Rut 2: Unterschied zwischen den Versionen

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{{S|15}} Dann stand sie auf, um zu sammeln (begann sie, zu sammeln)<ref name="V. 15">''stand sie auf, um zu sammeln (begann sie, zu sammeln)'' + ''Auch zwischen den Garben darf sie sammeln, und ihr dürft (wenn/auch, [wenn] sie zwischen den Garben sammelt, dürft ihr)'' - Die meisten Ausleger sehen in diesem Satz eine besondere Bevorzugung Ruts durch Boas: Normalerweise sei es Nachlesern nicht erlaubt, zwischen den Garben zu sammeln; Boas aber erlaubt es ihr nicht nur, sondern verbietet sogar seinen Erntehelfern, sie dafür zu tadeln, deshalb macht Boas Rut auch dieses besondere Zugeständnis, als sie gerade aufsteht und noch in Hörweite ist. Wahrscheinlich ist es aber überhaupt keine besondere Bevorzugung, zwischen den Ähren Nachlese halten zu dürfen (s. Anmerkungen) und die besondere Bevorzugung besteht nur im Verbot des Tadelns. In diesem Falle sollte man nach den beiden alternativen Auflösungen deuten (zur Auflösung von „stand auf, um“ als „begann, zu“ vgl. bes. Dobbs-Allsopp 1995). Zumindest syntaktisch deutet so auch VUL: „Auch, wenn sie zusammen mit euch ernten will, dürft ihr es ihr nicht verbieten“ (auch EÜ; Niccacci 1995, S. 87f), und auch Midrasch Suta sieht im Verbot des Tadels die besondere Bevorzugung: „Schätzt sie nicht gering, da sie eine Königstochter ist, und scheltet nicht mit ihr, noch lasset sie verletzende Worte hören, sondern lasst sie, ohne sie zu beschämen, zwischen den Garben Ähren auflesen!“ (Üs. nach Hartmann 1901, S. 49).</ref>. Und Boas befahl seinen Jungen {indem er sagte}<ref name="Redeeinleitung" />: „Auch zwischen den Garben darf sie sammeln, und ihr dürft (wenn/auch, [wenn] sie zwischen den Garben sammelt, dürft ihr)<ref name="V. 15" /> sie nicht beschimpfen (beschämen, verletzen)!
{{S|15}} Dann stand sie auf, um zu sammeln (begann sie, zu sammeln)<ref name="V. 15">''stand sie auf, um zu sammeln (begann sie, zu sammeln)'' + ''Auch zwischen den Garben darf sie sammeln, und ihr dürft (wenn/auch, [wenn] sie zwischen den Garben sammelt, dürft ihr)'' - Die meisten Ausleger sehen in diesem Satz eine besondere Bevorzugung Ruts durch Boas: Normalerweise sei es Nachlesern nicht erlaubt, zwischen den Garben zu sammeln; Boas aber erlaubt es ihr nicht nur, sondern verbietet sogar seinen Erntehelfern, sie dafür zu tadeln, deshalb macht Boas Rut auch dieses besondere Zugeständnis, als sie gerade aufsteht und noch in Hörweite ist. Wahrscheinlich ist es aber überhaupt keine besondere Bevorzugung, zwischen den Ähren Nachlese halten zu dürfen (s. Anmerkungen) und die besondere Bevorzugung besteht nur im Verbot des Tadelns. In diesem Falle sollte man nach den beiden alternativen Auflösungen deuten (zur Auflösung von „stand auf, um“ als „begann, zu“ vgl. bes. Dobbs-Allsopp 1995). Zumindest syntaktisch deutet so auch VUL: „Auch, wenn sie zusammen mit euch ernten will, dürft ihr es ihr nicht verbieten“ (auch EÜ; Niccacci 1995, S. 87f), und auch Midrasch Suta sieht im Verbot des Tadels die besondere Bevorzugung: „Schätzt sie nicht gering, da sie eine Königstochter ist, und scheltet nicht mit ihr, noch lasset sie verletzende Worte hören, sondern lasst sie, ohne sie zu beschämen, zwischen den Garben Ähren auflesen!“ (Üs. nach Hartmann 1901, S. 49).</ref>. Und Boas befahl seinen Jungen {indem er sagte}<ref name="Redeeinleitung" />: „Auch zwischen den Garben darf sie sammeln, und ihr dürft (wenn/auch, [wenn] sie zwischen den Garben sammelt, dürft ihr)<ref name="V. 15" /> sie nicht beschimpfen (beschämen, verletzen)!
{{S|16}} Ja, mehr noch: Ihr sollt ihr [durchaus] herausziehen {herausziehen} (herunterwerfen {herunterwerfen}?)<ref>''[durchaus] herausziehen {<s>herausziehen</s>} (herunterwerfen {<s>herunterwerfen</s>})'' - Schwieriger Ausdruck. Alle neueren deuten so, dass der Ausdruck abzuleiten sei von einem nur hier verwendeten Wort ''schalal II'' („herausziehen“ - im Gegensatz zum gebräuchlicheren, gleichlautenden ''schalal I'' „plündern“) und dass das Wort in diesem Ausdruck ''schol-tascholu'' einmal im Infinitiv und einmal im Yiqtol verwendet wird - ein sog. „tautologischer Infinitiv“, der den Befehlscharakter der Äußerung noch verstärkt (vgl. [http://www.offene-bibel.de/wiki/index.php5?title=Rut_2#note_ab FN ab] zu [[Rut 1#s11 |V. 11]], daher ''[durchaus]'').