Richter 15: Unterschied zwischen den Versionen

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{{S|1}} Nach [einigen] Tagen, in den Tagen der Weizenernte<ref>''In den Tagen der Weizenernte'', also im Mai/Juni und gerade, als der Weizen reif ist – das wird in Vv. 4f. wichtig werden. Wann sich die Geschehnisse aus Kap. 14 zugetragen haben, wissen wir nicht, es ist also unklar, wie viel Zeit nach Simsons zornigem Weggang verstrichen ist. Auch der Ausdruck ''nach [einigen] Tagen'' ist nicht sehr aussagekräftig, da gerade nicht „nach ''vielen'' Tagen“ wie z.B. in [[Josua 23#s1 |Jos 23,1]] gesagt wird.</ref> {geschah's: Es}  besuchte Simson seine Frau mit einem Ziegen-Böcklein. Er sagte: „Ich will (Lass mich) kommen zu meiner Frau in die (bei meiner Frau in der) Kammer!“<ref>''Ich will zu meiner Frau in die Kammer kommen (Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen)'' - Entweder geht also Simson davon aus, mit besagter Frau ordentlich verheiratet zu sein und sie mit seinem zornigen Weggang in Ri 14,19 nur „stehen gelassen“ zu haben. ''In die/der Kammer kommen'' heißt dann weiter entweder „Ich will sie besuchen [um mich mit ihr zu versöhnen]“, und das Ziegen-Böcklein ist in diesem Zusammenhang das antike Pendant einer Schachtel Pralinen (schön Boling 1975). Oder wie noch häufiger ist ''kommen'' ein Euphemismus für „Geschlechtsverkehr haben“; „Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen“ hieße also: „Ich habe Lust auf Sex mit meiner Frau“. Auch dann hätte die Ziege gewiss die selbe Funktion und ist nicht wie in [[Genesis 38#s17 |Gen 38,17]] der Preis, den man auch einer Prostitutierten zahlen würde. Beide Deutungen lassen aber das „''in die Kammer'' kommen“ unerklärt; noch besser deutet man daher wie Yadin 2002, S. 417 und Sicre 2018: Der Hochzeits-Ritus im Alten Israel wurde nach dem siebentägigen Fest damit abgeschlossen, dass der Bräutigam mit seiner Angetrauten in eine speziell hergerichtete Hochzeitskammer zog (aus der sich später die jüdische ''Chuppa'' entwickeln sollte). Davon ist hier die Rede: Simson hat sich beruhigt und will nun seine Hochzeitsfeier ordentlich mit diesem Ritus abschließen. In jedem Fall darf man nicht davon ausgehen, dass die Frau tatsächlich noch in ihrem Vaterhaus „in ihrer Kammer“ wohnt (so Ehrlich 1910, S. 134); dass sie noch eine Kammer in ihrem Vaterhaus hätte, ist nur eine falsche Annahme Simsons.</ref> Aber ihr Vater (gab's=) erlaubte ihm nicht, zu kommen.
{{S|1}} Nach [einigen] Tagen, in den Tagen der Weizenernte<ref>''In den Tagen der Weizenernte'', also im Mai/Juni und gerade, als der Weizen reif ist – das wird in Vv. 4f. wichtig werden. Wann sich die Geschehnisse aus Kap. 14 zugetragen haben, wissen wir nicht, es ist also unklar, wie viel Zeit nach Simsons zornigem Weggang verstrichen ist. Auch der Ausdruck ''nach [einigen] Tagen'' ist nicht sehr aussagekräftig, da gerade nicht „nach ''vielen'' Tagen“ wie z.B. in [[Josua 23#s1 |Jos 23,1]] gesagt wird.</ref> {geschah's: Es}  besuchte Simson seine Frau mit einem Ziegen-Böcklein. Er sagte: „Ich will (Lass mich) kommen zu meiner Frau in die (bei meiner Frau in der) Kammer!“<ref>''Ich will zu meiner Frau in die Kammer kommen (Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen)'' - Entweder geht also Simson davon aus, mit besagter Frau ordentlich verheiratet zu sein und sie mit seinem zornigen Weggang in Ri 14,19 nur „stehen gelassen“ zu haben. ''In die/der Kammer kommen'' heißt dann weiter entweder „Ich will sie besuchen [um mich mit ihr zu versöhnen]“, und das Ziegen-Böcklein ist in diesem Zusammenhang das antike Pendant einer Schachtel Pralinen (schön Boling 1975). Oder wie noch häufiger ist ''kommen'' ein Euphemismus für „Geschlechtsverkehr haben“; „Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen“ hieße also: „Ich habe Lust auf Sex mit meiner Frau“. Auch dann hätte die Ziege gewiss die selbe Funktion und ist nicht wie in [[Genesis 38#s17 |Gen 38,17]] der Preis, den man auch einer Prostitutierten zahlen würde. Beide Deutungen lassen aber das „''in die Kammer'' kommen“ unerklärt; noch besser deutet man daher wie Yadin 2002, S. 417 und Sicre 2018: Der Hochzeits-Ritus im Alten Israel wurde nach dem siebentägigen Fest damit abgeschlossen, dass der Bräutigam mit seiner Angetrauten in eine speziell hergerichtete Hochzeitskammer zog (aus der sich später die jüdische ''Chuppa'' entwickeln sollte). Davon ist hier die Rede: Simson hat sich beruhigt und will nun seine Hochzeitsfeier ordentlich mit diesem Ritus abschließen.<br />In jedem Fall darf man nicht davon ausgehen, dass die Frau tatsächlich noch in ihrem Vaterhaus „in ihrer Kammer“ wohnt (so Ehrlich 1910, S. 134); dass sie noch eine Kammer in ihrem Vaterhaus hätte, ist nur eine falsche Annahme Simsons.</ref> Aber ihr Vater (gab's=) erlaubte ihm nicht, zu kommen.


