Diskussion:Vereinssatzung

Aus Die Offene Bibel

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§2 Vereinszweck

Ich bin ja vom Vereinswesen völlig unbeleckt. Aber sollte der Vereinszweck nicht sowas sein wie: "(1)(a) die Erstellung einer professionellen und quelloffenen Bibelübersetzung", und finito? Bisher macht die Offene Bibel ja gar nichts weiter.

Abgesehen davon ist für mich, rein subjektiv, in der bisherigen Version die Bibel zu wenig präsent. In der Praxis ist doch der Hauptzweck das Zustandebringen der freien Bibelübersetzung - von daher sollte die "Verbreitung der Bibel inform einer professionellen und quelloffenen Übersetzung" o.ä. an erster Stelle stehen. Freie Software ist nur ein Nebenzweck, und die Volksbildung nur ein Motiv. Und die "Förderung des ökumenischen Gedankens" ist so ein herrlich nichtssagender Satz...

Im Moment jedenfalls finde ich, dass ein Verein mit diesem erklärten Vereinszweck es schwer hätte zu vermitteln, warum er sich ausgerechnet "Offene Bibel e.V." nennt.

Was meint ihr?

Gruß, Ben 19:45, 19. Sep. 2009 (UTC)


Das sehe ich genauso. Die Bibel ist der Hauptzweck und die Freie Software mag ein Nebenzweck sein. Ich glaube, die Volksbildung ist auch wieder der Gemeinnützigkeit geschuldet. Allerdings würde ich nicht nur sagen, dass die Erstellung der Übersetzung, sondern auch die ständige Aktualisierung dazu gehört (sonst wäre der Vereinszweck irgendwann futsch). Der nichtssagende Ökumene-Satz ist glaub ich genau das was das Finanzamt und die Kirchen hören wollen, denn das kann alles heißen und ist vom Grundsatz her unterstützenswert. Wir können aber sicher noch ien bisschen konkreter werden. Leider habe ich gerade keinen konkreten Vorschlag parat. --Wolfgang Loest 10:37, 20. Sep. 2009 (UTC)


Das führt mich zur Frage nach den genauen Zielen des Vereins. Du hast recht, wenn du die Ökumene und die Volksbildung als Gemeinnützigkeitsfaktoren mit eingebracht sehen willst. Beide verdienen es meiner Meinung aber, nach Möglichkeit noch so konkretisiert zu werden, dass sie nicht nur Formalien bleiben, sondern tatsächlich die Motive des Vereins leiten können.

Die angepeilte Bibelübersetzung könnte dreiteilig konzipiert sein: Die 1. Erstellung (Übersetzung), 2. Pflege (ständige Verbesserung) und 3. Verbreitung (Bewerbung, aktive Weitervermittlung, Förderung des Einsatzes in Bibelsoftware, etc.) der Offenen Bibel. Soweit zumindest meine Gedanken.

Im Vereinszweck könnten vielleicht auch der im Entstehen begriffene Kommentar, die Grammatik sowie die wissenschaftliche Pflege der vollständigen Studienfassung berücksichtigt werden. Möglicherweise könnten auch andere Details festgelegt werden (dabei möchte ich jetzt lediglich die Frage stellen, ob das nötig sein wird): Etwa in inwieweit wir den ökumenischen Ansatz theologisch in den Kommentar einfließen lassen. Oder wie die Wissenschaftlichkeit der Übersetzung gewährleistet werden soll. Ben 17:10, 20. Sep. 2009 (UTC)


Wie ich schon direkt im Text geschrieben habe, sind einige Formulierungen schlicht und einfach der Gemeinnützigkeit des Vereins geschuldet und das zuständige Finanzamt hat ein paar unserer Vorschläge kategorisch abgelehnt.Ganz nebenbei angemerkt ist es schon einganz schöner Aufwand wenn die Satzung geändert werden muss und alle Gründungsmitglieder der geänderten Satzung handschriftlich zustimmen müssen. Vielleicht wäre es in einem Münster Amt anders.