<br />In Ermangelung einer besseren Deutung folgen auch wir dem; allerdings ist diese Deutung recht problematisch: Wenn der Infinitiv ''schol'' von diesem ''schalal'' abgeleitet wäre, wäre eigentlich ''schalôl'' zu erwarten, und selbst wenn hier - wie in Ausnahmefällen möglich - Infinitivus constructus für Infinitivus absolutus verwendet wird, wäre ''schälol'' zu erwarten (vgl. JM §123q; s. [[Jesaja 10#s6 |Jes 10,6]]; [[Ezechiel 38#s12 |Ez 38,12]]; [[Ezechiel 38#s13 |38,13]] (bis)). Man muss für diese Deutung also (1) von der Existenz eines Verbs ausgehen, das gleich lautet wie ein verbreiteteres Wort und das nur hier verwendet wird, (2) davon, dass es entweder irregulär konjugiert (so z.B. Olshausen §245i) oder falsch geschrieben ist und das letzte ''l'' durch Dittographie ausgefallen ist (so GKC §67o), was (3) auch nur funktioniert, wenn man davon ausgeht, dass hier ausnahmsweise Infinitivus constructus für Infinitivus absolutus verwendet wird, und dies (4), obwohl weder Tg noch LXX noch VUL noch Lekach Tob noch Raschi dieses Wort zu kennen schienen und daher übersetzten, als würde ''naschol tischlu'' („ihr sollt herunterwerfen {<s>herunterwerfen</s>}“, von Heb. ''naschal'') stehen (das sich in den Konsonanten nur durch ein zusätzliches ''n'' am Beginn des ersten Wortes vom masoretischen Text unterscheidet); ähnlich auch Ben Eli. Joüon geht deshalb soweit, drei Konsonanten zu ergänzen und statt ''schl tschlw'' zu lesen: ''schblim tschlw'' („ihr sollt Ähren herunterwerfen“; Joüon 1913, S. 204). Besser sollte man dann vielleicht doch nach LXX, Tg, VUL und Lekach Tob von einem ursprünglichen ''naschol tischlu'' („ihr sollt herunterwerfen {<s>herunterwerfen</s>}“) ausgehen, obwohl keine einzige heb. Handschrift erhalten ist, in der diese Textvariante sich findet.</ref> aus den Handbündeln<ref>''Handbündel'' - Die beim Ernten in der linken Hand gehaltenen Ährenbündel; s. die Anmerkungen und vgl. z.B. Dalman 1933, S. 42; Humbert 1950, S. 206f.; Vogelstein 1894, S. 62.</ref>, [es liegen] lassen und sie soll [das Liegengelassene] sammeln. Und ihr sollt sie nicht schelten!“
{{S|16}} Ja, mehr noch: Ihr sollt ihr [durchaus] herausziehen {herausziehen} (herunterwerfen {herunterwerfen}?)<ref>''[durchaus] herausziehen {<s>herausziehen</s>} (herunterwerfen {<s>herunterwerfen</s>})'' - Schwieriger Ausdruck. Alle neueren deuten so, dass der Ausdruck abzuleiten sei von einem nur hier verwendeten Wort ''schalal II'' („herausziehen“ - im Gegensatz zum gebräuchlicheren, gleichlautenden ''schalal I'' „plündern“) und dass das Wort in diesem Ausdruck ''schol-tascholu'' einmal im Infinitiv und einmal im Yiqtol verwendet wird - ein sog. „tautologischer Infinitiv“, der den Befehlscharakter der Äußerung noch verstärkt (vgl. [http://www.offene-bibel.de/wiki/index.php5?title=Rut_2#note_ab FN ab] zu [[Rut 1#s11 |V. 11]], daher ''[durchaus]'').<br />In Ermangelung einer besseren Deutung folgen auch wir dem; allerdings ist diese Deutung recht problematisch: Wenn der Infinitiv ''schol'' von diesem ''schalal'' abgeleitet wäre, wäre eigentlich ''schalôl'' zu erwarten, und selbst wenn hier - wie in Ausnahmefällen möglich - Infinitivus constructus für Infinitivus absolutus verwendet wird, wäre ''schälol'' zu erwarten (vgl. JM §123q; s. [[Jesaja 10#s6 |Jes 10,6]]; [[Ezechiel 38#s12 |Ez 38,12]]; [[Ezechiel 38#s13 |38,13]] (bis)). Man muss für diese Deutung also (1) von der Existenz eines Verbs ausgehen, das gleich lautet wie ein verbreiteteres Wort und das nur hier verwendet wird, (2) davon, dass es entweder irregulär konjugiert (so z.B. Olshausen §245i) oder falsch geschrieben ist und das letzte ''l'' durch Dittographie ausgefallen ist (so GKC §67o), was (3) auch nur funktioniert, wenn man davon ausgeht, dass hier ausnahmsweise Infinitivus constructus für Infinitivus absolutus verwendet wird, und dies (4), obwohl weder Tg noch LXX noch VUL noch Lekach Tob noch Raschi dieses Wort zu kennen schienen und daher übersetzten, als würde ''naschol tischlu'' („ihr sollt herunterwerfen {<s>herunterwerfen</s>}“, von Heb. ''naschal'') stehen (das sich in den Konsonanten nur durch ein zusätzliches ''n'' am Beginn des ersten Wortes vom masoretischen Text unterscheidet); ähnlich auch Ben Eli. Joüon geht deshalb soweit, drei Konsonanten zu ergänzen und statt ''schl tschlw'' zu lesen: ''schblim tschlw'' („ihr sollt Ähren herunterwerfen“; Joüon 1913, S. 204). Besser sollte man dann vielleicht doch nach LXX, Tg, VUL und Lekach Tob von einem ursprünglichen ''naschol tischlu'' („ihr sollt herunterwerfen {<s>herunterwerfen</s>}“) ausgehen, obwohl keine einzige heb. Handschrift erhalten ist, in der diese Textvariante sich findet.