Ex 20,1-17/Persönliche Fassung (Sebastian Walter)

Aus Die Offene Bibel

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Dies ist eine individuell verantwortete Textfassung. Sie ist Teil der Offenen Bibel, stammt aber in dieser Version nicht vom Gesamt-Team.

Persönliche Fassung

?. Der Sinai-Vertrag.
Teil I: Die Zehn Sprüche


Vatikanische Briefmarke, 1974: Von den Zehn Sprüchen aus speisen Gnadenströme das gelobte Land und die Lämmer aus der Herde Gottes. (c) stampworld.com

1 Dann sprach Gott all diese Worte:a

2 „Ich bin GOTT, dein Gott,b der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem Haus der Fron. 5b Ich bin GOTT, dein Gott, ein eifersüchtiger Gott, der gegenüber jenen, die mich hassen, seinen Zorn vier Generationen lang bewahrt; 6 aber gegenüber jenen, die mich lieben und meinen Geboten folgen, tausend Generationen lang Huld erweist.c


§1 Darum 3 dürfen vor meinen Augend keine anderen Götter bei dir sein – 4 du darfst dir also kein kultisches Machwerk machen: keinerlei Gestalt von etwas am Himmel oben oder auf der Erde unten oder im Wasser unter der Erde –; 5a du darfst dich nicht in die Fron für sie bringen lassen und dich vor ihnen niederwerfen!

7 §2 Du darfst den Namen von GOTT, deinem Gott, nicht unheilvoll tragen!e GOTT wird dem nicht vergeben, der seinen Namen unheilvoll trägt.

8 §3 Du musst darauf achten, mir den Tag des Sabbats heilig zu halten: 9 Binnen sechs Tagen darfst du fronen und all deine Arbeit verrichten, 10 aber der siebte Tag, der Sabbat, gehöre GOTT,f deinem Gott: Da darfst du keinerlei Arbeit verrichten – du nicht, dein Sohn und deine Tochter nicht, dein Fronknecht und deine Magd und dein Rind und dein Esel und dein ganzes Vieh und dein als Tagelöhner in deinem Ort wohnender Immigrant nicht, so dass auch dein Fronknecht und deine Magd sich ebenso wie du ausruhen können. 11 Denke daran, dass du Fronknecht in Ägypten warst und dass GOTT, dein Gott, dich mit starkem Arm und langer Hand dort herausgeführt hat! Darum hat GOTT, dein Gott, dir geboten, den Tag des Sabbats zu begehen.g

12 §4 Du musst deinen Vater und deine Mutter ehren!h Denn dann wirst du lange leben auf dem Land, das GOTT, dein Gott, dir gibt.

13 §5 Du darfst nicht Mord oder Todschlag begehen.

14 §6 Du darfst keine Ehe brechen.

15 §7 Du darfst nicht stehlen.

16 §8 Du darfst vor Gericht nicht falsch gegen deinen Mitmenschen aussagen.

17 §9 Du darfst nicht gieren nach der Frau deines Mitmenschen.

§10 Du darfst nicht Verlangen haben nach dem Haus deines Mitmenschen, nach seinem Hof und seinem Fronknecht und seiner Magd und seinem Rind und seinem Esel und allem, was deinem Mitmenschen gehört.“i



Ex 19 <= | => Ex 20,18-26


Einführung:

Den in Ex 20,2-17 überlieferten Text kennt man heute als die „10 Gebote“. Im Ersten Testament nicht: Dort heißen sie in Dtn 5 die „zehn Sprüche“ (Dtn 4,13; 5,22). Anders im Buch Exodus: Die natürlichste Bedeutung des Texts dort ist, dass Gott dem Mose laut Ex 24,12; 31,18 das in Ex 20,22-23,33 überlieferte Vertragsbuch und vielleicht das nachgereichte Sabbatgebot in Ex 31,13-17 auf steinernen Tafeln überreicht, dass Mose diese Tafeln in Ex 32,15f.19f. zerbricht und dann in Ex 34,28 mit Ex 34,10-26 andere Sprüche noch einmal auf steinerne Tafeln schreibt, und dass erst diese als „zehn Sprüche“ bezeichnet werden. Für den Text in Ex 20,2-17 gilt beides nicht: Weder steht er auf den berühmten steinernen Tafeln noch wird er irgendwo als „zehn Gebote“ o.ä. bezeichnet.
Was also ist im Exodusbuch dann der Text in 20,2-17? Lediglich Gottes erster Entwurf, der aber schon beim Hören zu viel ist für die Israeliten, der daher direkt in der Folge gleich zweimal revidiert wird und nur noch aus sozusagen archivarischem Interesse im Exodusbuch überliefert wird? Oder die unüberbietbare Formulierung des Vertrags zwischen Gott und Israel – das, was Gott
eigentlich von seinem Volk verlangt? Und was bietet der Text in Ex 34,10-26? Bloß die klägliche Restmenge an Geboten, die allein Israel einzuhalten imstande ist? Oder die „Zehn Gebote letzter Hand“, die Krone der Gesetzeswerke im Exodusbuch? Beides werden wir uns zu Ex 34 noch einmal fragen müssen. Einstweilen genügt es, dass wir uns damit bescheiden, dass immerhin im Buch Deuteronomium die „zehn Sprüche“ mitnichten überholt werden, sondern dass vielmehr das gesamte deuteronomische Gesetzeswerk präsentiert wird als Auslegung dieser grundlegenden zehn Sätze Gottes.

Auslegungsgeschichte:

Dem entspricht auch die zentrale Rolle, die den zehn Sprüchen in der biblischen und nachbiblischen Auslegung zukommen sollte. Wenn Jesus das Gesetz des Ersten Testaments zitiert, wählt er dafür regelmäßig die Zehn Sprüche (Mt 4,10; 5,21.27.33; Mk 7,10; v.a. Mk 10,19); ebenso Paulus, v.a. in Röm 13,9. Gleichzeitig stellt man schon hier eine gewisse Freiheit beim Umgang mit den Zehn Sprüchen fest: Paulus zitiert sie nur in Auswahl und erklärt darüber hinaus, sie seien durch Jesu Doppelgebot der Liebe eigentlich überflüssig geworden. Ähnlich zitiert sie Jesus in Mk 10,19 nur in Auswahl, sonst jeweils recht frei und überbietet sie ebenfalls in Mt 5,22.28.34. Das setzt sich später fort: Schon die jüdische Gruppierung der Samaritaner ergänzen die Zehn Sprüche im „Samaritanischen Pentateuch“ einfachhin um einen elften Spruch, nach dem auf ihrem heiligen Berg Garizim ein Altar zu errichten sei. In der jüdischen „Apokalypse Abrahams“ (1. Jhd.) sieht der Sprecher in Kap. 24 in einer Vision, wie Sünden begangen werden. Bei der Auswahl der geschauten Sünden orientiert sich der Autor offensichtlich an den Zehn Sprüchen, wie im Zweiten Testament aber wird aus diesen ausgewählt und werden sie um weitere Sünden ergänzt. Die erste uns bekannte christliche Kirchenordnung, die Didache (1. Jhd.), beginnt mit Ausführungen zur Gottes- und Nächstenliebe; darauf folgen schon als zweiter zentraler Inhalt des christlichen Glaubens die Zehn Sprüche – aber ebenfalls nur in Auswahl zitiert und um eigene Sprüche angereichert (Did 2,2-7; falls Did 1,3-2,1 wirklich sekundär sind, hätten sie also sogar die Kirchenordnung eröffnet). Im Hirt des Hermas (2. Jhd.) werden gleich zwölf eigene Gebote formuliert, die sich zwar deutlich, aber nur locker an die Zehn Sprüche anlehnen. Bischof Theophilus (2. Jhd.) nennt den Dekalog das „christliche Hauptgebot“, streicht aber dennoch die Sprüche über Kultbilder und den Namen Gottes und fügt stattdessen zwei über ungerechtes Richten und über Bestechlichkeit hinzu (Ad Autolycum III 9). Und so weiter – es scheint also so, als wären die Zehn Sprüche im frühen Juden- und Christentum wichtig und gut bekannt gewesen, seien aber eher stellvertretend für das genommen worden, was man in der jeweiligen Gemeinde als die wichtigsten Gebote oder als die schlimmsten Verbrechen ansah.