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Version vom 27. Dezember 2022, 08:28 Uhr

Syntax ungeprüft

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Status: Studienfassung in Arbeit – Einige Verse des Kapitels sind bereits übersetzt. Wer die biblischen Ursprachen beherrscht, ist zum Einstellen weiterer Verse eingeladen. Auf der Diskussionsseite kann die Arbeit am Urtext dokumentiert werden. Dort ist auch Platz für Verbesserungsvorschläge und konstruktive Anmerkungen.
Folgt-später.png
Status: Lesefassung folgt später – Bevor eine Lesefassung erstellt werden kann, muss noch an der Studienfassung gearbeitet werden. Siehe Übersetzungskriterien und Qualitätssicherung Wir bitten um Geduld.

Lesefassung (Richter 15)

(kommt später)

Studienfassung (Richter 15)

1 Nach [einigen] Tagen, in den Tagen der Weizenerntea {geschah's: Es} besuchte Simson seine Frau mit einem Ziegen-Böcklein. Er sagte: „Ich will (Lass mich) kommen zu meiner Frau in die (bei meiner Frau in der) Kammer!“b Aber ihr Vater (gab's=) erlaubte ihm nicht, zu kommen.

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Anmerkungen

aIn den Tagen der Weizenernte, also im Mai/Juni und gerade, als der Weizen reif ist – das wird in Vv. 4f. wichtig werden. Wann sich die Geschehnisse aus Kap. 14 zugetragen haben, wissen wir nicht, es ist also unklar, wie viel Zeit nach Simsons zornigem Weggang verstrichen ist. Auch der Ausdruck nach [einigen] Tagen ist nicht sehr aussagekräftig, da gerade nicht „nach vielen Tagen“ wie z.B. in Jos 23,1 gesagt wird. (Zurück zu v.1)
bIch will zu meiner Frau in die Kammer kommen (Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen) - Entweder geht also Simson davon aus, mit besagter Frau ordentlich verheiratet zu sein und sie mit seinem zornigen Weggang in Ri 14,19 nur „stehen gelassen“ zu haben. In die/der Kammer kommen heißt dann weiter entweder „Ich will sie besuchen [um mich mit ihr zu versöhnen]“, und das Ziegen-Böcklein ist in diesem Zusammenhang das antike Pendant einer Schachtel Pralinen (schön Boling 1975). Oder wie noch häufiger ist kommen ein Euphemismus für „Geschlechtsverkehr haben“; „Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen“ hieße also: „Ich habe Lust auf Sex mit meiner Frau“. Auch dann hätte die Ziege gewiss die selbe Funktion und ist nicht wie in Gen 38,17 der Preis, den man auch einer Prostitutierten zahlen würde. Beide Deutungen lassen aber das „in die Kammer kommen“ unerklärt; noch besser deutet man daher wie Yadin 2002, S. 417 und Sicre 2018: Der Hochzeits-Ritus im Alten Israel wurde nach dem siebentägigen Fest damit abgeschlossen, dass der Bräutigam mit seiner Angetrauten in eine speziell hergerichtete Hochzeitskammer zog (aus der sich später die jüdische Chuppa entwickeln sollte). Davon ist hier die Rede: Simson hat sich beruhigt und will nun seine Hochzeitsfeier ordentlich mit diesem Ritus abschließen.
In jedem Fall darf man nicht davon ausgehen, dass die Frau tatsächlich noch in ihrem Vaterhaus „in ihrer Kammer“ wohnt (so Ehrlich 1910, S. 134); dass sie noch eine Kammer in ihrem Vaterhaus hätte, ist nur eine falsche Annahme Simsons. (Zurück zu v.1)