</ref> aus den Handbündeln<ref>''Handbündel'' - Die beim Ernten in der linken Hand gehaltenen Ährenbündel; s. die Anmerkungen und vgl. z.B. Dalman 1933, S. 42; Humbert 1950, S. 206f.; Vogelstein 1894, S. 62.</ref>, [es liegen] lassen und sie soll [das Liegengelassene] sammeln. Und ihr sollt sie nicht schelten!“
{{S|17}} Und so sammelte sie auf dem Feld bis zum Abend; dann kopfte sie das, was sie gesammelt hatte, aus<ref>''klopfte aus'' - dazu s. die Anmerkungen</ref> - und es ergab ungefähr ein Efa (genau ein Efa, ein ganzes Efa)<ref>''ungefähr ein Efa (genau ein Efa, ein ganzes Efa)'' - das ''k'' in ''kä´epha'' könnte gedeutet werden als approximatives Kaf („ungefähr ein Efa“; so die meisten), als Kaf veritatis („genau ein Efa“; so erwogen von Campbell 1975, S. 104) oder ein emphatisches Kaf („ein ganzes Efa“, so offenbar niemand). Ein „Efa“ ist ein israelitisches Trockenmaß. Wieviel genau es umfasste, ist unsicher. Folgt man dem System von Schmidt 2014, entspricht ein Efa entweder zwischen 10 und 20 Liter (also etwa 6-12 kg) oder zwischen 36 und 39 Liter (also etwa 22-24 kg) Gerste (vgl. z. St. ähnlich Younger 1998, S. 124f). Der Tagesbedarf lag bei etwa 1 l Gerste; minimal hätte also Rut an einem Tag für fünf Tage ihre und Noomis Ernährung sichergestellt, maximal für fast 3 Wochen - in jedem Fall weit mehr, als man für einen Tag Nachlese hätte erwarten dürfen. Für die LF wäre eine Wiedergabe in kg sinnvoll, aber da nicht sicher ist, wie viele kg genau ein Efa sind, ist eine Empfehlung schwierig. Berücksichtigt man das sehr wahrscheinlich postexilische Abfassungsdatum des Rutbuches und die Tatsache, dass 36-39 l der mutmaßliche Umfang des „postexilischen Efas“ ist, wäre die sinnvollste Übersetzung wahrscheinlich „fast 25 kg Gerste!“<br />Die deutschen Üss., die eine Umrechnung liefern, folgen entweder den Berechnungen von Albright, der das Flüssigmaß „Bath“ auf 22 l berechnet und dann das Trockenmaß Efa mengenmäßig mit dem Bath gleichsetzt (so z.B. GN, HfA, NeÜ, SLT) oder den Berechnungen, die ein Efa mit dem persischen ''maris'' gleichsetzen und daher als 40 l bestimmen (so z.B. NL)</ref> Gerste.
{{S|17}} Und so sammelte sie auf dem Feld bis zum Abend; dann kopfte sie das, was sie gesammelt hatte, aus<ref>''klopfte aus'' - dazu s. die Anmerkungen</ref> - und es ergab ungefähr ein Efa (genau ein Efa, ein ganzes Efa)<ref>''ungefähr ein Efa (genau ein Efa, ein ganzes Efa)'' - das ''k'' in ''kä´epha'' könnte gedeutet werden als approximatives Kaf („ungefähr ein Efa“; so die meisten), als Kaf veritatis („genau ein Efa“; so erwogen von Campbell 1975, S. 104) oder ein emphatisches Kaf („ein ganzes Efa“, so offenbar niemand). Ein „Efa“ ist ein israelitisches Trockenmaß. Wieviel genau es umfasste, ist unsicher. Folgt man dem System von Schmidt 2014, entspricht ein Efa entweder zwischen 10 und 20 Liter (also etwa 6-12 kg) oder zwischen 36 und 39 Liter (also etwa 22-24 kg) Gerste (vgl. z. St. ähnlich Younger 1998, S. 124f). Der Tagesbedarf lag bei etwa 1 l Gerste; minimal hätte also Rut an einem Tag für fünf Tage ihre und Noomis Ernährung sichergestellt, maximal für fast 3 Wochen - in jedem Fall weit mehr, als man für einen Tag Nachlese hätte erwarten dürfen. Für die LF wäre eine Wiedergabe in kg sinnvoll, aber da nicht sicher ist, wie viele kg genau ein Efa sind, ist eine Empfehlung schwierig. Zur Zeit Ruts war wahrscheinlich die kleinere Efa-Variante verbreitet, also 6-12 kg - übersetze daher am Besten „über 5 kg!“<br />Die deutschen Üss., die eine Umrechnung liefern, folgen entweder den Berechnungen von Albright, der das Flüssigmaß „Bath“ auf 22 l berechnet und dann das Trockenmaß Efa mengenmäßig mit dem Bath gleichsetzt (so z.B. GN, HfA, NeÜ, SLT) oder den Berechnungen, die ein Efa mit dem persischen ''maris'' gleichsetzen und daher als 40 l bestimmen (so z.B. NL)</ref> Gerste.


