Richter 15: Unterschied zwischen den Versionen

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{{S|1}} Nach [einigen] Tagen, in den Tagen der Weizenernte<ref>''In den Tagen der Weizenernte'', also im Mai/Juni und gerade, als der Weizen reif ist – das wird in Vv. 4f. wichtig werden. Wann sich die Geschehnisse aus Kap. 14 zugetragen haben, wissen wir nicht, es ist also unklar, wie viel Zeit nach Simsons zornigem Weggang verstrichen ist. Auch der Ausdruck ''nach [einigen] Tagen'' ist nicht sehr aussagekräftig, da gerade nicht „nach ''vielen'' Tagen“ wie z.B. in [[Josua 23#s1 |Jos 23,1]] gesagt wird.</ref> {geschah's: Es}  besuchte Simson seine Frau mit einem Ziegen-Böcklein. Er sagte: „Ich will (Lass mich) kommen zu meiner Frau in die (bei meiner Frau in der) Kammer!“<ref>''Ich will zu meiner Frau in die Kammer kommen (Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen)'' - Entweder geht also Simson davon aus, mit besagter Frau ordentlich verheiratet zu sein und sie mit seinem zornigen Weggang in Ri 14,19 nur „stehen gelassen“ zu haben. ''In die/der Kammer kommen'' heißt dann weiter entweder „Ich will sie besuchen [um mich mit ihr zu versöhnen]“, und das Ziegen-Böcklein ist in diesem Zusammenhang das antike Pendant einer Schachtel Pralinen (schön Boling 1975). Oder wie noch häufiger ist ''kommen'' ein Euphemismus für „Geschlechtsverkehr haben“; „Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen“ hieße also: „Ich habe Lust auf Sex mit meiner Frau“. Auch dann hätte die Ziege gewiss die selbe Funktion und ist nicht wie in [[Genesis 38#s17 |Gen 38,17]] der Preis, den man auch einer Prostitutierten zahlen würde. Beide Deutungen lassen aber das „''in die Kammer'' kommen“ unerklärt; noch besser deutet man daher wie Yadin 2002, S. 417 und Sicre 2018: Der Hochzeits-Ritus im Alten Israel wurde nach dem siebentägigen Fest damit abgeschlossen, dass der Bräutigam mit seiner Angetrauten in eine speziell hergerichtete Hochzeitskammer zog (aus der sich später die jüdische ''Chuppa'' entwickeln sollte). Davon ist hier die Rede: Simson hat sich beruhigt und will nun seine Hochzeitsfeier ordentlich mit diesem Ritus abschließen.<br />In jedem Fall darf man nicht davon ausgehen, dass die Frau tatsächlich noch in ihrem Vaterhaus „in ihrer Kammer“ wohnt (so Ehrlich 1910, S. 134); dass sie noch eine Kammer in ihrem Vaterhaus hätte, ist nur eine falsche Annahme Simsons.</ref> Aber ihr Vater (gab's=) erlaubte ihm nicht, zu kommen.