Vermutlich auch deshalb verloren sie im Christentum dann zunächst nach und nach wieder an Wichtigkeit und wurden in der frühchristlichen Ethik spätestens ab dem 6. Jhd. von „Laster-Lehren“ wie insbesondere dem Katalog der „Sieben Todsünden“ überholt.j Die erste wichtige Schrift zu den Zehn Sprüchen aus dem Mittelalter sind erst wieder die Institutiones in decalogum legis dominicae von Hugo von St. Viktor (12. Jhd.). Nachdem ihnen dann aber kurz darauf Petrus Lombardus in seinen Sentenzen einen längeren Abschnitt widmet, werden sie auch im Christentum wieder intensiver diskutiert, und dies erst recht, nachdem John von La Rochelles De legibus in der Summa von Alexander von Hales veröffentlicht wird und auch Bonaventura (Collationes de decem praeceptis) und Thomas von Aquin (In decem legis praecepta expositio) sie ausführlicher kommentieren. Vgl. z.B. für einen Überblick über die danach entstandene Literatur nur des deutschen Sprachraums stark Sintrup/Wachinger/Zotz 2010. Im Spätmittelalter entwickelt sich in der Folge gar das „Dekalog-Gedicht“ als eine eigene Gedichtgattung (vgl. Achnitz 2009). Wenn es daher häufig heißt, erst Luther habe die Zehn Sprüche wieder aus der kirchlichen Mottenkiste hervorgeholt, ist das stark übertrieben. Wahr ist aber, dass Luther ungemein einflussreich damit war, dass er – obwohl er auch hierin mehrere Vorgänger hatte – seine Katechismen vor allem auch um die Zehn Sprüche herum konstruiert hat: Spätestens seit Luther bestimmen sie daher maßgeblich fast alle kirchlichen Katechismen und wirkten auch von dort aus weiter in die philosophische Ethik und selbst in die Rechtswissenschaft. Vor allem durch die Vermittlung von Hugo von St. Viktor, Petrus Lombardus, Bonaventura, Thomas von Aquin und Luther wurden sie so zu einer der wichtigsten Quellen für die Entwicklung der westlichen Moral der Neuzeit überhaupt.

Auch hier aber lässt sich Ähnliches feststellen wie schon im frühen Christentum: Im Mittelalter werden die Zehn Sprüche vor allem gesehen als Konkretionen des „natürlichen Gesetzes“, also dessen, was man sich auch durch die Logik als richtig oder falsch erschließen kann. Was dabei jeweils als zum „natürlichen Gesetz“ gehörig angesehen wird, ist oft aber mitnichten streng logisch herleitbar, sondern spiegelt häufig nur wieder, was in dieser Zeit in der Kirche als richtig oder falsch angesehen wurde. Wieder wurde daher regelmäßig nicht die ursprünglich angezielte Bedeutung der Zehn Sprüche maßgeblich, sondern sie werden zur Projektionsfläche für alles Mögliche, was zu der jeweiligen Zeit als moralisch, ethisch oder „kirchlich“ zu befürworten oder abzulehnen angesehen wird. Das hat sich bis heute durchgehalten: Was heute in kirchlichen Katechismen und populärtheologischen Schriften als Inhalt der „Zehn Gebote“ angesehen wird, hat häufig recht wenig mit dem zu tun, wie sie in der wissenschaftlichen Exegese gedeutet werden. So ist es etwa einfach nicht richtig, wenn als Sinn des Spruchs über den Sabbat im Genfer Katechismus erklärt wird, man solle jeden Tag (!) „seinen Neigungen entsagen“, wenn im KEK der Spruch „Du darfst nicht morden“ umschrieben wird mit „Du sollst Leben bewahren“ und dann z.B. zum Verbot des Drogenkonsums konkretisiert wird, wenn im Glaubensbuch der belgischen Bischöfe der Spruch über den Ehebruch gleichgesetzt wird mit der Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe oder wenn noch im KKK der Spruch über die Elternehrung ausgedehnt wird auf „Pflichten der Schüler gegenüber dem Lehrer, der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern, der Untergebenen gegenüber ihren Vorgesetzten, der Bürger gegenüber ihrem Vaterland und gegenüber denen, die es verwalten und regieren.“ (2199). Mit solchen „Auslegungen“ vergeht man sich an diesem wunderbaren Text:

Auslegung:

Die theologische Mitte des Texts ist direkt in der Einleitung ausgesprochen: GOTT ist der Gott jedes und jeder Einzelnen der Anwesenden, die er aus der ägyptischen „Fron“ befreit hat. Mit solchen befreiten Israelit:innen soll daher Gottes Vertrag geschlossen werden, und Grundanliegen der Vertragsbedingungen ist es, ihre Freiheit auf dem Land, das er ihnen zu geben gedenkt (V. 12), zu sichern (vgl. stark Crüsemann 1983, S. 8-13.80.82f.):

Es war aber jene Befreiungstat, in der der hohe Gott sich zu dieses Volkes Gott gemacht hat. Und eben um Befreiung geht es auch in dem, was er laut seiner Gebote von diesem Volk haben will ... Das Alles ... [ist] Heilsbotschaft, Anweisung zum Freisein auf Grund jener Befreiungstat, Anleitung zu dem Dienst, zu dem der, der dieses Volk erwählte, es bestimmt hat, indirekte Einübung in den dazu nötigen Verhaltungsweisen, Warnung vor dem, was dabei zu unterlassen ist, so oder so: Gebot des diesem Volk wohlgesinnten, wohlwollenden, wohltuenden Gottes. (Barth: KD IV/1, S. 471)

Dafür werden zunächst in den Sprüchen 1-4 mehrere Formen von Fron ausgeschlossen: 1: Für religiöse Praxis darf man sich nicht in die Fron bringen lassen. 2: Anders als in den Religionen und an Tempeln des Umlands Israels will auch Gott selbst keine Knechte und straft sogar den, der sich zu seinem Knecht macht. 3: Verlangt werden auch keine teuren Opfergaben: Religiöse Pflicht ist allein der Sabbat, ein Fest der Freiheit im eigenen Haushalt, das man auch begeht, indem man dort Hierarchien einebnet, insofern selbst den zu einer Großfamilie gehörenden Schuldsklav:innen und Tieren gleichermaßen die befreiende Sabbatruhe zuzusprechen ist. 4: Auch an anderen Tagen sind nicht Könige, nicht Priester, nicht Propheten zu „ehren“ und dann diesen zu dienen – sondern Vater und Mutter im eigenen Haushalt; niemand sonst.
Sprüche 5-7 zielen noch grundsätzlicher auf die Bewahrung von Lebensgrundlagen – anders als heute hatte für Frauen im Alten Israel nämlich auch die Ehe diese Bedeutung, weshalb in biblischen Gesetzessammlungen der Ehebruch gar mit Todesstrafe belegt wurde (Lev 20,10; Dtn 22,22). Mord, Ehebruch und Diebstahl werden daher auch sonst häufig gemeinsam genannt; s. nur Jer 7,9; Hos 4,2; Ijob 24,14-16. Die Reihenfolge dieser drei Sprüche konnte wohl auch deshalb noch lange schwanken: In den meisten hebräischen Handschriften war sie Mord – Ehebruch – Diebstahl, in der LXX zu Ex und mehreren frühjüdischen Schriften Ehebruch – Diebstahl – Mord, in manchen LXX-Handschriften, bei Philo und im Zweiten Testament Ehebruch – Mord – Diebstahl.
In Spruch 8 wird dies alles noch einmal zusätzlich abgesichert durch die Verpflichtung auf wahrheitsgemäßes Sprechen vor Gericht, das als Institution die Bewahrung der Freiheit garantieren sollte. Und einen letzten Schritt weiter gehen Sprüche 9-10, mit denen Gottes Vertragsvolk nicht verpflichtet wird auf ein bestimmtes Handeln, sondern auf eine bestimmte Haltung. Spätestens hier wird klar, dass die Zehn Sprüche kein „Gesetzestext“ sind; eine Haltung ist schließlich nicht justiziabel. Sondern: Als letzte Maßnahme zur Sicherung der geschenkten Freiheit wird Israel verpflichtet zur
Genügsamkeit, womit auch das Streben nach Expansion des eigenen Haushalts im gelobten Land auf Kosten anderer und die Expansion des gelobten Landes in die Territorien anderer Völker ausgeschlossen wird. So soll dann Gottes Volk als äußerlich und innerlich freies Volk auf ewig leben können exakt auf dem Land, dass Gott ihm geben wird.