{{S|18}} Sie hob es auf (wuchtete es hoch)<ref>''hob es auf (wuchtete es hoch)'' - W. „hob es auf“; vermutlich expliziert, um das Gewicht ihres Ertrags zu betonen; daher besser „wuchtete es hoch“ o.Ä.</ref>, kam in die Stadt und zeigte ihrer Schwiegermutter (ihre Schwiegermutter sah)<ref>'''Textkritik''': ''zeigte ihrer Schwiegermutter (ihre Schwiegermutter sah)'' - nach dem (vokallosen) Urtext sind beide Deutungen möglich. MT deutet durch Vokalisation und LXX und Tg durch Übersetzung als „ihre Schwiegermutter sah“, Syr, VUL und Arab durch Übersetzung als „sie zeigte ihrer Schwiegermutter“. BHQ wertet die zweite Lesart nach Barthélemy 1982, S. 133 als „syntaktische Erleichterung“, weil sie auf einen gleichmäßigeren Text ziele; aber ebenso leicht kann man das Zustandekommen der Deutung von MT, LXX und Tg damit erklären, dass sie sich daran orientierten, dass „was sie übriggelassen hatte“ den Objektmarker ''´éth'' hat, „ihre Schwiegermutter“ aber nicht (was aber sehr häufig vorkommt). Es gibt keinen Grund, der Deutung von MT den Vorzug zu geben; vier spätere Handschriften haben sogar einen weiteren Objektmarker vor „ihre Schwiegermutter“ eingefügt, um eine andere Deutung auszuschließen. Dieser Lesart folgen z.B. auch Bertholet 1898, S. 62; Gray 1967, S. 415; Hamann 1871, S. 18f.; Wright 1864, S. 34; Würthwein 1969, S. 13; Zakovitch 1999, S. 125; Zenger 1986, S. 52.</ref>, was sie gelesen hat und zog heraus und gab ihr, was sie übrig gelassen hatte nach ihrer Sättigung.
{{S|18}} Sie hob es auf (wuchtete es hoch)<ref>''hob es auf (wuchtete es hoch)'' - W. „hob es auf“; vermutlich expliziert, um das Gewicht ihres Ertrags zu betonen; daher besser „wuchtete es hoch“ o.Ä.</ref>, kam in die Stadt und zeigte ihrer Schwiegermutter (ihre Schwiegermutter sah)<ref>'''Textkritik''': ''zeigte ihrer Schwiegermutter (ihre Schwiegermutter sah)'' - nach dem (vokallosen) Urtext sind beide Deutungen möglich. MT deutet durch Vokalisation und LXX und Tg durch Übersetzung als „ihre Schwiegermutter sah“, Syr, VUL und Arab durch Übersetzung als „sie zeigte ihrer Schwiegermutter“. BHQ wertet die zweite Lesart nach Barthélemy 1982, S. 133 als „syntaktische Erleichterung“, weil sie auf einen gleichmäßigeren Text ziele; aber ebenso leicht kann man das Zustandekommen der Deutung von MT, LXX und Tg damit erklären, dass sie sich daran orientierten, dass „was sie übriggelassen hatte“ den Objektmarker ''´éth'' hat, „ihre Schwiegermutter“ aber nicht (was aber sehr häufig vorkommt). Es gibt keinen Grund, der Deutung von MT den Vorzug zu geben; vier spätere Handschriften haben sogar einen weiteren Objektmarker vor „ihre Schwiegermutter“ eingefügt, um eine andere Deutung auszuschließen. Dieser Lesart folgen z.B. auch Bertholet 1898, S. 62; Gray 1967, S. 415; Hamann 1871, S. 18f.; Wright 1864, S. 34; Würthwein 1969, S. 13; Zakovitch 1999, S. 125; Zenger 1986, S. 52.</ref>, was sie gelesen hat und zog heraus und gab ihr, was sie übrig gelassen hatte nach ihrer Sättigung.