{{S|1}} Nach [einigen] Tagen, in den Tagen der Weizenernte<ref>''In den Tagen der Weizenernte'', also im Mai/Juni und gerade, als der Weizen reif ist – das wird in Vv. 4f. wichtig werden. Wann sich die Geschehnisse aus Kap. 14 zugetragen haben, wissen wir nicht, es ist also unklar, wie viel Zeit nach Simsons zornigem Weggang verstrichen ist. Auch der Ausdruck ''nach [einigen] Tagen'' ist nicht sehr aussagekräftig, da gerade nicht „nach ''vielen'' Tagen“ wie z.B. in [[Josua 23#s1 |Jos 23,1]] gesagt wird.</ref> {geschah's: Es}  besuchte Simson seine Frau mit einem Ziegen-Böcklein. Er sagte: „Ich will (Lass mich) kommen zu meiner Frau in die (bei meiner Frau in der) Kammer!“<ref>''Ich will zu meiner Frau in die Kammer kommen (Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen)'' - Entweder geht also Simson davon aus, mit besagter Frau ordentlich verheiratet zu sein und sie mit seinem zornigen Weggang in Ri 14,19 nur „stehen gelassen“ zu haben. ''In die/der Kammer kommen'' heißt dann weiter entweder „Ich will sie besuchen [um mich mit ihr zu versöhnen]“, und das Ziegen-Böcklein ist in diesem Zusammenhang das antike Pendant einer Schachtel Pralinen (schön Boling 1975). Oder wie noch häufiger ist ''kommen'' ein Euphemismus für „Geschlechtsverkehr haben“; „Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen“ hieße also: „Ich habe Lust auf Sex mit meiner Frau“. Auch dann hätte die Ziege gewiss die selbe Funktion und ist nicht wie in [[Genesis 38#s17 |Gen 38,17]] der Preis, den man auch einer Prostitutierten zahlen würde. Beide Deutungen lassen aber das „''in die Kammer'' kommen“ unerklärt; noch besser deutet man daher wie Yadin 2002, S. 417 und Sicre 2018: Der Hochzeits-Ritus im Alten Israel wurde nach dem siebentägigen Fest damit abgeschlossen, dass der Bräutigam mit seiner Angetrauten in eine speziell hergerichtete Hochzeitskammer zog (aus der sich später die jüdische ''Chuppa'' entwickeln sollte). Davon ist hier die Rede: Simson hat sich beruhigt und will nun seine Hochzeitsfeier ordentlich mit diesem Ritus abschließen.<br />In jedem Fall darf man nicht davon ausgehen, dass die Frau tatsächlich noch in ihrem Vaterhaus „in ihrer Kammer“ wohnt (so Ehrlich 1910, S. 134); dass sie noch eine Kammer in ihrem Vaterhaus hätte, ist nur eine falsche Annahme Simsons.</ref> Aber ihr Vater (gab's=) erlaubte ihm nicht, zu kommen.
{{S|2}} Ihr Vater sagte (dachte): „(Denkend habe ich gedacht=) Ich war gewiss: (Hassend hasst du sie=) Du hasst sie gewiss (Du hast dich gewiss von ihr scheiden lassen)!<ref>''Hassen'' ist in heb. Eheverträgen auch Terminus technicus für die Scheidung; vgl. Morrow 2017 zu Scheidungsurkunden aus Elephantine und s. in der Bibel [[Deuteronomium 24#s3 |Dtn 24,3]]. So deuten unsere Stelle auch Boling 1975 und Webb 2012 und auch Polzin 1980, S. 189; Kim 1993, S. 268; Galpaz-Feller 2006, S. 125. Groß 2009 wendet ein, dass das Wort in [[Richter 14#s16 |Ri 14,16]] nicht in diesem Sinn verwendet werde, aber das hat wenig Aussagekraft; es ist sehr gut möglich, dass diese Deutung richtig ist. Die meisten dt. Üss. übersetzen aber schlicht mit „hassen“; die Übersetzungsvarianten wollen wahrscheinlich nur dies „hassen“ schwächer machen und zeugen nicht von einer anderen Deutung: BB: „Ich war mir sicher, dass du sie satthast“; GN: „Ich dachte, du hättest genug von ihr“; MEN: „Ich mußte doch fest annehmen, daß du nichts mehr von ihr wissen wolltest“; NeÜ: „Ich dachte, du wolltest nichts mehr mit ihr zu tun haben.