Aber mein Vorschlag sollte auch nur Arbeitsgrundlage sein und ist noch nicht in Stein gemeißelt 8>) Zum Thema Gemeinnützigkeit nur schnell gesagt, dass diese Bedingung ist um Spendenquittungen und Fortbildungen, wie auch den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzbar zu machen. --Rainer 06:52, 21. Sep. 2009 (UTC)

Allgemeines

Ich habe die Satzung durch einen eigenen Paragrafen für die Selbstlosigkeit etwas übersichtlicher gemacht und ein paar Detailverbesserungen vorgenommen. Die Strukturänderungen habe ich aus einer Mustersatzung, sodass das kein weiteres Problem darstellen sollte. --Wolfgang Loest 21:34, 10. Jan. 2010 (UTC)

Vergleich mit Mustersatzung

Ich habe die Satzung konsequent mit einer Mustersatzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums abgeglichen. Dabei habe ich einige Punkte gefunden, die noch zu diskutieren wären: (Olaf 20:31, 3. Apr. 2010 (UTC))

§ 1 (2): Rainer hat vorgeschlagen, den Sitz des Vereins nach dem Wohnort des Vorstandes zu richten. Hierzu habe ich eine Formulierung aus der Satzung des KDE e.V. übernommen. (Der Verein muss trotzdem bei einem Amtsgericht eingetragen werden. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Münster sein soll?)

Olaf 20:31, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 2: Rainer schlägt vor, dass Geschäftsjahr nicht am 1.1., sondern wegen Jahresschluss-Hektik zu einem anderen Termin enden zu lassen. Der 1. Juli wäre ein möglicher Termin, da er weder zu Semesterende ist, in zu den für Pfarrer hektischen Advents-, Weinhnachts-, Passions- oder Osterzeiten.

Olaf 20:31, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 3 (2): Die Zwecke (a) bis (d) stehen alle als gemeinnützige Zwecke im Gesetzestext. Sie sind sehr allgemein. Die Zwecke (e) bis (g) stehen in Rainers Entwurf. Ich schlage eine Kombination vor:

(2) Zweck des Vereins ist

(a) die Förderung von Volksbildung, Wissenschaft und Forschung zur Bibel, zu ihren Inhalten und zu ihrer Sprache, zu ihrer Entstehungszeit und zu ihrer Rezeptionsgeschichte bis in die Gegenwart,

(b) die Förderung von religiöser und philosophischer Beschäftigung mit der Bibel

(c) die Förderung von Kunst und Kultur, die auf der Bibel basiert.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Zugänglichmachen von Bibelübersetzungen, Bibelkommentaren und inhaltlich bezogenen Texten, Medien und Programmen. Freie Lizenzen sollen hierbei eine breite und unkomplizierte Verfügbarkeit ermöglichen.

Olaf 20:31, 3. Apr. 2010 (UTC)

Zur Erläuterung: Mein neuer Absatz (2) orientiert sich eng an der gesetzlichen Definition, was als allgemeinnützig gilt, nämlich u.a. "Förderung von Volksbildung", "Förderung von Wissenschaft und Forschung", "Förderung von Religion" und "Förderung von Kunst und Kultur". Da die Offene Bibel als solche nicht direkt aus dem Gesetzestext als gemeinnützig ersichtlich ist, ist sie dann in meinem Absatz (3) als Weg definiert, mit dem wir diese gemeinnützigen Ziele fördern können.
Finde ich gut. Ich habe die Satzung (wie sie vorher war, mit minimalen Änderungen) schon einemal an einen Notar zur Prüfung gegeben (was natürlich nicht unbedingt die Anerkennung der Gemeinnützungkeit durch das Finanzamt sichert). Mit Olafs Ergänzuungen und Verbesserungen gefällt sie mir besser. Ich frage mich noch, ob wir nicht das Kernteam/Redaktionsteam direkt in der Satzung an den Verein anbinden. In der Art wie: eine vom Verein betreute Informations- und Austauschplattform im Internet betreiben, die von einer Redaktion, bestehend aus Vereinsmitgliedern, betreut wird. Die Redaktion beruft selbst neue Redaktionsmitglieder aus dem Verein. --Wolfgang Loest 18:36, 5. Apr. 2010 (UTC)
Olaf 11:02, 4. Apr. 2010 (UTC)