Version vom 29. März 2015, 15:37 Uhr

Syntax ungeprüft

Status: Zuverlässige Studienfassung – Die Übersetzung ist vollständig, erfüllt die Übersetzungskriterien und wurde mit einigen Standards der Qualitätssicherung abgesichert. Verbesserungen sind noch zu erwarten.
Status: Lesefassung folgt später – Bevor eine Lesefassung erstellt werden kann, muss noch an der Studienfassung gearbeitet werden. Siehe Übersetzungskriterien und Qualitätssicherung Wir bitten um Geduld.

Lesefassung (Rut 2)

(kommt später)

Studienfassung (Rut 2)

1 Noomi hatte einen Verwandten (Bekannten)a ihres Mannes; einen mächtigen, fähigen Mannb aus der Sippe Elimelechsc. Sein Name war: Boas (in ihm ist Kraft, der Scharfsinnige)d. 2 Rut, die Moabiterin, sagte zu Noomi: „Ich würde [gerne] aufs Felde gehenf und an den Ähren mitleseng hinter dem, in dessen Augen ich Gefallen findeh.“ Sie sagte zu ihr: „Geh, meine Tochter!“i 3 [Also] ging und kamj und sammelte sie hinter den Schnittern an den Ähren mit.([Und das kam so: ])k
Zufällig geriet siel auf das Feldstücke des Boas, der aus der Sippe des Elimelech [war].

4 Und, siehe da: Da kam [auch schon]m Boas von Betlehem [her]. Er sagte zu den Schnittern: „JHWH [sei] mit euch!“ Und sie sagten zu ihm: „Es segne dich JHWH!“n 5 Und Boas sagte zu seinem Jungen (Angestellten)o, der über die Schnitter gestellt war: „[Zu] wem [gehört]p dieses Mädchen?“ 6 Der Junge, der über die Schnitter gestellt war, antwortete: „Ein moabitisches Mädchen [ist] sie, das mit Noomi zurückgekehrt ist aus {dem Gebiet} (von den Feldern von) Moabq.r 7 Sie hat gesagt: ‚Ich würde [gerne] lesenf und bei den Garben (in Garben, zu Garben, {bei den Garben}?, Halme?)s hinter den Schnittern [her] sammeln.‘ Und (Also) sie kam und blieb (stand, las Ähren?, kam {und blieb}?)t vom Morgen bis gerade eben; (bis jetzt, dieses/diese/jetzt/hier/hierher)t ihr Sitzen (sie macht Pause?, sie kehrt zurück?, ihr Besitz?)t im Haus (das Haus, nach Hause?, das/auf dem Feld?)t [ist (währt)] [erst] seit Kurzem.“

8 Und Boas sagte zu Rut: „Höre, meine Tochter:u Gehe nicht (du musst nicht gehen) zum Sammeln auf ein anderes Feld und ziehe auch nicht fort (du musst nicht fortziehen) von hier, sondern hänge dich hier (so:) an meine Mädchen (bleibe hier bei meinen Mädchen, du darfst bleiben).v 9 Deine Augen [seien] auf das Feld [gerichtet], das sie aberntenw. Gehe hinter ihnen (zusammen mit ihnen)x. [Hiermit] befehle ich meinen Jungenu, dich nicht anzurühren (anzugreifen, mit dir keinen Geschlechtsverkehr zu haben)? Und wenn du Durst hast, gehe zu den Gefäßen und trinke von dem, was [auch] die Jungen schöpfen!“ 10 Da warf sie sich auf ihr Gesicht und neigte sich erdenwärtsy und sagte zu ihm: „Warum [nur] habe ich Gefallen in deinen Augen gefunden,z so dass du mich [wohlgefällig] ansiehst, obwohl ich Ausländerin [bin]?“ 11 Boas anwortete {und sagte zu}aa ihr: „Berichtet {berichtet}ab wurde mir alles, was du für deine Schwiegermutter nach dem Tod deines Mannes getan hastac: [dass] du deinen Vater und deine Mutter und das Land deiner Geburt verlassen hast und zu einem Volk gegangen bist, das du vorher (gestern vorgestern)ad nicht kanntest. 12 JHWH vergelte dein Tun und dein Lohn sei voll von JHWH, dem Gott Israels, zu dem (weil) du gekommen bist, um unter seinen Flügeln Schutz zu suchen (um dich unter seinen Gewandzipfeln zu bergen)ae!“ 13 Sie antwortete: „Möge ich in deinen Augen Gefallen findenaf, mein Herrag, weil du mich getröstet und weil du zum Herzen deiner Magdag gesprochen hastah. Bin ich nicht [nur] wie eine deiner Mägde!?ai14 Boas sagte zu ihr zur Essenszeit: „Komm hierher (Boas sagte zur ihr: „Komm zur Essenszeit hierher“aj)! Iss von dem Brot und tunke deinen Brocken in den Essigak!“ - Also setzte sich sich an die Seite der Schnitter, er reichteal ihr Röstkornam, sie aß, wurde satt und lies übrig. 15 Dann stand sie auf, um zu sammeln (begann sie, zu sammeln)an. Und Boas befahl seinen Jungen {indem er sagte}aa: „Auch zwischen den Garben darf sie sammeln, und ihr dürft (wenn/auch, [wenn] sie zwischen den Garben sammelt, dürft ihr)an sie nicht beschimpfen (beschämen, verletzen)! 16 Ja, mehr noch: Ihr sollt ihr [durchaus] herausziehen {herausziehen} (herunterwerfen {herunterwerfen}?)ao aus den Handbündelnap, [es liegen] lassen und sie soll [das Liegengelassene] sammeln. Und ihr sollt sie nicht schelten!“ 17 Und so sammelte sie auf dem Feld bis zum Abend; dann kopfte sie das, was sie gesammelt hatte, ausaq - und es ergab ungefähr ein Efa (genau ein Efa, ein ganzes Efa)ar Gerste.