“; SLT: „Ich dachte, du hast sie gewiss verschmäht“. Am besten übersetzt man wie NeÜ; das lässt beie Optionen offen.</ref> Da gab ich sie deinem (Genossen=) Trauzeugen<ref>''Trauzeugen'' - zum Wort s. zu [[Richter 14#s20 |Ri 14,20]].</ref> [zur Frau]. Ist nicht ihre jüngere Schwester besser (schöner?)<ref>''besser (schöner?)'' - w. „besser“. Das heb. Wort kann genauer verschiedenstes meinen und wird in dt. Üss. daher meist konkretisiert zu „schöner“ (z.B GN, EÜ, LUT, SLT, ZÜR; so schon Joseph Kara). Nach den Geschehnissen von Kap. 14 können wir uns aber z.B. auch vorstellen: „nicht so verräterisch wie die ältere Schwester und ''damit'' besser“ (so Malbim). Übersetze besser allgemein mit „besser“; ohnehin trägt ja „schöner“ ganz unnötig zusätzlichen Sexismus in die Üs. ein.</ref> als sie? Es sei doch sie statt jener dein[e Frau]!“<ref>Auffällig assonante Äußerung; jedes Wort nach ''Ist nicht'' endet auf ''-a'': ''`aḥot'''ah''' haqatan'''ah''' ṭob'''ah''' mimmen'''ah'''? tihy-n'''a`''' lek'''a''' taḥte'''ha!''''' Das ist um so auffälliger nach der doppelten Infinitivkonstruktion zu Beginn der Rede („Denkend dachte ich: Hassend hasst du sie!“). Die kritische Information dagegen – „Da gab ich sie deinem Genossen“ – besteht im Heb. aus nur zwei Worten und geht damit im restlichen Redeschwall des Vaters geradezu unter: ''wa`ettenennah lemere´eka''.</ref> {{par|Genesis|29|15|30}} {{par|1 Samuel|18|17|19}}
{{S|2}} Ihr Vater sagte (dachte): „(Denkend habe ich gedacht=) Ich war gewiss: (Hassend hasst du sie=) Du hasst sie gewiss (Du hast dich gewiss von ihr scheiden lassen)!<ref>''Hassen'' ist in heb. Eheverträgen auch Terminus technicus für die Scheidung; vgl. Morrow 2017 zu Scheidungsurkunden aus Elephantine und s. in der Bibel [[Deuteronomium 24#s3 |Dtn 24,3]]. So deuten unsere Stelle auch Boling 1975 und Webb 2012 und auch Polzin 1980, S. 189; Kim 1993, S. 268; Galpaz-Feller 2006, S. 125. Groß 2009 wendet ein, dass das Wort in [[Richter 14#s16 |Ri 14,16]] nicht in diesem Sinn verwendet werde, aber das hat wenig Aussagekraft; es ist sehr gut möglich, dass diese Deutung richtig ist. Die meisten dt. Üss. übersetzen aber schlicht mit „hassen“; die Übersetzungsvarianten wollen wahrscheinlich nur dies „hassen“ schwächer machen und zeugen nicht von einer anderen Deutung: BB: „Ich war mir sicher, dass du sie satthast“; GN: „Ich dachte, du hättest genug von ihr“; MEN: „Ich mußte doch fest annehmen, daß du nichts mehr von ihr wissen wolltest“; NeÜ: „Ich dachte, du wolltest nichts mehr mit ihr zu tun haben.“; SLT: „Ich dachte, du hast sie gewiss verschmäht“. Am besten übersetzt man wie NeÜ; das lässt beie Optionen offen.</ref> Da gab ich sie deinem (Genossen=) Trauzeugen<ref>''Trauzeugen'' - zum Wort s. zu [[Richter 14#s20 |Ri 14,20]].</ref> [zur Frau]. Ist nicht ihre jüngere Schwester besser (schöner?)<ref>''besser (schöner?)'' - w. „besser“. Das heb. Wort kann genauer verschiedenstes meinen und wird in dt. Üss. daher meist konkretisiert zu „schöner“ (z.B GN, EÜ, LUT, SLT, ZÜR; so schon Joseph Kara). Nach den Geschehnissen von Kap. 14 können wir uns aber z.B. auch vorstellen: „nicht so verräterisch wie die ältere Schwester und ''damit'' besser“ (so Malbim). Übersetze besser allgemein mit „besser“; ohnehin trägt ja „schöner“ ganz unnötig zusätzlichen Sexismus in die Üs. ein.</ref> als sie? Es sei doch sie statt jener dein[e Frau]!“<ref>Auffällig assonante Äußerung; jedes Wort nach ''Ist nicht'' endet auf ''-a'': ''`aḥot'''ah''' haqatan'''ah''' ṭob'''ah''' mimmen'''ah'''? tihy-n'''a`''' lek'''a''' taḥte'''ha!''''' Das ist um so auffälliger nach der doppelten Infinitivkonstruktion zu Beginn der Rede („Denkend dachte ich: Hassend hasst du sie!“). Die kritische Information dagegen – „Da gab ich sie deinem Genossen“ – besteht im Heb. aus nur zwei Worten und geht damit im restlichen Redeschwall des Vaters geradezu unter: ''wa`ettenennah lemere´eka''.</ref> {{par|Genesis|29|15|30}} {{par|1 Samuel|18|17|19}}