§ 7: Die Bestimmung zur ersten Beitragszahlung fehlt in der Mustersatzung, erscheint mir aber sehr sinnvoll. Die Frage ist nur: Wollen wir uns in der Satzung verpflichten, dass es Mitgliedsbeiträge geben muss, oder wollen wir das zu einer Kann-Bestimmung ändern?

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 8: Die Formulierungen der Mustersatzung (kursiv) finde ich wesentlich klarer und besser geregelt. Bei der Bestimmung zum Gerichtsverfahren bin ich mir unsicher, vertraue aber dem Justizministerium, dass das so sinnvoll ist.

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 9: Die Regelung zum Ausschluss gehört (wie in der Mustersatzung) eher in § 8, wenn wir keine unklaren bzw. missverständlichen Regeln wollen. Ich wäre aber dafür, den Hinweis auf die Mahnung beizubehalten.

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 11: Hier finde ich die Bestimmungen aus Rainers Entwurf (fett) inhaltlich besser. Nur mit dem "beantragen" in (4) bin ich unzufrieden: Was passiert, wenn der Vorstand die Ergänzung der Tagesordnung ablehnt? Vielleicht sollten wir es so regeln, dass der Vorstand Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung an die anderen Mitglieder weiterleiten muss, dass dann aber die Mitgliederversammlung selbst über die Änderung entscheidet?

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 12 (2): Ist die klarere Regel sinnvoll, oder nur umständlich?

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 12 (3) und (4): Hier finde ich die Bestimmungen des Mustersatzung gut.

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 12 (6): Ich bin mir unsicher, welche Regel besser ist.

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 13: Ich schlage vor, dass wir die inhaltlichen Regeln aus Rainers Entwurf (fett) mit den genaueren Regeln der Mustersatzung (kursiv) kombinieren.

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 14: Sollten wir beides kombinieren?

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 15 (1): Ist inhaltlich in § 11 (6) enthalten.

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

§ 15 (2): Sollen wir hier die Free Software Foundation nehmen, oder die deutsche Bibelgesellschaft, oder noch jemand anderen?

Olaf 20:50, 3. Apr. 2010 (UTC)

Eine weitere Möglichkeit wäre es, hier den deutschen Wikipedia-Förderverein zu nehmen. Schließlich könnte die Offene Bibel hier auch als Text eine neue Heimat finden, falls wir unseren Verein aus irgendeinem Grund auflösen müssten.
Olaf 11:02, 4. Apr. 2010 (UTC)

Sieht nach viel Arbeit aus! Und kommt mir ganz vernünftig vor. Vor allem der von dir vorgeschlagene Zweck liegt für mich näher am Kern der Sache. Das mit den Mitgliedsbeiträgen klärt man wohl am besten auf der Gründungssitzung - die Satzung ist ja noch nicht in Stein gemeißelt. Bei §15 (2) müsste es meiner Meinung nach auf jeden Fall jemand sein, der von sich aus ähnliche Ziele verfolgt wie der zu gründende Verein "Offene Bibel e.V.". Ich stelle mir da eine christliche Institution vor, die den Open-Source-Gedanken achtet. --Ben 14:53, 4. Apr. 2010 (UTC)

Wir müssen bei der Gründungssitzung ja alle auf der Satzung unterschreiben. Haben wir dort einen Drucker? Ansonsten sind kurzfristige Änderungen wohl nicht mehr möglich.
Zu §15 (2): Eine christliche Institution, die den Open-Source-Gedanken achtet, ist natürlich der Luki e.V., auf dem der erste Satzungsentwurf basierte.
Olaf 18:01, 4. Apr. 2010 (UTC)