Diskussion:Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Die Offene Bibel

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Zum Thema Gemeinnützigkeit nur schnell gesagt, dass diese Bedingung ist um Spendenquittungen und Fortbildungen, wie auch den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzbar zu machen.
Zum Thema Gemeinnützigkeit nur schnell gesagt, dass diese Bedingung ist um Spendenquittungen und Fortbildungen, wie auch den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzbar zu machen.
--[[Benutzer:Rainer|Rainer]] 06:52, 21. Sep. 2009 (UTC)
--[[Benutzer:Rainer|Rainer]] 06:52, 21. Sep. 2009 (UTC)
== Allgemeines ==
Ich habe die Satzung durch einen eigenen Paragrafen für die Selbstlosigkeit etwas übersichtlicher gemacht und ein paar Detailverbesserungen vorgenommen. Die Strukturänderungen habe ich aus einer Mustersatzung, sodass das kein weiteres Problem darstellen sollte. --[[Benutzer:Wolfgang Loest|Wolfgang Loest]] 21:34, 10. Jan. 2010 (UTC)

Version vom 10. Januar 2010, 22:34 Uhr

§2 Vereinszweck

Ich bin ja vom Vereinswesen völlig unbeleckt. Aber sollte der Vereinszweck nicht sowas sein wie: "(1)(a) die Erstellung einer professionellen und quelloffenen Bibelübersetzung", und finito? Bisher macht die Offene Bibel ja gar nichts weiter.

Abgesehen davon ist für mich, rein subjektiv, in der bisherigen Version die Bibel zu wenig präsent. In der Praxis ist doch der Hauptzweck das Zustandebringen der freien Bibelübersetzung - von daher sollte die "Verbreitung der Bibel inform einer professionellen und quelloffenen Übersetzung" o.ä. an erster Stelle stehen. Freie Software ist nur ein Nebenzweck, und die Volksbildung nur ein Motiv. Und die "Förderung des ökumenischen Gedankens" ist so ein herrlich nichtssagender Satz...

Im Moment jedenfalls finde ich, dass ein Verein mit diesem erklärten Vereinszweck es schwer hätte zu vermitteln, warum er sich ausgerechnet "Offene Bibel e.V." nennt.

Was meint ihr?

Gruß, Ben 19:45, 19. Sep. 2009 (UTC)


Das sehe ich genauso. Die Bibel ist der Hauptzweck und die Freie Software mag ein Nebenzweck sein. Ich glaube, die Volksbildung ist auch wieder der Gemeinnützigkeit geschuldet. Allerdings würde ich nicht nur sagen, dass die Erstellung der Übersetzung, sondern auch die ständige Aktualisierung dazu gehört (sonst wäre der Vereinszweck irgendwann futsch). Der nichtssagende Ökumene-Satz ist glaub ich genau das was das Finanzamt und die Kirchen hören wollen, denn das kann alles heißen und ist vom Grundsatz her unterstützenswert. Wir können aber sicher noch ien bisschen konkreter werden. Leider habe ich gerade keinen konkreten Vorschlag parat. --Wolfgang Loest 10:37, 20. Sep. 2009 (UTC)


Das führt mich zur Frage nach den genauen Zielen des Vereins. Du hast recht, wenn du die Ökumene und die Volksbildung als Gemeinnützigkeitsfaktoren mit eingebracht sehen willst. Beide verdienen es meiner Meinung aber, nach Möglichkeit noch so konkretisiert zu werden, dass sie nicht nur Formalien bleiben, sondern tatsächlich die Motive des Vereins leiten können.

Die angepeilte Bibelübersetzung könnte dreiteilig konzipiert sein: Die 1. Erstellung (Übersetzung), 2. Pflege (ständige Verbesserung) und 3. Verbreitung (Bewerbung, aktive Weitervermittlung, Förderung des Einsatzes in Bibelsoftware, etc.) der Offenen Bibel. Soweit zumindest meine Gedanken.

Im Vereinszweck könnten vielleicht auch der im Entstehen begriffene Kommentar, die Grammatik sowie die wissenschaftliche Pflege der vollständigen Studienfassung berücksichtigt werden. Möglicherweise könnten auch andere Details festgelegt werden (dabei möchte ich jetzt lediglich die Frage stellen, ob das nötig sein wird): Etwa in inwieweit wir den ökumenischen Ansatz theologisch in den Kommentar einfließen lassen. Oder wie die Wissenschaftlichkeit der Übersetzung gewährleistet werden soll. Ben 17:10, 20. Sep. 2009 (UTC)


Wie ich schon direkt im Text geschrieben habe, sind einige Formulierungen schlicht und einfach der Gemeinnützigkeit des Vereins geschuldet und das zuständige Finanzamt hat ein paar unserer Vorschläge kategorisch abgelehnt.Ganz nebenbei angemerkt ist es schon einganz schöner Aufwand wenn die Satzung geändert werden muss und alle Gründungsmitglieder der geänderten Satzung handschriftlich zustimmen müssen. Vielleicht wäre es in einem Münster Amt anders.

Aber mein Vorschlag sollte auch nur Arbeitsgrundlage sein und ist noch nicht in Stein gemeißelt 8>) Zum Thema Gemeinnützigkeit nur schnell gesagt, dass diese Bedingung ist um Spendenquittungen und Fortbildungen, wie auch den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzbar zu machen. --Rainer 06:52, 21. Sep. 2009 (UTC)

Allgemeines

Ich habe die Satzung durch einen eigenen Paragrafen für die Selbstlosigkeit etwas übersichtlicher gemacht und ein paar Detailverbesserungen vorgenommen. Die Strukturänderungen habe ich aus einer Mustersatzung, sodass das kein weiteres Problem darstellen sollte. --Wolfgang Loest 21:34, 10. Jan. 2010 (UTC)