{{S|3}} Da sagte Simson zu ihm:<ref name="V. 3">'''Textkritik''': ''ihm'' und ''euch'' nicht nach MT übersetzt, sondern nach LXX u.a. S. näher auf der [https://offene-bibel.de/mediawiki/index.php?title=Kommentar:Richter_15 Kommentarseite].</ref> „Nun (dieses Mal)<ref>Prima vista ''dieses Mal'' im Gegensatz zu [[Richter 14#s19 |Ri 14,19]]. Wenn dieser Vers aber wirklich erst später hinzugefügt wurden (s. dort), ist hier besser nicht zu deuten „dieses Mal im Gegensatz zu einem anderen Mal“, sondern „in diesem Fall; wenn/da das so ist“ (vgl. ähnlich [[Genesis 46#s30 |Gen 46,30]]; [[Deuteronomium 10#s17 |Dtn 10,17]] und [[Jeremia 16#s21 |Jer 16,21]] nach V. 20). Vgl. SLT: „Nun bin ich unschuldig, wenn...!“</ref> (bin ich unschuldig vor den Philistern=) können mir die Philister nichts vorwerfen,<ref>Wortspiel mit V. 7: Hier ''niqqeti m-'' („ich bin unschuldig im Urteil von“), dort ''niqqamti bakem'' („ich habe mich an euch gerächt“). Beide Ausdrücke betonen, dass Simsons Reaktion nur angemessen ist.<br />Vielleicht wird wegen diesem Wortspiel die Präp. ''m-'' verwendet. Diese nämlich macht den Ausdruck schwierig. Nicht: „Ich bin unschuldig den Philistern gegenüber“ (so die meisten). ''naqah'' mit der Präp. ''m-'' heißt sonst stets entweder „von [einer Schuld] gegenüber X freigesprochen werden“ oder „von [einem Versprechen] gegenüber X entbunden werden“. Beides macht hier keinen Sinn; möglich bleibt als dritte Option daher „ich bin unschuldiger ''als'' die Philister“ (BigS) oder am besten „ich bin unschuldig ''nach dem Urteil'' der Philister“, sc.: „Die Philister können mir nichts vorwerfen, wenn...“ (vgl. Wong 2021, der aber lieber V. 3 an V. 7 angleichen will).</ref> wenn ich euch<ref name="V. 3" /> Schlimmes<ref>Wortspiel: ''Schlimmes'' ist im Heb. ''ra´ah'', „Trauzeuge“ in V. 2 sehr ähnlich ''merea´''. Simsons handeln ''passt'' auf das der Philister, wie dies ja auch im ganzen Satz zum Ausdruck kommt.</ref> antue!“
{{S|3}} Da sagte Simson zu ihm:<ref name="V. 3">'''Textkritik''': ''ihm'' und ''euch'' nicht nach MT übersetzt, sondern nach LXX u.a. S. näher auf der [https://offene-bibel.de/mediawiki/index.php?title=Kommentar:Richter_15 Kommentarseite]. Im MT steht statt dem ersten Wort „ihnen“, was man übrigens, wenn man es für ursprünglich hält, besser i.S.v. „''über'' sie“ fasst (richtig Ehrlich 1910, S. 134).</ref> „Nun (dieses Mal)<ref>Prima vista ''dieses Mal'' im Gegensatz zu [[Richter 14#s19 |Ri 14,19]]. Wenn dieser Vers aber wirklich erst später hinzugefügt wurde (s. dort), ist hier besser nicht zu deuten „dieses Mal im Gegensatz zu einem anderen Mal“, sondern „in diesem Fall; wenn/da das so ist“ (vgl. ähnlich [[Genesis 46#s30 |Gen 46,30]]; [[Deuteronomium 10#s17 |Dtn 10,17]] und [[Jeremia 16#s21 |Jer 16,21]] nach V. 20). Vgl. SLT: „Nun bin ich unschuldig, wenn...!“</ref> (bin ich unschuldig vor den Philistern=) können mir die Philister nichts vorwerfen,<ref>Wortspiel mit V. 7: Hier ''niqqeti m-'' („ich bin unschuldig im Urteil von“), dort ''niqqamti'' („ich habe mich gerächt“). Beide Ausdrücke betonen, dass Simsons Reaktion nur angemessen ist.