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Im deutschen [http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht Urheberrecht] gilt für Zitate [http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html §51 des UrhG] (Stand: 1. Januar 2008): | Im deutschen [http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht Urheberrecht] gilt für Zitate [http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html §51 des UrhG] (Stand: 1. Januar 2008): | ||
Version vom 5. August 2009, 18:33 Uhr
Biblische Zitate
Hebräischer/Aramäischer und Griechischer Text wird (wenn nicht abweichend angemerkt) aus der Biblia Hebraica Stuttgartensia bzw. dem Novum Testamentum Graece (jeweils die aktuelle Auflage) zitiert. Hier sind keine Quellengaben nötig. Stellenangaben sind immer dann nötig, wenn die zitierte Stelle nicht direkt erkennbar ist.
Andere Zitate
Alle anderen Zitate müssen gesondert gekennzeicht sein. Die Quellen werden in der hier üblichen Form, Verfasser/Hrsg., Titel und ISBN, mit der Seiten-/Spaltenzahl angegeben. Zitate sind wegen ihrer Natur von der CC-BY-SA-Lizenz, unter der sonst das gesamte Wiki steht, ausgenommen.
Zitate im deutschen Urheberrecht〈a〉
Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate §51 des UrhG (Stand: 1. Januar 2008):
- UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
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a | Quelle: Wikipedia, Art. Zitat (Zurück zum Text: a) |