aZu den Versen Ex 20,2-17 hat sich eine äußerst reiche Auslegungsgeschichte entwickelt – so reich, dass sie hier nicht einmal angedeutet werden kann. Einen ersten Einstieg in die frühjüdische und frühchristliche Auslegung bietet gut de Vos 2016; einen speziell in die früchristliche Rentschka 1905; Grant 1947, einen in die Auslegung im mittelalterlichen und reformatorischen Christentum Kuntz 2004.
Basilica Germigny-Des-Prés: Apsis-Mosaik, frühes 9. Jhd. Die kleinen Engel zeigen auf das Innere der Vertrags-Kiste, die großen auf den Altar unter der Apsis und damit auf Christus. Die Lade ist leer; statt den Gebotstafeln darin sieht man darüber noch die Hand des Gekreuzigten. CC BY-SA 4.0: Willyman via Wikimedia
Auf eine sehr verblüffende Auslegungstradition, die an Gott sprach all diese Worte und am nur in Dtn 5,19 stehenden „...und er fügte nichts hinzu“ ansetzt, soll hier aber dennoch eingegangen werden. Um ihre Wichtigkeit richtig einschätzen zu können, muss man wissen, dass es in der christlichen Theologie die sehr verbreitete Meinung gibt, das Christentum sei anders als z.B. das Judentum und der Islam keine Buchreligion, sondern eine Personenreligion, weil in Christus „das Wort Fleisch geworden“ ist und Gott sich so unüberbietbar „in der Person Jesus Christus ausgesprochen“ hat, der auch deshalb der „Logos“ genannt werden kann, das „Wort Gottes“. Was Ex 20,2-17 berichten, ist aber etwas sehr ähnliches: Auch hier wird von einer Selbstkundgabe Gottes berichtet, in der sich Gott wie nie zuvor und im Ersten Testament auch danach nie wieder Angesicht in Angesicht mit seinem Volk offenbart hat. Es nimmt daher nicht Wunder, dass die zehn Gebote von hier aus gelegentlich geradezu auf eine Stufe mit Christus gestellt wurden. Diese Deutung hat zwei Fundamente. Erstens eine jüdische: Wenn Gott „alle diese Worte gesprochen“, zu ihnen aber „nichts hinzugefügt“ hatte, müsste doch theoretisch alles, was Gott je gesagt hat, in ihnen enthalten sein. Was Gott in den Versen 2-17 sagt, müsste dann also der Inbegriff von Gottes Selbstkundgabe sein. So z.B. besonders schön im Talmud, j.Scheq 49d