18 Sie hob es auf (wuchtete es hoch)as, kam in die Stadt und zeigte ihrer Schwiegermutter (ihre Schwiegermutter sah)at, was sie gelesen hat und zog heraus und gab ihr, was sie übrig gelassen hatte nach ihrer Sättigung. 19 Da sagte ihre Schwiegermutter: „Woau hast du heute gesammelt und woau gearbeitet? Es sei, der dich [wohlwollend] angesehen [hat]av, gesegnet!“
Da erzählte sie ihrer Schwiegermutter, wer [es war], bei dem sie gearbeitet hatte.
Sie sagte: „Der Name des Mannes, der [es war], bei dem ich heute gearbeitet habe, [ist]: Boas.“ 20 Da sagte Noomi zu ihrer Schwiegertochter: „Gesegnet [sei] jener von JHWHaw, der nicht von seiner Treue zu den Lebenden und den Toten abgelassen hatax (der [in] seiner Treue die Lebenden und die Toten nicht verlassen hat).“ Und dann sagteay Noomi zu ihr: „Der Mann [ist] mit uns verwandt - das heißt: Er ist unser Löser!az21 Da sagte Rut, die Moabiterin: „Dazu [kommt], dassba er zu mir gesagt hat: ‚An die Jungenbb, die mir [sind (gehören)]bc, hänge dich, bis die ganze Ernte beendet ist, die mir [ist (gehört)]bc!‘“ 22 Da sagte Noomi zu Rut, ihrer Schwiegertochter: „Gut (besser) [ist (wäre)] es, meine Tochter, wenn du mit seinen Mädchen gehst (Gut, meine Tochter! Ach, gehe mit seinen Mädchen!), sodass man dich auf einem anderen Feld nicht bedrängen kann (dann wird man dich auf einem anderen Feld nicht bedrängen).“

23 Also hängte sie sich an die Mädchen des Boas, um zu sammeln, bis die Gerstenernte und die Weizenernte beendet war. Dann blieb sie bei ihrer Schwiegermutter.

Anmerkungen

Rut 2 ist zum größten Teil ein Ackerbau-Kapitel. Zu nächerem vgl. daher Ackerbau (Wibilex), hier folgt nur eine kleine Zusammenfassung der Abläufe bei der Ernte:
Bei der Ernte durchschritten mehrere Schnitter in einer Reihe das Getreidefeld, bündelten mit ihrer linken Hand mehrere Halme zu einem Handbündel - sog. tsebatim, s. V. 16 - und schnitten sie mit einer Sichel ab. Ihnen folgten auf dem Fuß die Garbenbinder - im Rutbuch offenbar ausschließlich weiblich -, sammelten diese Bündel und banden sie zu Garben - sog. `omarim -, die dann auf das Feld niedergelegt wurden, um am Ende der Ernte zum Dreschplatz gebracht zu werden (vgl. Dalman 1933, S. 46f).
Diesen Garbenbindern folgten dann offensichtlich die Nachleser, um ihr Leqet-Recht wahrzunehmen. Das Leqet-Recht beinhaltet, dass einzelne Ähren, die den Schnittern und Garbensammlern zu Boden gefallen waren, nicht wieder aufgehoben werden durften, sondern den Armen gehörten, die sie dann in einer sogenannten „Nachlese“ sammeln durften (s. Lev 19,9; Lev 23,22). In der Mischnabd wird dies in Pe´ah 4,10 näher ausgeführt, und den Inhalt dieser Ausführungen müssen wir wohl auch für das Rutbuch voraussetzen: Leqet sind sort ausschließlich die zu Boden gefallenen Ähren, die ein Erntearbeiter bereits in der Hand hatte und die ihm dann aus der Hand zu Boden gefallen waren - ausgenommen dann, wenn er nichts dafür konnte, dass sie ihm aus der Hand gefallen waren (z.B., weil ihn ein Dorn gestochen hatte); vgl. z.B. die Üs. im Open Mishnah Project. Aus diesem Grund auch in V. 16 Boas Rede gerade von den tsebatim („Handbündel“) und das schwer verständliche Verb (s. dort) - ob es nun „herausziehen“, „plündern“ oder „fallen lassen“ bedeuten mag: Er will unmissverständlich klar machen, dass die Erntearbeiter Rut eine zusätzliche Menge an Leqet-Ähren zuschustern sollen, indem sie das, was sie bereits in der Hand hatten, zu Boden werfen.

