 2013, 19:00 Uhr

Vorlage:Lesefassung in Arbeit

Siehe auch: Psalm 1/Persönliche Fassung (als Fließtext), Psalm 1/Persönliche Fassung (Sebastian Walter)

Syntax ungeprüft

SF in Arbeit.png
Status: Studienfassung in Arbeit – Einige Verse des Kapitels sind bereits übersetzt. Wer die biblischen Ursprachen beherrscht, ist zum Einstellen weiterer Verse eingeladen. Auf der Diskussionsseite kann die Arbeit am Urtext dokumentiert werden. Dort ist auch Platz für Verbesserungsvorschläge und konstruktive Anmerkungen.
Folgt-später.png
Status: Lesefassung folgt später – Bevor eine Lesefassung erstellt werden kann, muss noch an der Studienfassung gearbeitet werden. Siehe Übersetzungskriterien und Qualitätssicherung Wir bitten um Geduld.

Lesefassung (Psalm 1)

1 Wie glücklich, der nicht folgt der Frevler Rat,
der nicht betritt der Sünder Pfad,
nicht sitzt im Kreis der Spötter,
2 der sich vielmehr der Weisung Gottes freut
und sie bedenket Tag und Nacht.
3 Er gleicht dem Baum,
der, wasser-nah gepflanzt,
die Früchte bringt zur rechten Zeit
und dessen Blätter welken nicht.
Und was er tut, gerät ihm gut.
4 Nicht so die Frevler!
Wie Spreu sind sie, die jeder Wind verweht
5 Daher der Frevler im Gerichte nicht besteht,
der Sünder nicht im Rate der Gerechten.
6 Gerechter Weg: Von Gott umhegt,
der Frevler Weg jedoch vergeht.

Anmerkungen

Studienfassung (Psalm 1)

1 [Wie] glücklich (gesegnet)a [ist] der Mensch (Mann)b, der nicht dem Rat (den Plänen)c der Gottlosen (Übeltäter)d folgt (gefolgt ist)e,
{und} nicht auf (mit) dem Weg der Sünder steht (betritt; gestanden hat)
und nicht an dem Ort (auf dem Sitz, im Kreisf) der Spötter sitzt (saß)g,
2 sondern am Gesetz (Weisung, Tora) JHWHs {seine} Freude (Verlangen, Lust) [hat]
und über sein Gesetz Tag und Nacht nachdenkt (grübelt; leise liest oder rezitiert; nachdenken wird)h.
3 {Und (Dann)} Er ist (wird sein) wie ein Baum, gepflanzt an Wasserkanälen (Wasserbächen)i,
der seine Frucht bringt (gibt; bringen wird) zu seiner Zeitj und dessen Blätter nicht welken.
Und alles, was er tut, gedeiht (gelingt; wird gedeihen)k.l
4 Nicht so die Gottlosen (Übeltäter)!
{sondern (vielmehr)} [Sie sind] wie Spreum, die [der] Wind wegbläst (wegblasen wird).
5 Deshalb bestehen (stehen auf; werden bestehen) Gottlose nicht vor dem (nicht im) Gerichtn
und Sünder [nicht] in der Versammlung der Gerechteno.
6 Denn (ja) JHWH kennt (wacht über) den Weg der Gerechten,
aber (und) der Weg der Gottlosen (Übeltäter) führt ins Verderben (vergeht)p.

