Lesefassung (1 Timotheus 1)
(kommt später)Studienfassung (1 Timotheus 1)
12 Ich danke〈a〉 Christus Jesus, unserem Herrn, der〈b〉 mich fähig (stark) gemacht hat, dass er mich für zuverlässig (treu) hielt und〈c〉 mich zum [Apostel]Amt (Dienst) bestimmte,
13 der〈d〉 ich früher ein Lästerer und Verfolger〈e〉 und Frevler (Gewaltmensch) war, aber mir widerfuhr Erbarmung〈f〉 (ich fand Erbarmen), weil ich unwissend〈g〉 handelte in Unglauben〈h〉 (Ungehorsam).
Anmerkungen
a | Latinismus, lat. gratiam habeo. (Zurück zu v.12) |
b | Ptz. coni., relativisch aufgelöst. Während das Partizip in Phil 4,13 (der Vorlage?) im Präsens steht, weil dort an die immer wieder neu geschenkte Befähigung zu Askese und Bewährung gedacht ist, steht es hier im Aorist, weil an das einmalige Handeln des Erhöhten an Paulus vor Damaskus gedacht ist (Roloff, EKK XV, S. 92). (Zurück zu v.12) |
c | Ptz. coni., beiordnend aufgelöst. (Zurück zu v.12) |
d | Ptz. coni., relativisch aufgelöst. Das Partizip bezieht sich zurück auf das με in Vers 12. Grammatikalisch richtig müsste es με … τὸν πρότερον ὄντα βλάσφημιον heißen: „mich …, der ich früher ein Lästerer war“, BDR § 413, Anm. 10. (Zurück zu v.13) |
e | Die beiden Begriffe stammen aus der Terminologie der Lasterkataloge: Paulus soll als Typus des gottlosen Menschen schlechthin dargestellt werden, Roloff, EKK XV, S. 93. (Zurück zu v.13) |
f | Vgl. EG 355. (Zurück zu v.13) |
g | Unwissenheit ist ein Charakteristikum der Heidenwelt, vgl. aber Röm 1,18ff. (Zurück zu v.13) |
h | Paulus „hätte sein früheres Verhalten niemals als ‘Unglaube’ beschreiben können"; er selbst stellt seine Lebenswende „als Widerlegung einer in sich makellosen pharisäischen Gesetzesfrömmigkeit“ dar. Für die Pastoralbriefe dagegen „ist ‘Glaube’ übergreifende Kennzeichnung christlicher und damit wahrhaft religiöser Lebenshaltung“. Der „Unglaube“ des Paulus besagt also, dass er dem „falschen“ Glauben anhing (Roloff, EKK XV, S. 93). (Zurück zu v.13) |