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− | es erheben ([die]) Fluten (Ströme) ihr Brausen (Tosen). | + | es {werden} erheben<ref>''{<s>werden</s>} erheben'' - T-Shift: Im dritten Sticho wechselt der Dichter von der Verbform Qatal zur Verbform Yiqtol, die normalerweise futurische Bedeutung haben würde (vgl. z.B. Nic §172; eine ganz ähnliche Stelle findet sich in [[Obadja 7 |Ob 7]]; dazu Ben Zvi 1996, S. 92). Im Deutschen gibt es solche Shifts nicht, weshalb in die LF auch hier präsentisch übertragen werden muss.</ref> ([die]) Fluten (Ströme) ihr Brausen (Tosen). |
{{S|4}}Mehr als die Klänge (Stimmen) von vielen (großen) Gewässern (Wassern), | {{S|4}}Mehr als die Klänge (Stimmen) von vielen (großen) Gewässern (Wassern), | ||
gewaltiger (majestätischer, mächtiger) als die Wogen (das Brechen, die Brandung, die Brecher) des Meeres | gewaltiger (majestätischer, mächtiger) als die Wogen (das Brechen, die Brandung, die Brecher) des Meeres |
Version vom 12. November 2014, 16:09 Uhr
Syntax OK
Anmerkungen
Studienfassung (Psalm 93)
1JHWH ist König (herrscht)!
Mit Hoheit hat er sich (ist er) bekleidet;
bekleidet hat sich JHWH, [mit] Macht (Stärke) hat er sich umgürtet.
Ja (auch), fest [gegründet] ist (steht) die Welt (der Weltenkreis)
nichts erschüttert sie (sie wird niemals/nicht wanken).
2Dein Thron steht fest〈a〉 von Anfang (damals) [an]
von (seit) Ewigkeit [bist] du.
3Es erheben (haben erhoben) (sich) ([die]) Fluten (Ströme), JHWH,
es erheben (haben erhoben) ([die]) Fluten (Ströme) ihre Stimme (ihren Klang),
es {werden} erheben〈b〉 ([die]) Fluten (Ströme) ihr Brausen (Tosen).
4Mehr als die Klänge (Stimmen) von vielen (großen) Gewässern (Wassern),
gewaltiger (majestätischer, mächtiger) als die Wogen (das Brechen, die Brandung, die Brecher) des Meeres
[ist] gewaltig (majestätisch, mächtig) (gewaltig(er) [ist]) JHWH in der Höhe.
5Deine Ordnungen (Gesetze, Weisungen) stehen sehr fest;
lieblich ist dein Haus Heiligkeit〈c〉, JHWH,
für die Länge der Tage (für alle Zeit).
Anmerkungen
a | Aufgelöstes attr. Ptz. passiv. (Zurück zu v.2) |
b | { |
c | Denkbar wäre auch: „Deinem Haus gebührt Heiligkeit“ o.ä. (Zurück zu v.5) |