<br />Vielleicht wird wegen diesem Wortspiel die Präp. ''m-'' verwendet. Diese nämlich macht den Ausdruck schwierig. Nicht: „Ich bin unschuldig den Philistern gegenüber“ (so die meisten). ''naqah'' mit der Präp. ''m-'' heißt sonst stets entweder „von [einer Schuld] gegenüber X freigesprochen werden“ oder „von [einem Versprechen] gegenüber X entbunden werden“. Beides macht hier keinen Sinn; möglich bleibt als dritte Option daher „ich bin unschuldiger ''als'' die Philister“ (BigS) oder am besten „ich bin unschuldig ''nach dem Urteil'' der Philister“, sc.: „Die Philister können mir nichts vorwerfen, wenn...“ (vgl. Wong 2021, der aber lieber V. 3 an V. 7 angleichen will. So schon Ehrlich 1910, S. 134; beide übersehen aber, dass ''niqamti'' in V. 7 mit ''b-'' statt mit ''m-'' steht).</ref> wenn ich euch<ref name="V. 3" /> Schlimmes<ref>Wortspiel: ''Schlimmes'' ist im Heb. ''ra´ah'', „Trauzeuge“ in V. 2 sehr ähnlich ''merea´''. Simsons handeln ''passt'' auf das der Philister, wie dies ja auch im ganzen Satz zum Ausdruck kommt.</ref> antue!“


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Die rechtlichen Verwicklungen nach Kap. 14 deutet man am besten so: Am Ende des Hochzeitsfest, aber noch vor Vollzug seiner Ehe, ist Simson wütend nach Hause abgereist. Diese Ehe will er daher in '''V. 1''' nun doch vollziehen, indem er mit seiner Verlobten den Ritus des Brautgemachs vollzieht. Sein Schwiegervater in spe jedoch teilt ihm '''V. 2''' mit, dass er nun leider seine Verlobte mit einem anderen verheiratet hat, da er davon ausgehen musste, dass Simson kein Interesse mehr an einer Ehe mit ihr hat. Fatalerweise hat er sie dabei mit dem ''einzigen'' verheiratet, mit dem er sich rechtlich durchaus nicht verheiraten hätte dürfen (s. zu Kap. 14); erbost ist sich Simson daher in '''V. 3''' sicher, nun selbst in den Augen der Philister im Recht zu sein, wenn er diesem Volk die Schandtat des Schwiegervaters heimzahlt. Aus '''V. 6''' lässt sich herauslesen, dass es sich auch wirklich so verhält: Hier noch gehen die Philister gar nicht gegen den Übeltäter Simson vor, sondern gegen seinen ''verbrecherischen'' Schwiegervater.<br />Michaelis 1774, S. 134 wendet gegen diese Logik ein:<br />
: ''nun habe ich recht'' usf. - In der That hatter er es wol nicht. Daß Ein Philister ihn beleidget hatte, gab ihm kein Recht, das ganze Volk anzugreifen, wenn ihm dis nicht Gerechtigkeit versagte, und V. 6. werden wir sehen, daß sie dis gewiß nicht gethan haben würden.
Aber es ist dies ein üblicher Zug rechtlichen und moralischen Denkens im Alten Testament: Übeltaten sind nicht nur Übeltaten nur ''einer'' Person. Sie sind vielmehr „ansteckend“, es ist daher ''rechtens'', wenn etwa Gott eine Sünde „bis in die dritte und vierte Generation“ bestraft ([[Exodus 34#s6 |Ex 34,6]]), wenn Gott droht, ob der Sünde Jonas eine ganze Schiffsbesatzung zu versenken ([[Jona 1 |Jon 1]]) oder wenn nach der Sünde Achans in [[Josua 7#s1 |Jos 7,1]] angeblich „ganz Israel gesündigt hat“ ([[Josua 7#s10 |Jos 7,10f.]]), deshalb unterzugehen droht und daher insgesamt Buße tun muss. Was hier geschieht, entspricht ganz dieser Logik: Nur der Schwiegervater Simsons hat verbrecherisch gehandelt. Simson wie auch die Philister gehen aber davon aus, dass dafür rechtens das ganze Philistervolk zu bestrafen ist, und wie dann in Jos 7 Achan vom eigenen Volk vernichtet werden muss, um „die Sünde aus ihrer Mitte auszurotten“, so rotten hier dann in '''V. 7''' die Philister mit der Verbrennung der Schuldigen die Sünde aus ihrer Mitte aus.