Anmerkungen

aDas hier verwendete Wort אַשְׁרֵי־ drückt nicht einen konkreten Segen, sondern erstrebenswertes, gesegnetes Glück in einer Beziehung mit Gott durch Bundesgehorsam aus (Waltke 2010, 133). Ähnlich auch die Seligpreisungen (Mt 5,1-12). Psalm 1 kann als Definition dafür gelten, welche Art von Mensch sich auf diese Weise glücklich nennen darf (vgl. Kraus 41972, 3): der „Gerechte“ (צַדִּיק), der falsche Wege meidet (1) und sich stattdessen der Torah, der Weisung Gottes zuwendet (2)(Kraus 41972, 9). (Zurück zu v.1)
bDie männliche Form steht hier stellvertretend für jeden Menschen, auf den das Beschriebene zutrifft (Generisches Maskulinum; vgl. Waltke 2010, 128). (Zurück zu v.1)
cDas Wort kann sich auch auf die Pläne und Ziele einer Person beziehen, umfasst also mehr als einen einmaligen Ratschlag. (Zurück zu v.1)
d„Gottlose“ (רְשָׁעִים) sind solche, die vor dem Gesetz Gottes schuldig sind und sich Gott bewusst widersetzen (Kraus 41972, 4). Der Gottlose ist das genaue Gegenstück zum Gerechten (Waltke 2010, 133). (Zurück zu v.1)
eWörtlich: „im Rat der Gottlosen geht/gegangen ist“; Übs. vgl. NGÜ, REB, NET. (Zurück zu v.1)
fim Kreis So . Gemeint ist mit dem „Sitz der Spötter“ ihr Versammlungsort (TWOT 922d), wo die Spötter (לֵצִים) sich gegenseitig zum Spott über Gott herausfordern (Kraus 41972, 4). (Zurück zu v.1)
gV. 1 ließe sich auf zwei Weisen lesen: Entweder handelt es sich bei „dem Rat der Gottlosen folgen“, „auf dem Weg Weg der Sünder stehen“ und „am Ort der Spötter sitzen“ um eine Synonymreihung, die sämtlich für das „sich-Vergehen“ stehen, oder es wird hier durch die Entwicklung von „folgen“-„stehen“-„sitzen“ eine Entwicklung von dynamisch zu statisch ausgedrückt: Der betreffende Mensch verdirbt immer mehr, indem er sich immer mehr an den Kreis der Sünder annähert, bis er sich schließlich ganz bei ihnen niederlässt. Vgl. hierzu die Diskussionsseite. (Zurück zu v.1)
hFreude und Andacht gegenüber dem Gesetz sind Metonymien der Ursache für ein Leben, das sich an der Schrift orientiert. Da Psalm 1 den gesamten Psalter einleitet, nennt er mit dieser Aussage eine Schlüsselqualifikation für das richtige Verständnis der Psalmen (Waltke 2010, 139). (Zurück zu v.2)
iGemeint sind künstliche Bewässerungskanäle. (Zurück zu v.3)
jAlso: regelmäßig, wegen der steten Wasserversorgung, die ohne solche Bewässerungskanäle nicht möglich wäre (Kraus 41972, 6). Dieser Vergleich beschreibt zusammen mit dem Aspekt der nicht verwelkenden Blätter das ewige Leben, das der Gottesfürchtige als „Frucht“ bekommen wird (Waltke 2010, 140). (Zurück zu v.3)
kAuch möglich: „Und er bringt alles, was er tut, zum Gedeihen“ („two-place“ Hiphil nach Waltke 2010, 128). (Zurück zu v.3)
lPs 1 enthält als Torah- bzw. Weisheitspsalm ein typisches Motiv der Weisheitsliteratur, den „Tun-Ergehen-Zusammenhang“: Wie man handelt, so ergeht es einem. Gutes Handeln - das Beschreiten des „gerechten Weges“ - zieht in der Regel positive Folgen für den Handelnden nach sich, der Weg des Gottlosen dagegen führt ins Verderben (vgl. z.B. Oeming 2000, S. 50 f.). Der Gerechte speist sich hier aus den von Gott verfügbar gemachten Bewässerungskanälen der Tora. Soweit er der Tora folgt, wird ihm alles gelingen, er wird zu seiner Zeit Frucht bringen. (Zurück zu v.3)
mSpreu sind die Schalen von Getreidekörnern, die früher durch Dreschen von diesen gelöst und dann durch Worfeln von ihnen getrennt wurden. Dabei warf man beide Teile in den Wind, der die leichten Spelzen wegblies, während die Körner wieder auf den Boden fielen (Douglas, Chaff, in: NBD 1996). Die nutzlose Spreu steht im Gegensatz zu dem lebendigen, fruchtbaren Baum (3) (Waltke 2010, 141). Gottlose und Spreu teilen für den Psalmisten dasselbe Schicksal: Sie sind wertlos und bestehen nicht, sie werden im entscheidenden Moment vergehen (vgl. den Beginn von V. 5: „deshalb“ (Zurück zu v.4)
nUnklar ist, ob das Endgericht oder ein irdisches Gericht gemeint ist. Möglichkeiten: Gericht, Gerichtsverhandlung (Gesenius18, ~ 5), Gerichtshof (DCH, ~ §1d), gesamtes Gerichtsverfahren (TWAT, ~ II.2.a; NIDOTTE, ~ 2), Zeitpunkt des (End-?)Gerichts (TWOT, ~ 6), Urteilsvollzug (im Endgericht?) (DCH, ~ §1e, in 1d in Betracht gezogen)? Kraus 41972, 8 glaubt in Anlehnung an Ps 24,3, es wäre hier stattdessen vom Betreten der heiligen Stätte die Rede. Gut möglich, dass ganz einfach eine allgemeine Wahrheit ausgedrückt werden soll: die Gottlosen bestehen ganz grundsätzlich vor keinem Gericht bzw. in keinem Verfahren. Die parallele Entsprechung „Versammlung der Gerechten“ in 5b ist dann vielleicht die Instanz, die das Urteil fällt (Waltke 2010, 142). (Zurück zu v.5)
oZum Gebrauch des Begriffs „Gerechter“ s. die Fußnote in V. 1. (Zurück zu v.5)
pführt ins Verderben (vgl. SLT, NGÜ, NLB) übersetzt das Verb אָבַד, das häufig etwas altertümlich als „zugrunde gehen, umkommen“ übersetzt wird. (Zurück zu v.6)