Exkurs: Nachlese „bei“ und „zwischen“ den Garben und „hinter“ den Schnittern: Indirekt wichtig für das Verständnis von Rut 2 ist ein weiteres Armenrecht: das Schikchah-Recht, das seine biblische Grundlage in Dtn 24,19 hat. In den Kommentaren zum Rutbuch heißt es stets, dass die Nachleser erst aufs Feld durften, wenn die Schnitter und die Garbenbinder ihre Arbeit bereits erledigt hatten und die Garben bereits abtransportiert waren, dass deshalb Boas Rede von Ruts Nachlese „zwischen den Garben“ in V. 15 eine besondere Bevorzugung bedeute und dass es ganz unmöglich sei, dass Rut selbst bereits in V. 7 bitten würde, „bei den Garben“ sammeln zu dürfen (Bush 1996, S. 114: „It stretches credulity to the breaking point“). Das ist wahrscheinlich nicht so: Das Schikchah-Recht besagt, dass ganze Garben, die auf dem Feld liegen geblieben waren - „vergessen“ worden waren -, nachdem das geerntente Getreide zur Tenne oder zu einem sonstigen Dreschplatz gebracht worden war, ebenfalls den Armen gehörten. Pe´ah 5,7 führt näher aus, dass Garben, die von den Erntearbeitern deshalb „vergessen“ worden waren, weil ein Armer sie mit seinem Körper vor dem Blick eines Erntearbeiters abgeschirmt oder sie mit Stoppeln abgedeckt und so vor dem Erntearbeiter versteckt hatte, nicht als „vergessen“ gerechnet werden und daher auch nicht den Armen überlassen werden mussten. Und Tosefta Pe´ah 2,4be spricht von dem Fall, dass Arme nicht nur heruntergefallene Leqet-Ähren nachlasen, sondern zusätzlich Ähren von den Garben stahlen. Wir müssen nicht glauben, dass diese rechtlichen Regelungen schon zur Abfassungszeit des Rutbuches galten, aber die Rückschlüsse über den Ablauf der Nachlese darf man wohl doch schon für diese Zeit ziehen - nämlich kann man erstens daraus ableiten, dass es durchaus nicht selten war, dass Arme an Garben vorbeikamen, bevor diese zum Dreschplatz transportiert worden waren - nämlich eben während der Leqet-Lese, bei der die Nachleser neben oder hinter den Garbenbindern den Schnittern auf dem Fuß folgten (s. Vv. 2.3.7.9: „hinter den Schnittern lesen“, was jedenfalls nicht heißen kann: „lesen, sobald die Schnitter [und die anderen Erntearbeiter] ihre Arbeit beendet haben“). Und aus der ersten Vorschrift darf man wohl weiterhin ableiten, dass solche Arme, die gerade ihr Leqet-Recht in Anspruch nahmen, auch häufiger in die Trickkiste griffen, um künstlich den Ertrag ihrer auf die Ernte folgenden Schikchah-Nachlese nach oben zu treiben, und dass dies auch häufig Stoff für Konflikte zwischen Erntearbeitern und Nachlesern führte. Wahrscheinlich ist es also durchaus nicht anmaßend, wenn Rut bittet, „bei den Garben hinter den Schnittern“ sammeln zu dürfen, und keine besondere Bevorzugung, wenn Boas von Ruts Sammeln „zwischen“ den Garben spricht: Bei der Leqet-Nachlese befand sich der Nachleser ganz regulär „zwischen den Garben“ - und hatte eben deshalb auch de Möglichkeit, mit den Garben zu tricksen. Laut dem Midrasch ist es sogar Alleinstellungsmerkmal der Rut, dass sie als einzige nicht „einfach so“ „zwischen“ den Garben sammelt, sondern erst auf die feierliche Erlaubnis des Boas wartet.

Rein rechtlich konnte Rut diese Armenrechte wohl gar nicht in Anspruch nehmen. Die mit der Ernte zusammenhängende Armenrechte werden u.a. in Lev 19,10 und Dtn 24,19 dem „Asylanten“ (ger, s. FN g zu Rut 1,1), in Dtn 24,19 der „Witwe“ (´almanah) und in Lev 19,10 dem „Armen“ zugesprochen. Frevel 1992, S. 71 denkt daher, dass Rut diese Armenrecht sogar gleich dreifach in Anspruch nehmen durfte. Doch Rut sagt in V. 10 ja selbst, dass sie die Erlaubnis Boas eigentlich nicht hätte erwarten dürfen, da sie eben keine „Asylantin“ ist, sondern eine nokrijah - eine „Ausländerin“: Moabiter hatten im Alten Israel kein Asylrecht (s. die Anmerkungen zu Rut 1). Rut wird auch im ganzen Buch nicht als ´almanah bezeichnet, sondern nur in Rut 4,5 als ´eschet-hammet („Frau des Toten“). Bei beiden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen für zwei verschiedene „Witwen-Klassen“: Eine ´almanah ist eine kinderlose und arme Witwe, eine ´eschet-hammet dagegen eine kinderlose Witwe mit Besitz (und eine ´ischa-´almanah wäre eine Witwe mit Besitz und Kindern; vgl. bes. Steinberg 2004, S. 334). Die Armenrechte galten nur für ´almanah-Witwen, weil diese keine andere Versorgungsmöglichkeit hatten - nicht aber für ´eschet-hammet-Witwen. Schon dieser Begriff zeigt außerdem, dass Rut auch nicht wirklich als „arm“ gelten konnte, und in der Tat sieht man dann in Kapitel 4: Noomi und Rut besitzen sogar ein eigenes Feld.
Schon mit der bloßen Erlaubnis der Nachlese wird also auch in Kapitel 2 eine rechtliche Regelung - in diesem Fall die Nachlesebestimmungen - gebeugt, was durchaus nicht unproblematisch ist: Boas schädigt mit der Gewährung des Nachleserechts ja nicht nur seinen Ertrag, sondern v.a. den derjenigen, die dieses Armenrecht tatsächlich in Anspruch nehmen durften und die darauf angewiesen waren. Und wieder wird dabei eine wesentlich „pro-moabitischere“ Haltung eingenommen, als man es vor dem Hintergrund der biblischen Regelungen eigentlich erwarten dürfte (vgl. ähnlich Braulik 1996, S. 118). Hinzu kommt dann natürlich noch die besondere Bevorzugung durch das Verbot des Anrührens, Scheltens und Schimpfens (Vv. 9.15.16), die Erlaubnis, vom Wasser seiner Knechte trinken und an ihrem Mahl teilhaben zu dürfen (Vv. 9.14) und besonders das Gebot, ihr zusätzliche Ähren zuzuschustern (V. 16).