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Version vom 27. Dezember 2022, 16:17 Uhr

Syntax ungeprüft

SF in Arbeit.png
Status: Studienfassung in Arbeit – Einige Verse des Kapitels sind bereits übersetzt. Wer die biblischen Ursprachen beherrscht, ist zum Einstellen weiterer Verse eingeladen. Auf der Diskussionsseite kann die Arbeit am Urtext dokumentiert werden. Dort ist auch Platz für Verbesserungsvorschläge und konstruktive Anmerkungen.
Folgt-später.png
Status: Lesefassung folgt später – Bevor eine Lesefassung erstellt werden kann, muss noch an der Studienfassung gearbeitet werden. Siehe Übersetzungskriterien und Qualitätssicherung Wir bitten um Geduld.

Lesefassung (Richter 15)

(kommt später)

Studienfassung (Richter 15)

1 Nach [einigen] Tagen, in den Tagen der Weizenerntea {geschah's: Es} besuchte Simson seine Frau mit einem Ziegen-Böcklein. Er sagte: „Ich will (Lass mich) kommen zu meiner Frau in die (bei meiner Frau in der) Kammer!“b Aber ihr Vater (gab's=) erlaubte ihm nicht, zu kommen. 2 Ihr Vater sagte (dachte): „(Denkend habe ich gedacht=) Ich war gewiss: (Hassend hasst du sie=) Du hasst sie gewiss (Du hast dich gewiss von ihr scheiden lassen)!c Da gab ich sie deinem (Genossen=) Trauzeugend [zur Frau]. Ist nicht ihre jüngere Schwester besser (schöner?)e als sie? Es sei doch sie statt jener dein[e Frau]!“f 3 Da sagte Simson zu ihm:g „Nun (dieses Mal)h (bin ich unschuldig vor den Philistern=) können mir die Philister nichts vorwerfen,i wenn ich euchg Schlimmesj antue!“

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Anmerkungen

Die rechtlichen Verwicklungen nach Kap. 14 deutet man am besten so: Am Ende des Hochzeitsfest, aber noch vor Vollzug seiner Ehe, ist Simson wütend nach Hause abgereist. Diese Ehe will er daher in V. 1 nun doch vollziehen, indem er mit seiner Verlobten den Ritus des Brautgemachs vollzieht. Sein Schwiegervater in spe jedoch teilt ihm V. 2 mit, dass er nun leider seine Verlobte mit einem anderen verheiratet hat, da er davon ausgehen musste, dass Simson kein Interesse mehr an einer Ehe mit ihr hat. Fatalerweise hat er sie dabei mit dem einzigen verheiratet, mit dem er sich rechtlich durchaus nicht verheiraten hätte dürfen (s. zu Kap. 14); erbost ist sich Simson daher in V. 3 sicher, nun selbst in den Augen der Philister im Recht zu sein, wenn er diesem Volk die Schandtat des Schwiegervaters heimzahlt. Aus V. 6 lässt sich herauslesen, dass es sich auch wirklich so verhält: Hier noch gehen die Philister gar nicht gegen den Übeltäter Simson vor, sondern gegen seinen verbrecherischen Schwiegervater.
Michaelis 1774, S. 134 wendet gegen diese Logik ein:

nun habe ich recht usf. - In der That hatter er es wol nicht. Daß Ein Philister ihn beleidget hatte, gab ihm kein Recht, das ganze Volk anzugreifen, wenn ihm dis nicht Gerechtigkeit versagte, und V. 6. werden wir sehen, daß sie dis gewiß nicht gethan haben würden.

