Syntax ungeprüft


Lesefassung (Hohelied 2)
(kommt später)Studienfassung (Hohelied 2)
1 [Frau:]〈a〉 „Ich bin [nur]〈b〉 eine (die) Lilie〈c〉 in der Scharonebene,
[Nur]〈b〉 eine (die) Iris (Lotusblume?)〈c〉 in den Tälern.“
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Anmerkungen
| a | Das Hohelied besteht zu einem großen Teil aus Dialogen. Das Verständnis des Textes wird sehr dadurch erschwert, dass im hebräischen Text nie angegeben ist, wer welche Textteile spricht. Schon in der LXX und VUL haben daher Schreiber sog. „Rubriken“ eingefügt, also mit roter Tinte geschriebene Angaben darüber, welchem Sprecher welche Äußerung zuzuschreiben ist (vgl. dazu Treat 1996, bes. S. 399ff.). Zur Förderung der Verständlichkeit der Üs. folgen wir diesem Beispiel; nur dort, wo in der Exegese größere Uneinigkeit über die Zuordnung einer Äußerung zu einem Sprecher herrscht, folgt darauf noch eine Extrafußnote zur Begründung dieser Zuordnung. (Zurück zu v.1) |
| b | [nur] - Fokuspartikeln wie „nur“ werden im Heb. auch dort fast nie gesetzt, wo das Dt. sie setzen müsste. Wahrscheinlich auch hier, s. die Anmerkungen. Ebenso z.B. Fox 1985, S. 83; Gordis 1974, S. 50. (zu v.1) |
| c | ![]() „Rose“ ist sehr unwahrscheinlich, da diese nicht in Israel wuchsen; die neuerdings häufige Üs. mit „Lotus“ ist problematisch, weil die Lotusblume eine Wasserpflanze ist, und basiert auf den beiden irrtümlichen Annahmen, dass es keine lilien-/irisförmigen Kapitelle gegeben habe und dass die Lilie nicht in Israel wachsen würde. (zu v.1) |
| d | Das Hohelied besteht zu einem großen Teil aus Dialogen. Das Verständnis des Textes wird sehr dadurch erschwert, dass im hebräischen Text nie angegeben ist, wer welche Textteile spricht. Schon in der LXX und VUL haben daher Schreiber sog. „Rubriken“ eingefügt, also mit roter Tinte geschriebene Angaben darüber, welchem Sprecher welche Äußerung zuzuschreiben ist (vgl. dazu Treat 1996, bes. S. 399ff.). Zur Förderung der Verständlichkeit der Üs. folgen wir diesem Beispiel; nur dort, wo in der Exegese größere Uneinigkeit über die Zuordnung einer Äußerung zu einem Sprecher herrscht, folgt darauf noch eine Extrafußnote zur Begründung dieser Zuordnung. (Zurück zu v.3) |