aTextkritik: Verwandten (Bekannten) - beide Varianten finden sich in der Überlieferung des heb. Textes; u.a. haben Ketiv und LXX „Bekannter“ und Qere und VUL „Verwandter“. Die Bedeutung ist also entweder „Noomi war über ihren Ehemann mit einem Mann verwandt“ oder „Noomi war über ihren Ehemann mit einem Mann bekannt“. Fast alle - und deshalb auch wir - folgen der Variante „Verwandter“, aber man sollte doch fragen, was denn dann der Mehrwert des folgenden „er war aus der Sippe Elimelechs“ wäre. Auch lässt sich gerade wegen dieses Nachsatzes ein sekundäres Entstehen der Variante „Verwandter“ sehr viel besser erklären als der Variante „Bekannter“, und schließlich würde „Bekannter“ auch strukturell gut Sinn machen, da Boas im Verlauf des Kapitels verwandtschaftlich immer näher an Rut und Noomi heranzurücken scheint (1a: Bekannter => 1b: aus der Sippe Elimelechs => 20a: Verwandter => 20b: Goel (d.h. maximal um eine Ecke verwandt)), bis er in Rut 4,3 dann sogar als „unser Bruder“ bezeichnet wird und ihm Goel- und Schwagerehenpflichten und -rechte zugesprochen werden (s. dort), was dann der Knackpunkt des ganzen Kapitels sein wird. (Zurück zu v.1)
bmächtiger, fähiger Mann - W. isch („Mann“) gibbor („heldenhaft, stark, mächtig“) chajil („stark/fähig/wohlhabend“). Häufiger stehender Ausdruck, der fast stets für „mächtige Krieger“ steht. Weil das an unserer Stelle nicht gut in den Kontext passt, geht man meist entweder nicht von diesem stehenden Ausdruck aus, sondern von seinen einzelnen Bestandteilen, ignoriert dann auch noch häufig das gibbor und macht Boas so zu einem „(sehr) wohlhabenden/angesehenen(? - vielleicht eine Umdeutung von „heldenhaft“?) Mann“ (so z.B. ELB, FREE, H-R, LUT, MEN, NeÜ, SLT, TAF, van Ess, ZÜR), oder man leitet aus 1 Sam 9,1 und 2 Kön 15,20 ab, dass die Wendung isch gibbor chajil auch für reiche Grundbesitzer stehen könne (so viele Kommentare, auch ) - dabei ist an keiner der beiden Stellen von Grundbesitz die Rede, und auch wenn es sich dort auf Grundbesitzer beziehen würde, darf man daraus ja nicht ableiten, dass die Wendung deshalb auch „vermögender Grundbesitzer“ bedeutet.
Beide Lösungen sind also recht problematisch; vielleicht besser so: Ein isch gibbor chajil zu sein ist im Alten Israel ein stereotyper Bestandteil eines männlichen Tugendkatalogs: König David ist ein solcher, außerdem ist er schön und zudem redegewandt und musikalisch (s. 1 Sam 16,18). Ähnlich ist Kisch ein solcher und sein Sohn Saul ist schön (s. 1 Sam 9,1f). Ähnlich auch Jerobeam, der außerdem ein guter Handwerker ist (1 Kön 11,28) und Naaman, der außerdem von seinem Herrn geschätzt und voll der Ehre ist (s. 2 Kön 5,1); und wohl aus diesem Grund kann es dann in Jes 5,22 sogar metaphorisch-sarkastisch für Trunkenbolde verwendet werden (heldenhafte Weintrinker und mächtige Alkoholmischer). Vielleicht heißt es an unserer Stelle also nur: „Boas ist ein mächtig starker Typ“, und ein „mächtig starker Typ“ ist nach der verbreiteten Ansicht