Aber es ist dies ein üblicher Zug rechtlichen und moralischen Denkens im Alten Testament: Übeltaten sind nicht nur Übeltaten nur einer Person. Sie sind vielmehr „ansteckend“, es ist daher rechtens, wenn etwa Gott eine Sünde „bis in die dritte und vierte Generation“ bestraft (Ex 34,6), wenn Gott droht, ob der Sünde Jonas eine ganze Schiffsbesatzung zu versenken (Jon 1) oder wenn nach der Sünde Achans in Jos 7,1 angeblich „ganz Israel gesündigt hat“ (Jos 7,10f.), deshalb unterzugehen droht und daher insgesamt Buße tun muss. Was hier geschieht, entspricht ganz dieser Logik: Nur der Schwiegervater Simsons hat verbrecherisch gehandelt. Simson wie auch die Philister gehen aber davon aus, dass dafür rechtens das ganze Philistervolk zu bestrafen ist, und wie dann in Jos 7 Achan vom eigenen Volk vernichtet werden muss, um „die Sünde aus ihrer Mitte auszurotten“, so rotten hier dann in V. 7 die Philister mit der Verbrennung der Schuldigen die Sünde aus ihrer Mitte aus.

aIn den Tagen der Weizenernte, also im Mai/Juni und gerade, als der Weizen reif ist – das wird in Vv. 4f. wichtig werden. Wann sich die Geschehnisse aus Kap. 14 zugetragen haben, wissen wir nicht, es ist also unklar, wie viel Zeit nach Simsons zornigem Weggang verstrichen ist. Auch der Ausdruck nach [einigen] Tagen ist nicht sehr aussagekräftig, da gerade nicht „nach vielen Tagen“ wie z.B. in Jos 23,1 gesagt wird. (Zurück zu v.1)
bIch will zu meiner Frau in die Kammer kommen (Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen) - Entweder geht also Simson davon aus, mit besagter Frau ordentlich verheiratet zu sein und sie mit seinem zornigen Weggang in Ri 14,19 nur „stehen gelassen“ zu haben. In die/der Kammer kommen heißt dann weiter entweder „Ich will sie besuchen [um mich mit ihr zu versöhnen]“, und das Ziegen-Böcklein ist in diesem Zusammenhang das antike Pendant einer Schachtel Pralinen (schön Boling 1975). Oder wie noch häufiger ist kommen ein Euphemismus für „Geschlechtsverkehr haben“; „Ich will bei meiner Frau in der Kammer kommen“ hieße also: „Ich habe Lust auf Sex mit meiner Frau“. Auch dann hätte die Ziege gewiss die selbe Funktion und ist nicht wie in Gen 38,17 der Preis, den man auch einer Prostitutierten zahlen würde. Beide Deutungen lassen aber das „in die Kammer kommen“ unerklärt; noch besser deutet man daher wie Yadin 2002, S. 417 und Sicre 2018: Der Hochzeits-Ritus im Alten Israel wurde nach dem siebentägigen Fest damit abgeschlossen, dass der Bräutigam mit seiner Angetrauten in eine speziell hergerichtete Hochzeitskammer zog (aus der sich später die jüdische Chuppa entwickeln sollte). Davon ist hier die Rede: Simson hat sich beruhigt und will nun seine Hochzeitsfeier ordentlich mit diesem Ritus abschließen.
In jedem Fall darf man nicht davon ausgehen, dass die Frau tatsächlich noch in ihrem Vaterhaus „in ihrer Kammer“ wohnt (so Ehrlich 1910, S. 134); dass sie noch eine Kammer in ihrem Vaterhaus hätte, ist nur eine falsche Annahme Simsons. (Zurück zu v.1)
cHassen ist in heb. Eheverträgen auch Terminus technicus für die Scheidung; vgl. Morrow 2017 zu Scheidungsurkunden aus Elephantine und s. in der Bibel Dtn 24,3. So deuten unsere Stelle auch Boling 1975 und Webb 2012 und auch Polzin 1980, S. 189; Kim 1993, S. 268; Galpaz-Feller 2006, S. 125. Groß 2009 wendet ein, dass das Wort in Ri 14,16 nicht in diesem Sinn verwendet werde, aber das hat wenig Aussagekraft; es ist sehr gut möglich, dass diese Deutung richtig ist. Die meisten dt. Üss. übersetzen aber schlicht mit „hassen“; die Übersetzungsvarianten wollen wahrscheinlich nur dies „hassen“ schwächer machen und zeugen nicht von einer anderen Deutung: BB: „Ich war mir sicher, dass du sie satthast“; GN: „Ich dachte, du hättest genug von ihr“; MEN: „Ich mußte doch fest annehmen, daß du nichts mehr von ihr wissen wolltest“; NeÜ: „Ich dachte, du wolltest nichts mehr mit ihr zu tun haben.“; SLT: „Ich dachte, du hast sie gewiss verschmäht“. Am besten übersetzt man wie NeÜ; das lässt beie Optionen offen. (Zurück zu v.2)
dTrauzeugen - zum Wort s. zu Ri 14,20. (Zurück zu v.2)
ebesser (schöner?) - w. „besser“. Das heb. Wort kann genauer verschiedenstes meinen und wird in dt. Üss. daher meist konkretisiert zu „schöner“ (z.B GN, , LUT, SLT, ZÜR; so schon Joseph Kara). Nach den Geschehnissen von Kap. 14 können wir uns aber z.B. auch vorstellen: „nicht so verräterisch wie die ältere Schwester und damit besser“ (so Malbim). Übersetze besser allgemein mit „besser“; ohnehin trägt ja „schöner“ ganz unnötig zusätzlichen Sexismus in die Üs. ein. (Zurück zu v.2)
fAuffällig assonante Äußerung; jedes Wort nach Ist nicht endet auf -a: `aḥotah haqatanah ṭobah mimmenah? tihy-na` leka taḥteha! Das ist um so auffälliger nach der doppelten Infinitivkonstruktion zu Beginn der Rede („Denkend dachte ich: Hassend hasst du sie!“). Die kritische Information dagegen – „Da gab ich sie deinem Genossen“ – besteht im Heb. aus nur zwei Worten und geht damit im restlichen Redeschwall des Vaters geradezu unter: wa`ettenennah lemere´eka. (Zurück zu v.2)
gTextkritik: ihm und euch nicht nach MT übersetzt, sondern nach LXX u.a. S. näher auf der Kommentarseite. Im MT steht statt dem ersten Wort „ihnen“, was man übrigens, wenn man es für ursprünglich hält, besser i.S.v. „über sie“ fasst (richtig Ehrlich 1910, S. 134). (zu v.3)
hPrima vista dieses Mal im Gegensatz zu Ri 14,19. Wenn dieser Vers aber wirklich erst später hinzugefügt wurde (s. dort), ist hier besser nicht zu deuten „dieses Mal im Gegensatz zu einem anderen Mal“, sondern „in diesem Fall; wenn/da das so ist“ (vgl. ähnlich Gen 46,30; Dtn 10,17 und Jer 16,21 nach V. 20). Vgl. SLT: „Nun bin ich unschuldig, wenn...!“ (Zurück zu v.3)
iWortspiel mit V. 7: Hier niqqeti m- („ich bin unschuldig im Urteil von“), dort niqqamti („ich habe mich gerächt“). Beide Ausdrücke betonen, dass Simsons Reaktion nur angemessen ist.
Vielleicht wird wegen diesem Wortspiel die Präp. m- verwendet. Diese nämlich macht den Ausdruck schwierig. Nicht: „Ich bin unschuldig den Philistern gegenüber“ (so die meisten). naqah mit der Präp. m- heißt sonst stets entweder „von [einer Schuld] gegenüber X freigesprochen werden“ oder „von [einem Versprechen] gegenüber X entbunden werden“. Beides macht hier keinen Sinn; möglich bleibt als dritte Option daher „ich bin unschuldiger als die Philister“ (BigS) oder am besten „ich bin unschuldig nach dem Urteil der Philister“, sc.: „Die Philister können mir nichts vorwerfen, wenn...“ (vgl. Wong 2021, der aber lieber V. 3 an V. 7 angleichen will. So schon Ehrlich 1910, S. 134; beide übersehen aber, dass niqamti in V. 7 mit b- statt mit m- steht). (Zurück zu v.3)
jWortspiel: Schlimmes ist im Heb. ra´ah, „Trauzeuge“ in V. 2 sehr ähnlich merea´. Simsons handeln passt auf das der Philister, wie dies ja auch im ganzen Satz zum Ausdruck kommt. (Zurück zu v.3)